Unternehmensbewertung

Werte sachgerecht und
zuverlässig bewerten

Spezialgebiete

Wir bewerten grundsätzlich ganzheitlich

Unternehmenskäufe und -verkäufe, Erbauseinandersetzungen und steuerliche Vorgaben: All das sind Anlässe für die Bewertung von ganzen Unternehmen oder Teilen davon. In die Bewertung fließen die klassischen Parameter ein, aber auch immaterielle Vermögenswerte wie Marken, Kundenstämme und Fachwissen müssen berücksichtigt werden. Angepasst an den Anlass, die Struktur des Unternehmens und weitere einflussnehmende Faktoren, wählen unsere Fachleute das passende Bewertungsverfahren für Ihr Unternehmen aus und ermitteln so einen Unternehmenswert für Sie, der wirklich aussagekräftig ist.

Wir für Sie im Bereich Unternehmensbewertung:

Einsatz als Gutachter, Berater oder Schieds­gutachter

Einsatz als Gutachter, Berater oder Schieds­gutachter

Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir das Bewertungsverfahren, das sich am besten eignet, um in Ihrem Fall Unternehmens- und Anteilswerte sachgerecht zu bewerten. Für ein optimales Ergebnis arbeitet das Bewertungsteam interdisziplinär mit den HLB-Generalisten aus den Bereichen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Recht zusammen.

Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Neben den klassischen Unternehmenswerten gibt es noch weitere Faktoren, die sich auf die Kaufpreisallokation auswirken. Dazu gehören etwa Vermögenswerte wie Kundenstämme, Fachwissen und der Markenwert. Wir bewerten stets alle Parameter und ermitteln so für Sie einen Unternehmenswert, der die Realität widerspiegelt.

Erstellung von Business-, Liquiditäts- und Finanzierungsplänen

Erstellung von Business-, Liquiditäts- und Finanzierungsplänen

Manchmal braucht es für eine Entscheidung einen Plan – schwarz auf weiß. Wir erstellen für Sie Pläne, die es Ihnen möglich machen, Entscheidungen auf der Basis von konkreten Zahlen zu treffen.

Ableitung von Kapitalkostensätzen

Ableitung von Kapitalkostensätzen

Eine weitere unserer Dienstleistungen aus dem Bereich Unternehmensbewertung: Wir leiten für Sie die Kapitalkostensätze aus Finanzmarktdaten ab.

Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:

16. August 2023

Warum eine Unternehmensbewertung in der Regel mehr als nur den Börsenkurs benötigt – FAUB analysiert jüngstes BGH-Urteil vom 21. Februar 2023

Der FAUB betont in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 die Relevanz einer umfassenden fundamentalen Unternehmensbewertung auf Basis wertrelevanter interner und externer Informationen jenseits der Börsenkurse. Folglich betrachtet der FAUB es auch nach dem BGH-Beschluss vom 21. Februar 2023 für weiterhin notwendig, dass die Überprüfung der Angemessenheit durch einen Wirtschaftsprüfer anhand einer fundamentalen Unternehmensbewertung erfolgt, da ansonsten in der Regel der Schutzzweck von Angemessenheitsprüfungen verletzt wäre.

 
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Auswirkungen von Russlands Krieg gegen die Ukraine auf Unternehmensbewertungen – neuer fachlicher Hinweis des FAUB

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW betont in seinem Fachlichen Hinweis vom 23. März 2022 die Gültigkeit des Stichtagsprinzips, so dass die Folgen des Ukraine-Krieges nur bei Unternehmensbewertungen zu berücksichtigen sind, dessen Bewertungsstichtag nach Beginn des Krieges liegt und sieht weiterhin dem Grunde und der Höhe nach keinen Anpassungsbedarf bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes.

 
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Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen –fachlicher Hinweis des FAUB vom 25. März 2020

Die Auswirkungen des Coronavirus verursachten weltweit einen drastischen Einbruch der Aktienkurse, die bei Krisen großen Schwankungen unterliegen. Aber auch bei Unternehmenswertermittlungen mittels Zukunftserfolgswert sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen: die möglicherweise zu berücksichtigenden Aspekte analysiert der FAUB in seinem Hinweis.

 
21. Juli 2021

Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19

In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.
 
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Kompetenzen und Referenzen

Wir haben zahlreiche Bewertungsprojekte durchgeführt, die wir teilweise aufgrund der uns obliegenden Verschwiegenheitspflicht nur anonymisiert aufführen dürfen.
 
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Seminar beim Studienwerk

Webinar „Förderkredite - Planungsrechnungen richtig erstellen. Benedikt Kastrup zeigten Miriam Roll und Dana Doege etwa 2 Stunden lang anhand eines praktischen Beispiels Fallstricke und Tricks bei der Erstellung und Verplausibilisierung von Planungsrechnungen auf.
 
22. November 2019

Neue Kapitalkostenempfehlung des Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat auf die anhaltende Niedrigzinsperiode reagiert und am 25.10.2019 neue Empfehlungen zur Marktrisikoprämie herausgegeben.
 
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Tätigkeit als gerichtlich bestellter Prüfer über die Angemessenheit einer Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out

Aus unserer Bewertungspraxis.

 
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Ermittlung von Beta-Faktoren im Rahmen der Unternehmensbewertung nach IDW S 1

Am Beispiel eines nicht börsennotierten internationalen Automobilzulieferers.

 
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Netzwerk

Im Bereich der Unternehmensbewertung verfügen wir über eine weitreichende fachliche Vernetzung.
 
 

Wir beraten Sie gerne

  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA und Mediator Benedikt Kastrup

    Dipl.-Kfm.
    Benedikt Kastrup

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, Mediator, Partner

    +49 521 2993174

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  • Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung Miriam Roll

    Dipl.-Kff.
    Miriam Roll

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung, Partnerin

    +49 521 2993131

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