Weltweit gut beraten sein
Sobald Ihr Unternehmen ausländische Einkünfte erwirtschaftet, Standorte im Ausland eröffnet oder Mitarbeiter dorthin entsendet, wird der Umgang mit den Steuern deutlich komplizierter. Wer hier erfolgreich sein möchte, braucht einen Ansprechpartner, der sich auskennt. Und der die richtigen Partner im Ausland hat. Unsere Spezialisten für Internationales Steuerrecht behalten für Sie den Überblick und sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben. Dank eines gut funktionierenden Netzwerks in 153 Länder können wir für Sie zudem schnell, sicher und zuverlässig auf die Unterstützung von internationalen Experten zurückgreifen.
Wir für Sie im Bereich Internationale Steuerberatung:
Unterstützung des In-/Outbound-Geschäfts
Wir entwickeln für Sie die passenden Steuerstrategien für das In-/Outbound-Geschäft bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und Investitionen, z. B. durch die Einbindung von Holding-, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften.
Einrichten von Verrechnungspreissystemen
Wir unterstützen Sie bei der Konzeptionierung und Implementierung von Verrechnungspreissystemen. Zudem entwickeln wir für Sie passgenaue Dokumentationssätze und führen Benchmark-Analysen durch.
Interessenvertretung im Ausland
Wir vertreten Ihre Interessen im Ausland auch ganz praktisch, z. B. bei internationalen Verständigungsverfahren, Advance Pricing Agreements und internationalen Betriebsprüfungen.
Unterstützung bei der Mitarbeiterentsendung
Entsenden Sie Mitarbeiter ins Ausland, beraten wir Sie in ertragssteuerlichen Fragen und helfen dabei, die beste steuerliche Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu erarbeiten.
Beratung zu Betriebsstättenstrukturen
Wir analysieren und beraten bei neuen oder bestehenden Betriebsstättenstrukturen wie etwa Bau-/Montage-, Dienstleistungs- oder Geschäftsleitungsbetriebsstätten. Somit stellen wir sicher, dass bei Auslandsinvestments nicht steuerliche Überraschungen Ihren unternehmerischen Erfolg schmälern.
Stückmanns Steuerkalender
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Verwaltungsanweisung zum Steueroasen-Abwehrgesetz
Am 1.7.2021 ist das Steueroasen-Abwehrgesetz in Kraft getreten und seit dem 1.1.2022 anzuwenden. Am 24.6.2024 hat das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsanweisung mit umfangreichen Ausführungen und Beispielen zu den einzelnen Abwehrmaßnahmen veröffentlicht.
Homeoffice als Betriebsstätte?
Das Bundesfinanzministerium hat am 5.2.2024 klargestellt, dass das Homeoffice im Inland kein steuerlicher Anknüpfungspunkt für eine Betriebsstätte ist, sofern der Arbeitnehmer nicht in einer Leitungsfunktion für das ausländische Unternehmen tätig ist. Eine individuelle Prüfung bleibt jedoch in den Fällen notwendig, in denen sich das Homeoffice im Ausland befindet.
Widerruf einer unrichtigen A1-Bescheinigung
Sind die Angaben im Antrag auf Erteilung einer A1-Bescheinigung unrichtig oder verändern sich die Verhältnisse, kann die A1-Bescheinigung von Amts wegen widerrufen werden.
Homeoffice als Betriebsstätte
Immer Ärger mit dem Homeoffice – das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt teilweise Entwarnung. Spätestens nach der Corona-Pandemie ist das Homeoffice als ständiger Arbeitsplatz insbesondere bei Arbeitnehmern immer beliebter geworden.
Einführung einer Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen
Am 17.10.2023 wurde eine Richtlinie zur Änderung der europäischen Vorschriften über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC-8-Richtlinie) vom Rat der Europäischen Union angenommen. Die Änderungen führen zu einer Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs zu Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten und zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden für wohlhabende Einzelpersonen.
Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 wurden die Weichen für die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland gestellt. Unternehmen, die die darin festgelegten Umsatzgrenzen überschreiten, müssen künftig im Ausland zu niedrig versteuerte Gewinne nachversteuern. Ziel ist das Erreichen einer effektiven Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen von 15 %.
Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer ausländischen Immobiliengesellschaft aufgrund Einschaltung einer inländischen Managementgesellschaft? Dokumentation entscheidend!
Nach Rückverweisung durch den BFH hat jüngst das FG Berlin-Brandenburg das Vorliegen einer deutschen Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer ausländischen Immobiliengesellschaft (Klägerin) bestätigt. Diese hatte einer inländischen Dienstleistungsgesellschaft mithilfe einer Vollmacht die Verwaltung einer in Deutschland belegenen Immobilie übertragen.
Wachstumschancengesetz: Streichung der Zinshöhenschranke aber Verschärfungen für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen
Der Bundestag hat am 17. November 2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Darin wird die bislang geplante Einführung einer Zinshöhenschranke gestrichen. Über die stattdessen aufgenommenen Neuregelungen zu Einschränkungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen wird nachfolgend ein Überblick gegeben.
Russland auf schwarzer Liste der Europäischen Union
Seit dem 14.2.2023 steht Russland auf der schwarzen Liste der Europäischen Union. Das ist eine Liste nicht kooperativer Staaten und eine weitere Sanktionsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Für Unternehmen mit aktiven Geschäftsbeziehungen nach Russland kann das bereits ab dem Jahr 2024 empfindliche steuerliche Nachteile haben.
Vereinfachung des Quellensteuerabzugs in der Europäischen Union
Die Kommission der Europäischen Union hat am 19.6.2023 den Entwurf einer Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Einbehaltung von Quellensteuer und zur Entlastung davon veröffentlicht. Der Entwurf findet auf Dividenden und Zinszahlungen von börsennotierten Wertpapieren Anwendung. Die Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung bis zum 31.6.2026 verpflichtet. Die Regelungen sollen dann ab dem 1.7.2027 anzuwenden sein.
Aktuelles zur Einführung einer globalen Mindeststeuer
Zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Rats vom 15.12.2022 zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 20.3.2023 ein erster Diskussionsentwurf durch das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Am 16.8.23 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen, der Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens ist. Die Richtlinie ist bis Ende 2023 umzusetzen und ab dem Jahr 2024 anzuwenden.
Verrechnungspreise: Aktualisierte Verwaltungsgrundsätze
Am 6.6.2023 hat das Bundesfinanzministerium die Neufassung der Verwaltungsgrundsätze zu den Verrechnungspreisen veröffentlicht. Die Gliederung wurde dabei sowohl strukturell als auch inhaltlich zu wesentlichen Teilen beibehalten. Neu aufgenommen wurden Ausführungen in Bezug auf Funktionsverlagerungen und die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Finanzierungsbeziehungen im Konzern.
Aktualisierte Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023
Das BMF hat mit Schreiben vom 6. Juni 2023 aktualisierte Verwaltungsgrundsätze (VWG) Verrechnungspreise 2023 erlassen. Damit werden die bisherigen VWG Verrechnungspreise aus dem Jahr 2021 in Bezug auf einige wesentliche Themen inhaltlich ergänzt.
Gesetzentwurf zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
Zur Eindämmung von Steuervermeidungsstrategien und zur Austrocknung von Steueroasen hat sich die Staatengemeinschaft auf die Einführung einer weltweiten globalen Mindestbesteuerung von 15 % verständigt. Die Umsetzung selbiger ins nationale Recht sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die betroffenen Großkonzerne werfen nun ihre Schatten voraus und bedingen ein zeitnahes Handeln.
