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Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Veröffentlicht: 24. Mai 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023
Von: Evelyn Osang

In der letzten Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ haben wir ausführlich über eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Säumniszuschlägen berichtet. Am 15.11.2022 entschied der VII. Senat des Bundesfinanzhofs erneut, dass gegen die Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Senate entscheiden werden.

 

Wie bereits in der letzten Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ dargestellt, entstehen Säumniszuschläge, wenn Steuern nicht fristgerecht bis zum Fälligkeitstag bezahlt werden. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % der zu entrichtenden Steuern für jeden angefangenen Monat der Säumnis, wobei der verspätete Geldeingang auf den Konten der Finanzverwaltung bei Zahlung durch Überweisung von bis zu drei Tagen unbeachtlich ist.

Die Säumniszuschläge werden nicht durch einen gesonderten Bescheid festgesetzt, sondern es muss ein schriftlicher Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids bei der zuständigen Finanzverwaltung gestellt werden. Gegen diesen Bescheid kann dann Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Wird der Einspruch oder der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzverwaltung abgelehnt, kann diese Ablehnung gerichtlich überprüft werden.

Hier sind die Richter der einzelnen Senate beim Bundesfinanzhof allerdings unterschiedlicher Auffassung. Während die Richter des V. und VIII. Senats die Höhe der Säumniszuschläge ab dem 31.12.2018 für zweifelhaft halten, sind die Richter des VII. Senats anderer Auffassung. Sie entschieden am 23.8.2022 und am 15.11.2022, dass gegen die Höhe der Säumniszuschläge keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Hinweis

Steuerpflichtige können von einer positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs profitieren, indem sie bei der zuständigen Finanzverwaltung einen Abrechnungsbescheid hinsichtlich der Säumniszuschläge beantragen und diesen durch Einspruch offen halten.

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

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Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023

Veröffentlicht: 24. Mai 2023

In unserer neuen Ausgabe haben wir Informationen zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Die Top-Themen dieser Ausgabe:
1. Zukunftsfinanzierungsgesetz
2. Einführung einer globalen Mindeststeuer
3. Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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