Steuern gekonnt steuern
Unabhängig davon, ob es sich um ein regional tätiges Einzelunternehmen oder um eine international ausgerichtete Unternehmensgruppe handelt, für alle gilt: Der Umgang mit den Steuergesetzen muss korrekt sein, damit dem Unternehmen steuerlich keine Nachteile entstehen. Das ist die Basis jeder steuerlichen Beratung. Das übergreifende Ziel für alle Unternehmensformen jedoch ist die Optimierung der Steuerbelastung. Das erreichen wir für Sie mit Know-how, persönlichem Engagement, viel Erfahrung und einem starken Netzwerk.

Wir beraten Sie gerne!
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Wir für Sie im Bereich Steuerberatung
Beratungen zu Organschaft und Gruppenbesteuerung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, die Einkünfte von Mutter- und Tochtergesellschaft innerhalb einer Organschaft gemeinsam zu versteuern. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, planen mit Ihnen alle Schritte und begleiten die gesamte Ein- und Durchführung. Auch die notwendigen Verträge gestalten wir für Sie.
Beratung zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen
Wir beraten Sie zum Thema Abzugsbeschränkungen, etwa zur sogenannten Zinsschranke oder zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. In diesem Zusammenhang prüfen wir für Sie die optimale steuerliche Gestaltung und die Berücksichtigung Ihrer Finanzierungsaufwendungen.
(§ 8c KStG)
Beratung zu Verlustabzugsbeschränkungen
(§ 8c KStG)
Wird ein Unternehmen umstrukturiert oder wechseln die Gesellschafter, kann es passieren, dass Verluste nicht mehr optimal genutzt werden können. Wir behalten für Sie jederzeit den Überblick und helfen so, einen möglichen Verlustuntergang zu vermeiden.
Beratung zu Grunderwerbsteuerbelastungen
Beim Erwerb von Grundstücken besteht Grunderwerbsteuerpflicht. Weniger bekannt ist: Sie kann auch die Folge von Umstrukturierungen im Unternehmen sein. Das kann unerwartet zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Wir kennen die Risiken und unterstützen Sie dabei, Grunderwerbsteuerbelastungen möglichst zu vermeiden.
Betreuung des Tax Reportings
Wir begleiten ebenfalls alle formalen Aspekte rund ums Thema Steuern, etwa das Tax Reporting und das Tax Compliance Management. Wir prüfen für Sie die Tax Reportings innerhalb Ihrer Gruppe oder auch für Dritte. Zudem beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Tax Compliance und unterstützen Sie bei der Einführung eines entsprechenden Systems.
Beratung zu Ergebnisverrechnungen
Innerhalb von Unternehmensgruppen kann es profitabel sein, Ergebnisse einzelner Gesellschaften miteinander zu verrechnen. Die optimale Nutzung von Verlusten steht hier im Vordergrund. Das Ziel: die Optimierung und Stabilisierung Ihrer Unternehmens- bzw. Konzernsteuerquote.
Mit Spezialwissen zur individuell richtigen Lösung:
Internationale Steuerberatung
Die Expansion in internationale Märkte bietet Unternehmen viele Chancen, birgt aber auch Risiken, denn mit dem Schritt über die Landesgrenzen hinaus werden die steuerlichen Bestimmungen komplexer.
Umsatzsteuerberatung
Die Umsatzsteuer als laufenden Posten fest im Griff haben, ist eines unserer Ziele für Sie. Wir betreuen Ihre Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass sie das Tagesgeschäft wirtschaftlich erfolgsneutral und risikofrei begleitet.
Umstrukturierungs- und Umwandlungsberatung
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich ständig, etwa auf rechtlicher oder wirtschaftlicher Ebene. Das erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität.
Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.
Immobiliensteuerrecht
Unsere erfahrene Spezialisten für Immobiliensteuerrecht führen Sie sicher durch Ihre Immobilienprojekte und begleiten Sie beständig.
Unternehmensbewertung
Wir bewerten Unternehmen und haben dabei immer alle Faktoren im Blick. Das bedeutet: Neben den klassischen Werten berücksichtigen wir auch die immateriellen. So ermitteln wir für Sie einen Unternehmenswert, der Ihnen als solide Basis für die richtigen unternehmerischen Entscheidungen dient.