Aktuelles zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Lizenzgebühren
Bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer sind als Bemessungsgrundlage grundsätzlich die Einkünfte zu berücksichtigen – das bedeutet, dass von den (Brutto-)Einnahmen die damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben abzuziehen sind. Eine umfassende Berücksichtigung von Betriebsausgaben birgt für Steuerpflichtige das Risiko von Quellensteuer-Anrechnungsüberhängen und Doppelbesteuerungen.
Niederlande: Steuerplan 2023
Die niederländische Regierung legt dem Parlament jedes Jahr im Dezember einen Steuerplan für das nächste Jahr nebst Gesetzentwurf für Steueränderungen vor. Zum 1.1.2023 sind einige Änderungen der niederländischen Körperschaftsteuer eingetreten, die für Unternehmen wichtig sind.
Bundesfinanzhof sorgt für Rechtssicherheit im Rahmen der Wegzugsbesteuerung
Mit Urteil vom 21. Dezember 2022 (I R 55/19) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das zum Entfallen der Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der "nur vorübergehenden Abwesenheit" in § 6 Abs. 3 AStG a.F. unabhängig von einer (subjektiven) "Rückkehrabsicht" erfüllt ist, sofern der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug in Deutschland wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird.
Aktuelles zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Alle in Deutschland Steuerpflichtigen müssen bestimmte Auslandsbeteiligungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt melden. Diese Meldung konnte, solange noch keine amtlich bestimmte Schnittstelle für die elektronische Übermittlung vorlag, mittels eines amtlichen Vordruckes abgegeben werden. Diese Schnittstelle wurde nun geschaffen, sodass die Übergangsregelung am 28.2.2023 endet.
Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung
Mit dem am 1.1.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (sog. DAC7-Umsetzungsgesetz) werden insbesondere die Pflichten der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung in Deutschland verschärft.
Neue Rechtsprechungsgrundsätze zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Lizenzgebühren
Der BFH begrenzt den Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach § 34c EStG zugunsten von Steuerpflichtigen sowohl in sachlicher als auch zeitlicher Hinsicht.
Des einen Freud, des anderen Leid – das Hypotax-Verfahren bei Auslandsentsendungen aus Sicht des Arbeitsrechts
Das Bundesarbeitsgericht hat für den Arbeitgeber entschieden, dass die Vereinbarung eines Nettolohns auf Basis eines Steuerausgleichs-Verfahrens (neu-deutsch „Hypotax-Verfahren“) während einer Entsendung wirksam sein kann, auch wenn diese Vereinbarung für den Arbeitnehmer im Einzelfall nachteilig ist.
Beschränkte Steuerpflicht aus Rechteüberlassung: Steuerliche Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich Erleichterungen in Bezug auf die beschränkte Steuerpflicht aus in deutschen Registern eingetragener Rechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 f) und Nr. 6 EStG.
Neuer Auslandstätigkeitserlass mit Wirkung ab 2023
Mit dem sog. Auslandstätigkeitserlass sollen Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern deutscher Unternehmen und damit Geschäfte dieser Unternehmen in solchen ausländischen Staaten gefördert werden, mit denen kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Die Förderung erfolgt durch eine Befreiung der auf die Auslandstätigkeit entfallenden Einkünfte des inländischen Arbeitnehmers von der deutschen Einkommenssteuer. In Frage kommen Tätigkeiten in Afghanistan, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Hongkong, Libyen, Nigeria, Peru oder Saudi-Arabien.
Einführung eines fiktiven Zinsabzugs auf neues Eigenkapital
Die Europäische Kommission hat am 11.5.2022 einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, mit dem die steuerliche Begünstigung vom Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen innerhalb der Europäischen Union reduziert werden soll, sog. DEBRA-Richtlinie. Es soll ein fiktiver Zinsabzug auf neu geschaffenes Eigenkapital eingeführt und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalaufwendungen pauschal beschränkt werden.
