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Auswirkung der Anhebung des Mindestlohns ab 1.1.2021 auf Minijobs

Veröffentlicht: 28. Dezember 2020

Ab 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn stufenweise erhöht. Bei Minijobbern kann die Lohnerhöhung eine Reduzierung der Arbeitsstunden notwendig machen, damit die 450 €-Grenze eingehalten wird.

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 2021 in mehreren Stufen erhöht. Ab 1.1.2021 wird er von bislang 9,35 € auf 9,50 € pro Stunde angehoben, ab 1.7.2021 dann auf 9,60 € und im Jahr 2022 in zwei weiteren Stufen auf 10,45 €.

Für Minijobber mit einer Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und derzeitigem Einkommen in Höhe der Minijob-Grenze von 450 € besteht Handlungsbedarf. Ab Januar 2021 muss die Arbeitszeit vermindert werden, damit der 450 €- Grenzwert für Minijobs eingehalten wird.

Konnten Minijobber im Jahr 2020 noch maximal 48 Stunden pro Monat arbeiten (9,35 € x 48 Std. = 448,80 €), ist ab Januar 2021 eine Verringerung auf 47 Stunden und ab Juli gar auf 46 Stunden erforderlich. Andernfalls würde die Minijob-Grenze überschritten und es läge ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor. Dies wäre auch dann der Fall, wenn der Minijobber tatsächlich einen geringeren Lohn als den Mindestlohn erhalten würde. Denn für die Prüfung der 450 €-Grenze werden die tatsächlichen Arbeitsstunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn (statt des tatsächlich gezahlten geringeren Lohns) multipliziert. Der genommene Urlaub oder mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch ist hierbei als tatsächlich geleistete Arbeitszeit anzusetzen.

Eine Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn (Dynamisierung der Minijob-Grenze) ist zwar immer wieder im Gespräch, eine Einigung hierüber konnte aber bislang nicht erreicht werden.

Fazit

Arbeitgeber sollten kurzfristig die Arbeitsverträge ihrer Minijobber überprüfen. Für diese Arbeitnehmer muss der Stundenlohn ggf. auf den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn erhöht werden. Gegebenenfalls ist auch eine Reduzierung der monatlichen Arbeitsstunden zur Einhaltung der Lohngrenze für Minijobber von 450 € pro Monat erforderlich.

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  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Wolfgang Zündorf

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