Nachfolgeberatung

Heute schon an
morgen denken

Spezialgebiete

Mit Umsicht und Weitsicht die Zukunft regeln

Vor allem inhabergeführte Familienunternehmen und Konzerne im Familienbesitz sollten sich frühzeitig um die Nachfolgeregelung kümmern. Das ist häufig kein einfacher Prozess, denn meist treffen hier viele unterschiedliche Interessen aufeinander. Neben der Nachfolge für den Unternehmensbereich müssen etwa auch alle Dinge rund um das Privatvermögen klar geregelt werden. Unsere Spezialisten unterstützen Sie mit viel Fachwissen und dem nötigen Fingerspitzengefühl bei der Weichenstellung für Ihr Unternehmen.

Wir für Sie im Bereich Nachfolgeberatung:

Zivilrechtliche Beratung

Zivilrechtliche Beratung

Wir beraten Sie zu erbrechtlichen Folgen sowie bei der Gestaltung von Testamenten, Erb-, Pflichtteilverzichts- und Eheverträgen. 

Prüfung von Gesellschafts­verträgen

Prüfung von Gesellschafts­verträgen

Wir überprüfen die Gesellschaftsverträge und achten insbesondere auf die Abstimmung mit notwendigen Testamenten. Bei Bedarf passen wir die Verträge an.

Prüfung ertragsteuerlicher Folgen

Prüfung ertragsteuerlicher Folgen

Wir prognostizieren die ertragsteuerlichen Folgen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) geplanter Übertragungen und entwickeln steueroptimierende Gestaltungen.

Durchführung von Strukturanalysen

Durchführung von Strukturanalysen

Strukturanalysen zeigen an, ob und an welchen Stellen im Unternehmen es Optimierungspotenzial gibt. Ist das der Fall, machen wir Vorschläge zur Umstrukturierung und entwerfen die dazugehörigen Verträge. Nach Wunsch koordinieren wir den gesamten Prozess.

Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen

Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen

Wir bewerten für Sie Unternehmen und Beteiligungen, damit Sie mögliche wirtschaftliche und steuerliche Risiken und Folgen angemessen einschätzen können.

Beratung zu Stiftungen

Beratung zu Stiftungen

Stiftungen und weitere gemeinnützige Organisationsformen sind ein probates Mittel für die Gestaltung von Unternehmensübergängen. Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten.

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuer­erklärungen

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuer­erklärungen

Sobald das Konzept steht, erstellen wir alle erforderlichen Dokumente für Sie, einschließlich der Erklärungen zur Feststellung des Unternehmenswertes.

Erstellung von Vollmachten und Patientenverfügungen

Erstellung von Vollmachten und Patientenverfügungen

Auch wenn niemand gerne darüber nachdenkt: Notfälle sollten ebenfalls klar geregelt sein. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die nötigen Dokumente. So bleiben Sie in allen Fällen handlungsfähig.

Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten

27. August 2024

Keine erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung für ein Parkhaus

Der Bundesfinanzhof entschied am 28.2.2024, dass ein Parkhaus erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellt. Die Ausführungen in dem Urteil führen dazu, dass auch für Grundstücke oder Grundstücksteile von Beherbergungsbetrieben, anders als bislang von der Finanzverwaltung vertreten, im Erb- oder Schenkungsfall keine Begünstigung zu gewähren wäre.

 
27. August 2024

Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolgeplanung für Handelsunternehmen

Im Rahmen der Übertragung von Unternehmen mit einem hohen Bestand an Finanzmitteln besteht regelmäßig das Risiko, dass diese den sog. 90 %-Einstiegstest nicht bestehen. Bei Nichtbestehen werden die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen vollständig nicht gewährt. Am 13.9.2023 hatte der Bundes­finanzhof für Handelsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft Erleichterungen für den 90 %-Einstiegstest zugelassen. Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 19.6.2024 ist die Finanzverwaltung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs teilweise gefolgt.

 
27. Februar 2024

Erleichterungen bei der Unter­nehmensnachfolgeplanung für Handelsunternehmen?

Im Rahmen der Übertragung von Unternehmen mit einem hohen Bestand an Finanzmitteln besteht regelmäßig das Risiko, dass diese den sog. 90 %-Einstiegstest nicht bestehen. Bei Nichtbestehen werden die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen vollständig nicht gewährt. Mit Urteil vom 13.9.2023 hält der Bundesfinanzhof Erleichterungen zu dem 90 %­ Einstiegstest zumindest für Handelsunternehmen für zulässig.

 
18. Dezember 2023

Erleichterung bei der Unternehmensnachfolgeplanung: Eingeschränkte Anwendung des sogenannten 90 %-Einstiegstests bei gewerblich tätigen Handelsunternehmen

Wird Betriebsvermögen eines gewerblich tätigen Handels­unternehmens im Wege der Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen übertragen, kann bei der Durchführung des sog. 90 %-Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG, der Voraussetzung für die Gewährung der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen ist, nach Auffassung des BFH eine Schuldenverrechnung erfolgen.