Keine Gewerbesteuerpflicht ausländischer Immobiliengesellschaften bei Einschaltung einer Managementgesellschaft
Im Ausland ansässige Immobiliengesellschaften, die in Deutschland belegenen Immobilienbesitz vermieten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH v. 23.3.2022 auch dann nicht in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, wenn sie in erheblichem Umfang Aufgaben auf eine in Deutschland ansässige Managementgesellschaft übertragen.
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Alle in Deutschland Steuerpflichtigen müssen bestimmte Auslandsbeteiligungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt melden. Diese Mitteilungspflicht bezieht sich auf die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen und Investmentfonds im Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat am 26.4.2022 die Verwaltungsauffassung zu dieser Thematik aktualisiert.
Niederlande: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ab 1.1.2023
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden wird ab dem 1.1.2023 geändert und ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2012. Die Änderungen betreffen u. a. die steuerliche Definition von Betriebsstätten, die Quellensteuerreduktion bei Dividenden und die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten
Der Bundesfinanzhof entschied am 10.6.2021, dass eine gewinnmindernde Teilwertzuschreibung auf Fremdwährungsverbindlichkeiten nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Insbesondere muss der Euro-Wechselkurs aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten gesunken sein.
Ermittlung fremdüblicher Zinsen im Konzern
Der Bundesfinanzhof hat am 18.5.2021 bestimmt, dass die Preisvergleichsmethode als „Grundmethode zur Bestimmung angemessener Zinssätze“ für konzerninterne Finanztransaktionen anzuwenden ist.
Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften: Lang ersehntes BMF-Schreiben vom 21. April 2022 bestätigt gefestigte BFH-Rechtsprechung
Neben in Deutschland und der EU ansässigen Kapitalgesellschaften ist es nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 21. April 2022 nunmehr auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften möglich, eine steuerneutrale Rückgewähr von Nennkapital und nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen an ihre Anteilseigner zu vollziehen. Steuerpflichtige können sich damit künftig in entsprechenden Fällen über eine erhöhte Rechtssicherheit und erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten freuen.Bekämpfung von Briefkastenfirmen in der Europäischen Union
Die Europäische Kommission möchte missbräuchliche Steuervorteile durch die Verwendung von Briefkastenfirmen bekämpfen. Dazu soll für alle wirtschaftlich tätigen und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Unternehmen untersucht werden, ob diese über ausreichend Substanz verfügen oder Briefkastenfirmen darstellen.Geplante Digitalisierung des Steuersystems in Japan
Die Digitalisierung des japanischen Steuersystems soll bis 2025 abgeschlossen sein: Steuererklärungen, Anträge und Auskünfte sollen ausschließlich digital abgewickelt werden.Öffentliches Country-by-Country Reporting
Multinationale Großkonzerne müssen seit 2016 sogenannte Country-by-Country-Reports erstellen. Das Europäische Parlament beschloss nun, dass ab dem Geschäftsjahr 2025 diese Zahlen auch im Internet veröffentlicht werden müssen.Steuerliche Folgen einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland
Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten seit dem Frühjahr 2020 viele Menschen längerfristig im Homeoffice. Wenn der Arbeitnehmer sein Homeoffice im Ausland hat, birgt dies für den Arbeitgeber das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte in dem ausländischen Staat.Einführung einer weltweiten Mindeststeuer für Unternehmen
Im Juli 2021 haben die Finanzminister der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer eine historische Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung beschlossen. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Milliarden € und einer Umsatzrendite von mehr als 10% sollen auch in den Ländern Steuer zahlen, in denen sie ihre Umsätze erzielen.Änderungen beim Einbehalt von Kapitalertragsteuer
Das Verfahren zur Freistellung von Kapitalerträgen bzw. zur Erstattung zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtigen Empfängern wird modernisiert.Ab dem Jahr 2024 wird der gesamte Prozess digitalisiert. Freistellungsanträge sind bereits ab dem 1.1.2023 elektronisch einzureichen.