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Deutschlandticket als Jobticket

Veröffentlicht: 24. Mai 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023
Von: Cathlen Brügge

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern das seit dem 1.5.2023 angebotene Deutschlandticket als Job­ticket kostenlos oder vergünstigt überlassen oder die Anschaffungskosten des Arbeitnehmers bezuschussen. Es gelten die bisherigen Vorschriften zur Steuerbefreiung und Steuerpauschalierung für Jobtickets.

 

Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 1.5.2023 das Deutschlandticket als Nachfolger des von Juni bis August 2022 geltenden 9-Euro-Tickets eingeführt. Es kostet aktuell 49 € pro Monat und ist im Abonnement monatlich kündbar. Dadurch sollen insbesondere auch Arbeitnehmer aufgrund der Inflation und Energiekrise einen Anreiz erhalten, ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Personennahverkehrs aufzusuchen.

Da das Deutschlandticket auf den Regionalverkehr beschränkt ist, kann es als Jobticket genutzt werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zu dessen Anschaffungskosten für das Deutschlandticket gewähren oder das Jobticket unentgeltlich oder verbilligt überlassen. Der geldwerte Vorteil bleibt lohnsteuerfrei, unabhängig vom tatsächlichen beruflichen Nutzungsumfang. In der Folge mindert der Vorteil den Werbungskostenabzug (Entfernungspauschale) des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber kann anstelle der Steuerfreistellung eine Steuerpauschalierung mit 25 % Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer durchführen. Dadurch behält der Arbeitnehmer seinen vollen Werbungskostenabzug.

Wird das Jobticket nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, bleibt es im Rahmen der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei. Ist die Freigrenze bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft, kommt auch hier eine Steuerpauschalierung mit 15 % oder 25 % Lohnsteuer in Betracht.

Gut zu wissen

Das Deutschlandticket soll nicht als 49-Euro-Ticket bezeichnet werden, damit sich die Nutzenden nicht an den Preis gewöhnen. Eine Preiserhöhung könnte es bereits im Jahr 2024 geben, da Bund und Länder den Preis jährlich neu bestimmen können.

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Steuern & Wirtschaft aktuell 2-2023

Veröffentlicht: 24. Mai 2023

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