Betreuung des Risiko- und Compliancemanagements
Der professionelle Umgang mit den Risiken des modernen Geschäftslebens wird für Unternehmen mehr und mehr zum Wettbewerbsvorteil. Unsere Spezialisten unterstützen Sie mit einem Leistungspaket, das von der Identifizierung von Sicherheitslücken bis zur Einrichtung geeigneter Kontrollsysteme reicht.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2023 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2023 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 1. April 2025 ein.
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Ein zentraler Bestandteil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV vom 23.10.2024 ist die Reduzierung der Schriftformerfordernisse im Zivil-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Im Zivilrecht bedeutet dies, dass bestimmte Verträge und Vereinbarungen künftig auch in Textform (z. B. per E-Mail) abgeschlossen werden können. Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch wesentliche Ergänzungen vorgenommen.
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Aussetzungszinsen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 den Zinssatz von 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich für Nachzahlungszinsen als verfassungswidrig erklärt hatte, muss es nun darüber entscheiden, ob auch die sog. Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich ab dem Jahr 2019 verfassungswidrig sind. Aussetzungszinsen fallen an, wenn die Steuerzahlung während eines Einspruchs bzw. eines Klageverfahrens auf Antrag zunächst nicht gezahlt wird.
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte
Verluste aus Termingeschäften dürfen seit Beginn des Jahres 2021 lediglich in Höhe von 20.000 € mit Gewinnen aus Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden. Nunmehr sind Entscheidungen von Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof ergangen, die ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Verlustverrechnung begründen. Es gilt als wahrscheinlich, dass eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht erfolgt, das dann über die Verfassungswidrigkeit entscheiden muss.
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 18.9.2024 den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland weiter auszubauen, insbesondere für Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Zentrale Änderungen umfassen die Erweiterung des Sozialpartnermodells, eine verbesserte Förderung für Geringverdiener durch Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze sowie die Erhöhung des Förderbetrags.
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Am 27.8.2024 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken. Insbesondere sollen Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien gefördert werden.
Aktuelles zum Steuerfortentwicklungsgesetz
Am 26.9.2024 hat der Bundestag zum ersten Mal über den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes debattiert. Bereits in diesem frühen Stand des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Gesetzentwurf um Maßnahmen zur „Unterstützung der Autoindustrie und ihrer Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität“ ergänzt.
Jahressteuergesetz 2024 – Anpassung im Gesetzgebungsverfahren
Der Bundestag hat am 18.10.2024 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen. Der Gesetzentwurf erfuhr zuvor noch zahlreiche Anpassungen durch stattgegebene Änderungsanträge des Bundesrats und des Finanzausschusses.
Meldepflichten für elektronische Kassensysteme ab 2025
Steuerpflichtige, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen ab dem 1. Januar 2025 zusätzliche Meldepflichten beachten.
Jahressteuergesetz 2024
Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen, da sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben hat.
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Die Bundesregierung hat am 24.7.2024 den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen. Zur Sicherung des Existenzminimums ist die Anhebung des Grund- und des Kinderfreibetrags für das laufende Jahr geplant. Die Anpassung ist erforderlich, da die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als prognostiziert gestiegen sind.
Steuerfortentwicklungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 24.7.2024 den Entwurf eines „Steuerfortentwicklungsgesetzes“ beschlossen. Mit dem Gesetz soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung.
Aktuelles zur Einkommensteuerpflicht der Energiepreispauschale
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer gezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Das Finanzgericht Münster hat am 17.4.2024 entschieden, dass diese Regelung nicht verfassungswidrig ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof diese Auffassung teilt.
Wachstumschancengesetz: Änderungen durch den Vermittlungssauschuss
Am 27.3.2024 ist das sog. Wachstumschancengesetz endlich in Kraft getreten. Das Gesetz beruht auf dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses und enthält daher wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Gesetzesentwürfen.
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Der Bundesfinanzhof hat am 20.2.2024 erneut entschieden, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungsgemäß ist. Der Zuschlag stellt eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe dar.Heizungsgesetz: Erfassung von Sanierungskosten und Subventionen
Das neue Gebäudeenergiegesetz vom 16.10.2023 regelt die Einordnung von Kosten und Zuschüssen im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage. Dabei ist zwischen den nachfolgend dargestellten Sachverhalten zu unterscheiden.