 
05. Mai 2023

Geleistete Anzahlungen im Regelfall kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b ErbStG

Erb- und Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen jedenfalls dann kein schädliches Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.

 
28. März 2023

Auswirkungen von Umwandlungen und (jungen) Verwaltungsvermögen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nach Auffassung der Finanzverwaltung können bei Umstrukturierungen und Umwandlungen sog. junges Verwaltungsvermögen und sog. junge Finanzmittel entstehen. Dies führt zu einer erheblichen Verschärfung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, da für junges Ver- waltungsvermögen und junge Finanzmittel keine Begünstigungen gewährt werden.

 
21. November 2022

„Grüße aus dem Jenseits“ – Achtung Erben(falle)

Ein Gruß aus dem „Jenseits“, viele Jahre später – die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2022. Haben die Erben Kenntnis von der unrichtigen Erklärung des Erblassers oder erlangen sie diese nach dessen Tod, droht noch viele Jahre später eine Inanspruchnahme der Erben.

 
26. Oktober 2022

BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:

 
02. Februar 2022

Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen

Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.
 
21. Juli 2021

Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19

In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.
 
08. April 2021

Steuerbefreiung für das Familienheim – Wie schnell muss der Erbe einziehen?

Im Erbfall muss der Einzug des Erben in das Familienheim unverzüglich und Renovierungsarbeiten haben schnellstmöglich zu erfolgen; Verzögerungen können zur Versagung der Steuerfreiheit und erheblichen Steuern führen.
 
21. Januar 2021

Steuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Auszug

Nutzt ein Erbe ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Steuerbefreiung nur dann nicht weg, wenn dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.
 
26. Oktober 2020

Schenkungsteuer: Der Freibetrag für Urenkel - oder Urenkel sind keine Enkel

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt den Begünstigten insbesondere persönliche Steuerbefreiungen in Form von Freibeträgen. Welcher Freibetrag bei Urenkeln im Falle einer Schenkung gilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem Eilverfahren entschieden.
 
05. Oktober 2020

Niedrigere Schenkungsteuer (und Erbschaftsteuer) mittels vorbehaltener Nießbrauchsrechte

Regelmäßig stellt sich die Frage, wie sich Schenkungsteuer "vermeiden" lässt. Bei Grundstücksübertragungen bietet sich hier ein sogenanntes Nießbrauchsrecht an, das als Nachlassverbindlichkeit die Steuerbelastung reduzieren kann. Zur Vorsicht raten wir bei Nießbrauchsgestaltungen im Betriebsvermögen, da der ertragsteuerliche Nießbrauch im Betriebsvermögen umstritten ist.
 
14. August 2020

Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“

Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.
 
10. Juni 2020

Entscheidung FG Münster – keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen

Obwohl mehrere hunderte Mietwohnungen im Bestand waren und verwaltet wurden, entscheidet das Finanzgericht Münster, dass es keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen geben wird. Das FG Münster folgt in seinem Beschluss vom 29.04.2020 dem Urteil des BFH vom 24.10.2017.
 
26. Juli 2019

Steuerbefreiung für ein Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung

Erben Kinder sog. Familienheime kann eine Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn der Erbe die Wohnung unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Der Bezug der Wohnung darf hierbei nur in Ausnahmefällen später als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgen.
 
26. Juli 2019

Keine Begünstigung für Betriebsvermögen bei Geldschenkungen zum Erwerb eines Betriebes

Betriebsvermögen kann nur dann steuerbegünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser/Schenker Eigentümer oder Gesellschafter war. Soweit Geld zum Erwerb eines Betriebes geschenkt wird, unterliegt dies nicht der Begünstigung.
 
13. Juni 2019

Grundsatzurteil des BFH zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung aufgrund der sog. „Poolvereinbarung“ bei Kapitalgesellschaften

Mit Urteil vom 20.2.2019 Az: II R 25/16 klärt der BFH einige offene Fragen zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung aufgrund einer sog. „Poolvereinbarung“ bei Kapitalgesellschaften, insbesondere welche Formerfordernisse bestehen.
 
15. März 2019

BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern bei Weitergabeverpflichtung

Mit Urteil vom 07.11.2018 II R 38/15 entschied der BFH, dass bei einer Übertragung eines Miteigentumanteils an einem Grundstück unter Geschwistern zumindest dann eine Grunderwerbsteuerbefreiung greift, wenn das vom Elternteil beschenkte Kind den Miteigentumsanteil weitergeben muss.
 
08. Februar 2019

Keine Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung des ErbStAnpG 2016

as FG Köln entschied mit Urteil vom 8.11.2018 (7 K 3022/17; Rev. BFH II R 1/19), dass auch die in der Zeit vom 1.07.2016 bis zum 9.11.2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer unterliegen. Es ist von der Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendbarkeit des ErbStAnpG 2016 nicht überzeugt.
 
 

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  • Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Thomas Beckmann

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  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Niels Doege

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