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22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen

Veröffentlicht: 29. Juni 2021 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Das Bundeskabinett hat Mitte April 2021 ein Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Dieses enthält 22 konkrete Maßnahmen, um Unternehmen, staatliche Stellen und Bürger von Bürokratie zu entlasten. Die wesentlichsten Änderungen im steuerlichen Bereich und in der Sozialversicherung sind:

  • Zur Reduzierung von Statistikpflichten wird ein zentrales Basisregister für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen. Das Basisregister wird beim statistischen Bundesamt angesiedelt und soll im Jahr 2024 betriebsbereit sein.
  • Steuerpflichtige sollen künftig eine verbindliche Auskunft zu steuerlichen Sachverhalten innerhalb von 3 Monaten erhalten.
  • Es ist geplant, dass Betriebsprüfungen künftig zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen.
  • Die Berechnungsmethoden für Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes werden angeglichen.
  • Kontrollmitteilungen zwischen dem Feststellungsfinanzamt und dem Wohnsitzfinanzamt erfolgen künftig elektronisch und nicht mehr per Post.
  • Bisher ist die Bestätigung einer inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur über ein Antragsformular beim Bundeszentralamt für Steuern möglich. Eine erleichterte Abfragemöglichkeit wird geprüft.
  • Eine umsatzsteuerliche Organschaft soll künftig nur auf Antrag und Bestätigung durch die Finanzverwaltung über das Vorliegen der rechtlichen Kriterien entstehen können.
  • Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen müssen künftig keine Gewerbesteuererklärung mehr abgeben.
  • Die Umlageverfahren U1 und U2 federn finanzielle Belastungen von Arbeitgebern aus der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschutz ihrer Arbeitnehmer ab. Es wird geprüft, ob die Umlagesätze kassenweit vereinheitlicht werden können.
  • Das Statusfeststellungsverfahren zur Sozialversicherung für Selbständige soll beschleunigt und vereinfacht werden.
  • Die Beantragung von Familienleistungen wird ab dem Jahr 2022 erleichtert und digitalisiert.


Es bleibt abzuwarten, ob und wie die vorstehend genannten Maßnahmen umgesetzt werden.

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