Wachstumschancengesetz beschlossen – Welche Maßnahmen haben das Gesetzgebungsverfahren überstanden?!
Nachdem der Bundesrat nach monatelangem Ringen und vielen Veränderungen grünes Licht für das Wachstumschancengesetz gegeben hat, wurde dies nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Doch was ist vom Wachstumschancengesetz geblieben? Wir geben einen aktuellen Überblick.
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024
Zu Beginn des Jahres 2024 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass für Jahresabschlüsse, die zwar verspätet, aber noch vor dem 2.4.2024 zur Offenlegung bzw. Hinterlegung übermittelt werden, kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2024
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen zu ihren Einkünften sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2024 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2022 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2022 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 2. April 2024 ein.
Kapitalertragsteuer: Elektronischer Antrag im Entlastungsverfahren
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland Kapitalerträge erzielen, können entweder eine Erstattung der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer beantragen oder am sog. Freistellungsverfahren teilnehmen, bei dem keine oder eine geringere Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Die Anträge sind zwingend elektronisch zu stellen.
Änderungen beim Homeoffice ab dem Jahr 2023
Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer wurden ab dem Jahr 2023 grundlegend geändert und eingeschränkt. Gleichzeitig wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht und soll nun dauerhaft gelten. Die Finanzverwaltung hat am 15.8.2023 zu den Neuregelungen Stellung genommen.
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen bei Mietern
Der Bundesfinanzhof hat am 20.4.2023 entschieden, dass Mieter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen können, wenn sie die Verträge mit den Dienstleistern nicht selbst abgeschlossen haben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung genügt regelmäßig die Vorlage einer Nebenkostenabrechnung, einer Hausgeldabrechnung oder eines sonstigen Abrechnungsbeleges, der die wesentlichen Angaben einer Rechnung sowie einer unbaren Zahlung enthält.
Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Befreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab dem 1.1.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Am 12.6.2023 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung zur steuerlichen Erfassung von den Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus beantwortete das Bundesfinanzministerium am 17.7.2023 Zweifelsfragen zur Ertragsteuerbefreiung.
Aktuelles zur steuerlichen Nutzungsdauer von Computerhardware und -software
Die steuerliche Nutzungsdauer für Computerhardware und -software wurde seitens der Finanzverwaltung ab dem Jahr 2021 auf ein Jahr verkürzt. Am 22.3.2023 hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass es sich hierbei um ein Wahlrecht und keine Verpflichtung handelt. Zudem fallen Aufwendungen für eine Website nicht in diesen Anwendungsbereich.
Gesetzliche Pflegeversicherung mit Vergünstigungen für Eltern
Zum 1.7.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen: Anzeigepflicht beim Finanzamt entfällt
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde eine ab dem 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab dem 01.01.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG eingeführt.
Lohnsteuerliche Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Am 25.1.2023 hat das Bundesfinanzministerium zu Praxisproblemen bei der lohnsteuerlichen Abrechnung Pandemiebedingter Verdienstausfallentschädigungen an Arbeitnehmer Stellung genommen.
Deutschlandticket als Jobticket
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern das seit dem 1.5.2023 angebotene Deutschlandticket als Jobticket kostenlos oder vergünstigt überlassen oder die Anschaffungskosten des Arbeitnehmers bezuschussen. Es gelten die bisherigen Vorschriften zur Steuerbefreiung und Steuerpauschalierung für Jobtickets.
Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Kryptowährungen
Der Kauf und Verkauf bzw. Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero innerhalb eines Jahres mit Gewinn führt zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn, wenn die Kryptowährung zum Privatvermögen gehört. Dies entschied der Bundesfinanzhof am 14.2.2023.
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
In der letzten Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ haben wir ausführlich über eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Säumniszuschlägen berichtet. Am 15.11.2022 entschied der VII. Senat des Bundesfinanzhofs erneut, dass gegen die Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Senate entscheiden werden.
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 / Vergünstigungen für Eltern
Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
Veräußert ein geschiedener Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus im Rahmen der Ehescheidung an den anderen Ehegatten, kann ein etwaiger Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterfallen.
BMF äußert sich zur Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG
Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Praxisprobleme im Schreiben vom 25.01.2023 ausführlich Stellung genommen.
Steuergesetzänderungen zum 1.1.2023
Zu Beginn des Jahres ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.
