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Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Kryptowährungen

Veröffentlicht: 24. Mai 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023
Von: Evelyn Osang

Der Kauf und Verkauf bzw. Tausch von Krypto­währungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero innerhalb eines Jahres mit Gewinn führt zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn, wenn die Kryptowährung zum Privatvermögen gehört. Dies entschied der Bundesfinanzhof am 14.2.2023.

 

Kryptowährungen sind digital dargestellte Werteeinheiten, die von keiner Zentralbank emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen. Dennoch werden sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können auf elektronischem Weg übertragen, gespeichert und gehandelt werden. Dazu gehören unter anderen Bitcoin, Ethereum und Monero.

Werden Wirtschaftsgüter, die keine Immobilien sind und zum Privatvermögen gehören, innerhalb eines Jahres verkauft oder getauscht, ist der hierbei erzielte Gewinn als sog. Spekulationsgewinn zu versteuern. Verluste können zudem mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Der Bundesfinanzhof entschied am 14.2.2023, dass es sich auch bei Kryptowährungen um solche Wirtschaftsgüter handelt. Der Begriff des Wirtschaftsguts ist dabei weit zu fassen. Er umfasst neben Sachen und Rechten auch tatsächliche Zustände sowie konkrete Möglichkeiten und Vorteile. Zudem kommt es nicht auf die technischen Details virtueller Währungen an. Die Richter folgten damit der Auffassung der Finanzverwaltung, die Kryptowährungen ebenfalls als Wirtschaftsgüter ansieht.

Hinweis

Gewinne aus dem Verkauf von Krypto­währungen bleiben künftig nur noch steuerfrei, wenn der Verkauf bzw. Tauch erst nach einem Jahr erfolgt oder die erzielten Gewinne insgesamt einen Betrag von 600 € pro Jahr nicht übersteigen.

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Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023

Veröffentlicht: 24. Mai 2023

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