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Zahlung für Werbung auf dem privaten Pkw

Veröffentlicht: 28. Februar 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Zahlungen für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw eines Arbeitnehmers sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn. Dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen „werbemietvertrag“ kommt regelmäßig kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zu. Dieser fehlt insbesondere dann, wenn sich das Entgelt nicht am Werbeeffekt, sondern an einer steuerlichen Freigrenze orientiert.

 

Im Rahmen einer Nettolohnoptimierung für Arbeitnehmer wurde häufig folgendes Modell genutzt: Der Arbeitnehmer bringt ein Werbeschild seines Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält dafür eine Vergütung. Grundsätzlich liegt in diesem Fall kein Arbeitslohn vor. Vielmehr führt diese „Vermietung“ des Pkw zu Werbezwecken zu sonstigen Einkünften, die bis zu einem Betrag von 256 € pro Jahr steuerfrei sind.

Die Finanzverwaltung stört sich an dieser Gestaltung. Sie wurde im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen regelmäßig verworfen, sodass Arbeitgeber sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge auf diese Zahlungen nachentrichten mussten.

Der Bundesfinanzhof hat diesem Optimierungsmodell am 21.6.2022 nun eine endgültige Absage erteilt. Nach Auffassung der Richter liegt in solchen Fällen Arbeitslohn und keine sonstigen Einkünfte vor. Die Einnahmen sind durch das Dienstverhältnis und nicht durch den Werbemietvertrag veranlasst, wenn die Erzielung einer Werbewirkung nicht sichergestellt ist und sich das vereinbarte Jahresentgelt an der steuerlichen Freigrenze für sonstige Einkünfte orientiert. Es kommt auch nicht darauf an, ob mit jedem Arbeitnehmer ein Werbemietvertrag abgeschlossen wird.

Steuern & Wirtschaft aktuell

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Hinweis

Bei der Gestaltung von Lohnsteueroptimierungsmodellen ist Vorsicht geboten.   
Für Arbeitgeber ist es in der Regel nicht möglich, Zahlungen an seine Arbeitnehmer für das Zurverfügungstellen der Arbeitsleistung zu leisten, die nicht als Arbeitslohn einzustufen sind. Bestehende Modelle sollten daher dringend überprüft werden.

 

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