Neue Lohnsteuer-Richtlinien
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt, die in der Neufassung grundlegend überarbeitet wurden. Bedeutende Änderungen gibt es u. a. bei der Bemessung des Lohnzahlungszeitraums und den Regelungen bei einer Firmenwagengestellung. Die neuen Richtlinien sind ab dem 1.1.2023 anzuwenden.
Verlängerung bestimmter Corona-Hilfsmaßnahmen bis 31.12.2023
Das Bundesfinanzministerium hat am 12.12.2022 bestimmte gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der COVID-19-Pandemie Betroffene bis zum 31.12.2023 verlängert.
Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen im Jahr 2023
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen zu ihren Einkünften sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2023 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.
(Keine) ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Am 23.8.2022 entschied der VII. Senat des Bundesfinanzhofs, dass gegen die Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Andere Senate haben dagegen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel, soweit die Säumniszuschläge nach dem 31.12.2018 entstanden sind, und gewähren vorläufigen Rechtsschutz. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen sollte daher nach Beantragung eines Abrechnungsbescheids durch Einspruch offengehalten werden.
Zahlung für Werbung auf dem privaten Pkw
Zahlungen für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw eines Arbeitnehmers sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn. Dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen „werbemietvertrag“ kommt regelmäßig kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zu. Dieser fehlt insbesondere dann, wenn sich das Entgelt nicht am Werbeeffekt, sondern an einer steuerlichen Freigrenze orientiert.
Wegfall der eTIN zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 darf die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (sog. eTIN) zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verwendet werden. Hierzu ist zwingend die Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer erforderlich.
Anforderungen an die sozialversicherungsfreie Beschäftigung eines Geschäftsführers
Neben einem GmbH-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung kann auch ein GmbH-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung als nicht abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungsfrei qualifiziert werden. Das Bundessozialgericht hat in drei richtungsweisenden Entscheidungen im vergangenen Jahr die Anforderungen hieran erhöht.
Aktuelles zur Besteuerung fiktiver Gewinne nach der Reform des Investmentsteuergesetzes
Die Besteuerung von Geldanlagen in Investmentfonds wurde zum 1.1.2018 neu geregelt. Aus den steuerlichen Übergangsvorschriften zum neuen Besteuerungskonzept können sich im Einzelfall für den Steuerpflichtigen nachteilige Steuerbelastungen ergeben. Das Finanzgericht Köln entschied am 8.9.2022, dass trotz dieser möglichen Belastungsfolgen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Übergangsvorschriften bestehen. Bis zur abschließenden Klärung durch den Bundesfinanzhof sollten entsprechende Fälle offengehalten werden.
Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab 2020
Der Bundesfinanzhof entschied am 17.1.2023, dass der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig war.
Update: FAQ-Liste zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht
Die Finanzverwaltung nimmt Stellung zu den wichtigsten Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie.
Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2021 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2021 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 11. April 2023 ein.
Jahressteuergesetz 2022
Am 14.9.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Über die bislang geplanten Neuregelungen hinaus sind Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale, dem häuslichen Arbeitszimmer und der Besteuerung von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Weitere aktuelle Steuergesetzgebung
Um Unternehmen und Bürger in Hinblick auf die hohe Inflation - insbesondere durch steigende Energiekosten - zu unterstützen, hat der Gesetzgeber neben dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz weitere Steuerentlastungen auf den Weg gebracht bzw. verabschiedet.
Inflationsausgleichsgesetz
Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Das Kindergeld soll danach stärker erhöht werden als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Auch die Freibeträge und der Einkommensteuertarif wurden auf der Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 2.11.2022 nochmals angepasst.
Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und Token
Das Bundesfinanzministerium hat eine Anleitung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Besitz virtueller Währungen und Token veröffentlicht. Es erläutert viele technische Begriffe und geht auf die Zuordnung zu den einzelnen Einkünften ein, wobei auch die bilanzielle Erfassung dargestellt wird.
Berücksichtigung gestiegener Energiekosten durch die Finanzverwaltung
Die Energiekosten sind infolge des Kriegs in der Ukraine erheblich gestiegen. Am 5.10.2022 hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, wie die Finanzämter ihre gesetzlichen Handlungsspielräume im Interesse derjenigen Steuerpflichtigen nutzen sollen, die hiervon erheblich betroffen sind.
