Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
Veröffentlicht: 19. April 2023
Mit Urteil vom 13.04.2023 bestätigte der BFH die bereits vom FG München vertretene Auffassung, wonach die Übertragung eines Miteigentumsanteils an der gemeinsam genutzten Immobilie an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft sein kann.
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Veröffentlicht: 24. Mai 2023
aus
Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023
Von:
Evelyn Osang
In der letzten Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ haben wir ausführlich über eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Säumniszuschlägen berichtet. Am 15.11.2022 entschied der VII. Senat des Bundesfinanzhofs erneut, dass gegen die Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Senate entscheiden werden.
Wie bereits in der letzten Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ dargestellt, entstehen Säumniszuschläge, wenn Steuern nicht fristgerecht bis zum Fälligkeitstag bezahlt werden. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % der zu entrichtenden Steuern für jeden angefangenen Monat der Säumnis, wobei der verspätete Geldeingang auf den Konten der Finanzverwaltung bei Zahlung durch Überweisung von bis zu drei Tagen unbeachtlich ist.
Die Säumniszuschläge werden nicht durch einen gesonderten Bescheid festgesetzt, sondern es muss ein schriftlicher Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids bei der zuständigen Finanzverwaltung gestellt werden. Gegen diesen Bescheid kann dann Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Wird der Einspruch oder der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzverwaltung abgelehnt, kann diese Ablehnung gerichtlich überprüft werden.
Hier sind die Richter der einzelnen Senate beim Bundesfinanzhof allerdings unterschiedlicher Auffassung. Während die Richter des V. und VIII. Senats die Höhe der Säumniszuschläge ab dem 31.12.2018 für zweifelhaft halten, sind die Richter des VII. Senats anderer Auffassung. Sie entschieden am 23.8.2022 und am 15.11.2022, dass gegen die Höhe der Säumniszuschläge keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Hinweis
Steuerpflichtige können von einer positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs profitieren, indem sie bei der zuständigen Finanzverwaltung einen Abrechnungsbescheid hinsichtlich der Säumniszuschläge beantragen und diesen durch Einspruch offen halten.
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Fazit
Das BFH-Urteil vom 13.04.2023 zeigt sehr deutlich, was im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung nach einer Ehescheidung zu beachten ist. Werden Immobilien an den (getrenntlebenden oder geschiedenen) Ehegatten übertragen, obwohl die 10-jährige Haltefrist noch nicht verstrichen ist, kann dies zu einer Steuerbelastung führen
Das Urteil dürfte nicht nur relevant sein, wenn – wie im Urteilsfall – die Immobilie gegen Zahlung eines Kaufpreises auf den geschiedenen Ehegatten übertragen wird, sondern auch, wenn durch die Übertragung der ehelichen Immobilie eine etwaige Zugewinnausgleichsforderung des anderen Ehegatten abgegolten werden soll. Auch in dieser – in der Praxis nicht selten vorkommenden – Konstellation stellt die Übertragung des Eigentums ein privates Veräußerungsgeschäft dar, weil der Zugewinn in Geld geschuldet ist und die Immobilie an Erfüllung statt übertragen wird.
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Dipl.-Kff.
Evelyn OsangSteuerberaterin
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