News Steuerberatung

Neue Corona-Hilfen für Unternehmen und Familien

Veröffentlicht: 12. Februar 2021

Am 3.2.2021 hat der Koalitionsausschuss neue Corona-Hilfen für Unternehmen beim Verlustrücktrag und den Umsatzsteuersätzen für Restaurationsdienstleistungen beschlossen. Für Familien wird ein einmaliger Kinderbonus von 150 € pro Kind gewährt.

  • Die Höchstbeträge für die steuerliche Verrechnung von Verlusten der Jahre 2020 und 2021 mit positiven Einkünften des jeweiligen Vorjahres (sog. Verlustrücktrag) werden auf 10 Mio. € (bislang 5 Mio. €) bzw. 20 Mio. € bei Zusammenveranlagung) angehoben. Die Erhöhung des Verlustrücktrags auf 10 Mio. € gilt auch für die Körperschaftsteuer. Bei der Gewerbesteuer gibt es keine Verlustrückträge.
  • Die derzeit bis zum 30.6.2021 befristete Absenkung der Umsatzsteuer für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken von 19% auf 7% wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Hierdurch sollen Gastronomiebetriebe unterstützt werden, die durch die bestehenden Schließungen derzeit nicht von der Umsatzsteuersenkung profitieren.
  • Es wird ein einmaliger Kinderbonus von 150 € pro Kind gewährt, der voraussichtlich mit dem Kindergeld im Mai 2021 ausgezahlt wird. Da der Kinderbonus (vergleichbar mit dem Kindergeld) mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird, werden „Besserverdiener“ hiervon jedoch nicht profitieren.
  • Außerdem sollen Grundsicherungsempfänger eine Sonderzahlung von 150 € erhalten. Ebenso soll es weitere Unterstützungen für Kulturschaffende geben.

Wir beraten Sie gerne!

  • Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Börger

    Dr. Andreas Börger

    Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner

    +49 521 2993232 (Sekretariat)

    Detail
  • Dipl.-Kff.
    Claudia Surkamp

    Steuerberaterin

    +49 521 2993339

    Detail