Einführung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie
Schaffung einer weiteren Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei eine zusätzliche Zahlung zukommen zu lassen.
Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden durch eine gesetzliche Neuregelung die bisherigen Arbeitgeberpflichten erweitert. Insbesondere muss umfassend über die wesentlichen Aspekte des jeweiligen Arbeitsverhältnisses unterrichtet werden. Das neue Gesetz hat auf den Inhalt und die Form von Arbeitsverträgen weitreichende Auswirkungen.
Aktuelles zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Die Verzinsung von Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2019 von 6 % pro Jahr auf 1,8 % pro Jahr vermindert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen noch offenen Fällen. Das Bundesfinanzministerium hat am 22.7.2022 Details hierzu geregelt.
Unterstützung angestellter Ukraine-Flüchtlinge
Am 7.6.2022 hat das Bundesfinanzministerium die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erweitert. Dies betrifft insbesondere Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer zu Kriegsflüchtlingen geworden sind oder die Kriegsflüchtlinge in ihrem Unternehmen angestellt haben.
Gewährung einer Energiepreispauschale
Zur Abmilderung der aus Energiepreiserhöhungen resultierenden Mehraufwendungen für Erwerbstätige, denen typischerweise Fahrtkosten entstehen, gewährt die Bundesregierung im Jahr 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 €. Dieser Betrag ist einkommensteuerpflichtig.
Aktuelle Steuergesetzgebung
Der Gesetzgeber hat noch vor der Sommerpause das Steuerentlastungsgesetz, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns sowie das Gesetz zur Neuregelung der Verzinsung von Steuernachzahlung und -erstattungen beschlossen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Inflationsausgleichsgesetz liegen weitere Gesetzesinitiativen vor, die zeitnah durch den Gesetzgeber abgeschlossen werden sollen.
9-Euro-Ticket: Vorsicht bei steuerfreien Zuschüssen zu Jobtickets
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 2022 zum Erhalt der vollständigen Steuerfreiheit nicht übersteigen darf.
9-Euro-Ticket: Vorsicht bei steuerfreien Zuschüssen zu Jobtickets
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 2022 zum Erhalt der vollständigen Steuerfreiheit nicht übersteigen darf.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers
Der Bundesfinanzhof entschied bereits am 3.4.2019, dass der Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann möglich ist, wenn das Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich ist. Das Urteil wird erst jetzt von der Finanzverwaltung allgemein angewendet.
Steuerentlastungsgesetz 2022
Die Bundesregierung möchte mit den von ihr beschlossenen Steuerentlastungsgesetz 2022 und dem Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Energiekosten die Bürger/innen als auch die Wirtschaft kurzfristig entlasten. Zudem soll der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 € pro Stunde erhöht und die Entgeltsgrenze für Minijobs auf 520 € pro Monat angehoben werden. Auch die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen wird neu geregelt.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Der Krieg in der Ukraine hat zu massiven Verwerfungen in der globalisierten Wirtschaft geführt. Die Auswirkungen sind in vielen Wirtschaftsbereichen messbar und müssen in der Rechnungslegung von Unternehmen berücksichtigt werden. Dies sollte sofort erfolgen und nicht erst im nächsten Jahresabschluss. Daneben gewährt die Finanzverwaltung Bürgern und Unternehmen, die die Menschen in der Ukraine oder Flüchtlinge aus der Ukraine humanitär unterstützen, steuerliche Entlastungen.
Maßnahmenpaket gegen hohe Energiekosten
Die Bundesregierung hatte am 23.3.2022 ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Energiekosten beschlossen, das sowohl die Bürger als auch die Wirtschaft kurzfristig entlasten soll. Darin wurden u. a. die Einführung einer Energiepreispauschale, ein Einmalbonus für Familien, die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die Schaffung eines vergünstigten Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg gebracht. Am 27.4.2022 wurden zu einigen Punkten Ergänzungen beschlossen.
Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns
Die Bundesregierung hat am 23.2.2022 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Dieser sieht vor, den Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 € pro Stunde zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 € pro Monat angehoben und dynamisch ausgestaltet werden.
Umsatzsteuerliche Behandlung vereinnahmter Bußgelder
Der Europäische Gerichtshof vertritt bei der Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Schadensersatz und umsatzsteuerpflichtigem Leistungsentgelt eine neue Auffassung und urteilte am 20.1.2022, dass vereinnahmte Bußgelder für Verstöße gegen Parkplatznutzungsbedingungen umsatzsteuerpflichtig sind.
