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Mietanpassung bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Coronamaßnahmen

Veröffentlicht: 18. Mai 2022 aus  Steuern & Wirtschaft aktuell

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18.2.2022 entschieden, dass auch lediglich mittelbar von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffene Unternehmer einen Anspruch auf Verringerung ihrer Mietaufwendungen für Geschäftsräume haben können. Hierfür gelten jedoch erhöhte Anforderungen und eine Einzelfallprüfung.

Für vermietete Grundstücke oder Räume sowie Pachtverträge, die direkt von staatlichen Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen waren, hatte der Gesetzgeber Ende 2020 geregelt, dass die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendbar sind.

Am 18.2.2022 erweiterte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dieses Recht auch auf nur mittelbar Betroffene. Im konkreten Fall war eine Reinigung nicht unmittelbar von den behördlich angeordneten Schließungen betroffen, sondern lediglich mittelbar, da durch die pandemiebedingten Maßnahmen Feiern und Veranstaltungen untersagt waren und infolgedessen die Aufträge und Umsätze der Reinigung einbrachen.

Auch die mittelbar von COVID-19-Maßnahmen betroffenen Mieter müssen darlegen, welche Nachteile ihnen konkret entstanden sind. Außerdem sind die von ihnen ergriffenen bzw. unterlassenen Maßnahmen zur Schadensminimierung und erhaltene staatliche Überbrückungshilfen sowie Umsatzsteigerungen in anderen Bereichen des Unternehmens, wie z. B. im Online-Handel, zu berücksichtigen.

Mit diesem Fokus auf den Einzelfall wird für Betroffene zwar kurzfristig keine Rechtssicherheit geschaffen, aber es werden den Vertragsparteien Maßstäbe für angemessene Mietminderungen an die Hand gegeben. Diese Maßstäbe werden in Zukunft sicherlich durch weitere Urteile konkretisiert.

HINWEIS:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mittelbar von staatlichen Corona-beschränkungen Betroffenen im Einzelfall Mietminderungen zugestanden. Besser ist es aber, beim Abschluss von Neuverträgen durch sog. Force-Majeure-Klauseln vorbeugend Rechtssicherheit zu schaffen. Durch solche Klauseln können die Folgen verschiedener Fälle höherer Gewalt verbindlich geregelt werden.

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