Steuerermäßigung für zusammengeballt ausgezahlte Überstundenvergütungen
Der Bundesfinanzhof entschied am 2.12.2021, dass in einer Summe gezahlte Überstundenvergütungen, die für einen kalenderjahrübergreifenden Zeitraum von mehr als zwölf Monaten gezahlt werden, ermäßigt zu besteuern sind.
Neuregelung der Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen
Am 30.3.2022 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Senkung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2019 auf 0,15 % pro Monat bzw. 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Verschärfte Anforderungen für das Vorliegen von Sachbezügen
Zum 1.1.2022 sind die Anforderungen für das Vorliegen von Sachbezügen in Abgrenzung zu Geldleistungen deutlich verschärft worden. Hiervon betroffen sind insbesondere Gutscheine und Geldkarten. Die Finanzverwaltung hat die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften in einem am 15.3.2022 veröffentlichten BMF-Schreiben aktualisiert.Aktualisierung des BMF-Schreibens zur Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat ihr zusammenfassendes Schreiben zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer vom 4.4.2018 überarbeitet und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das neue BMF-Schreiben wurde am 3.3. 2022 veröffentlicht.Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung von Unterlagen in 2022
Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterlagen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs bzw. zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit bestimmten Einkünften müssen Unterlagen zu ihren Einkünften sechs Jahre aufbewahren. Nach Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2022 die nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet werden.Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Am 3.2.2022 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf des sog. Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes veröffentlicht. Mit diesem Gesetz soll u.a. ein steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte geschaffen sowie die Steuerfreiheit für die Aufstockung des Kurzarbeitergelds bis zum 31.03.2022 und die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert werden. Außerdem werden die degressive Abschreibung auf Anschaffungen im Jahr 2022 ausgedehnt, die Möglichkeiten für Verlustrückträge verbessert und die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen verlängert.Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerbegünstigte Zuschüsse für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen. Bei der Pkw-Nutzung ist die Höhe der steuerbegünstigten Zuschüsse von der Anzahl der durchgeführten Fahrten abhängig. Für deren Berechnung ergeben sich ab dem Jahr 2022 zwingend zu beachtende Änderungen.Aktuelle Steuergesetzänderungen zum 1.1.2022
Zum Jahresbeginn 2022 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.Verlängerung von Corona-Hilfsmaßnahmen
Die Covid-19-Pandemie verursacht weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Stundungsmöglichkeiten für Steuerzahlungen, die Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen, den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge sowie die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Covid-Maßnahmen für das Jahr 2022 verlängert.Neues Kaufrecht ab dem 1.1.2022
Zum 1.1.2022 wurde das Schuldrecht umfassend modernisiert und „digitaler“ gemacht. Die weitreichendsten Änderungen betreffen das B2C-Geschäft. Es gibt aber auch viele Auswirkungen auf das B2B-Geschäft. Die Änderungen verursachen einen erheblicher Handlungs- bzw. Überprüfungsbedarf.Besteuerung der Privatnutzung von (Hybrid-)Elektrofirmenwagen ab 2022
Die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung der Privatnutzung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Das Bundesfinanzministerium hat am 5.11.2021 zu den Einzelheiten Stellung genommen und die unterschiedlichen Fallgestaltungen durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht.Abweisung von Einsprüchen gegen Zinsfestsetzungen
Die Finanzverwaltung hat am 8.12.2022 mit einer Allgemeinverfügung alle Einsprüche und Änderungsanträge gegen Zinsfestsetzungen auf Steuerzahlungen für die Zeit vor dem 1.1.2019 zurückgewiesen. Deshalb müssen Steuerpflichtige, die festgesetzte Nachzahlungszinsen aufgrund eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bislang nicht gezahlt haben, in den nächsten Wochen mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung rechnen.Sinnwidrige Ergebnisse im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, “Einstiegstest“ oder „Missbrauchtest“ 90%-Grenze Verwaltungsvermögensquote
Zur Nichtanwendbarkeit der 90%-Grenze nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG („Einstiegstest“ oder „Missbrauchsgrenze“).Firmenwagen: Prognoseentscheidung bei Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung ab 2022
Die Finanzverwaltung ändert die vereinfachte Herangehensweise bei der pauschalen Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen des Lohnsteuerabzugs. Arbeitgeber müssen eine Prognose über die Anzahl der Fahrten pro Woche durchführen. (BMF-Schreiben vom 18.11.2021, BStBl. I 2021, S. 2315)Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2020 faktisch verlängert
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet für Offenlegungen von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2020 Ordnungsgeldverfahren für verspätete Offenlegungen nicht vor dem 7. März 2022 ein.Gesetzliche Änderungen und Neuerungen in der Personalabrechnung zum 01.01.2022
Jährlich werden Arbeitgeber mit neuen Anforderungen und geänderten Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung konfrontiert. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zum Jahresbeginn 2022 zusammengefasst.Reform des Schriftformerfordernisses im gewerblichen Mietrecht geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Absenkung des Schriftformerfordernisses bei Gewerbemietverträgen vorgelegt.Steuerpläne der künftigen Bundesregierung
Am 24.11.2021 haben SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung veröffentlicht. Wir haben Ihnen die wichtigsten steuerlichen Themen des Koalitionsvertrags vom 24.11.2021 zusammengefasst.Keine Mietminderung bei coronabedingter Gaststättenschließung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Mietminderung bzw. zur fristlosen Kündigung im Falle einer coronabedingten Gaststättenschließung konkretisiert.Homeoffice-Pauschale, häusliches Arbeitszimmer und doppelte Haushaltsführung
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde für die Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Arbeitstag, maximal 600 € pro Kalenderjahr, eingeführt.Steuerliche Risiken beim Influencer-Marketing
Influencer kommen ihrer Pflicht, erhaltene Geldleistungen und Geschenke zu versteuern, häufig nicht nach.Firmenwagenbesteuerung bei Tätigkeit im Homeoffice
Nach Auffassung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein ist die 0,03%-Regelung auch für Monate mit ausschließlicher Homeoffice-Tätigkeit anzuwenden. Eine tagesgenaue Erfassung ist nach der 0,002%-Regelung möglich, allerdings nur bei ganzjähriger Anwendung.Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von 6 % p.a.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 ist verfassungswidrig. Was bedeutet das im Detail?Vereinfachung der einkommensteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftanlagen
Mit Verwaltungsanweisung vom 2. Juni 2021 hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken eingeführt. Es muss jeder im Einzelfall prüfen, ob die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel für ihn günstig ist.Betriebsveranstaltung: BFH bezieht "No-Show-Kosten" in die Versteuerung ein
Nehmen angemeldete Arbeitnehmer nicht an der Betriebsveranstaltung teil, dürfen die auf sie entfallenden Kosten (z.B. Menüpauschale) nicht aus den Gesamtkosten der Veranstaltung herausgerechnet werden. Für die Prüfung der Versteuerung einer Zuwendung an die Arbeitnehmer sind die Gesamtkosten auf die tatsächlichen Teilnehmer zu verteilen.Steuerliche Behandlung von COVID-19-Tests
Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch verschiedene Finanzverwaltungen der Bundesländer haben sich mittlerweile zur steuerlichen Behandlung von COVID-19-Tests geäußert.Betriebsveranstaltung: BFH bezieht "No-Show-Kosten" in die Versteuerung ein
Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch verschiedene Finanzverwaltungen der Bundesländer haben sich mittlerweile zur steuerlichen Behandlung von COVID-19-Tests geäußert.22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen
Das Bundeskabinett hat Mitte April 2021 ein Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Dieses enthält 22 konkrete Maßnahmen, um Unternehmen, staatliche Stellen und Bürger von Bürokratie zu entlasten.Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung durch sog. Steueroasen beschlossen.Bundesfinanzhof: Drohende Doppelbesteuerung der Renten künftiger Rentnerjahrgänge
Der Bundesfinanzhof urteilte am 19.5.2021, dass der Systemwechsel bei der Rentenbesteuerung zu einer teilweisen Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen führen kann. Für den Gesetzgeber besteht Handlungsbedarf.Mietanpassung bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18.2.2022 entschieden, dass auch lediglich mittelbar von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffene Unternehmer einen Anspruch auf Verringerung ihrer Mietaufwendungen für Geschäftsräume haben können. Hierfür gelten jedoch erhöhte Anforderungen und eine Einzelfallprüfung.