Rechtlich und unternehmerisch auf der sicheren Seite
Als Unternehmer muss man sich an bestimmte Spielregeln halten. Dass man sich tatsächlich daran hält, muss man zudem regelmäßig nachweisen. Wir wissen, welche Prüfungen in Ihrem Unternehmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen und unterstützen Sie mit einem umfassenden Leistungspaket. Neben den Vorschriften des Gesetzgebers haben wir immer auch Ihre Ziele im Blick. Wir bieten Ihnen deshalb zahlreiche Prüfungsleistungen, die Ihnen wichtige Informationen für die richtigen unternehmerischen Entscheidungen liefern.

Wir beraten Sie gerne!
+49 521 299300
Wir für Sie im Bereich Wirtschaftsprüfung:
Nachhaltigkeitsberatung
Ab dem Jahr 2023 unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder müssen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein Risikomanagementsystem einrichten und darüber Bericht erstatten. Unsere Experten kennen die damit verbundenen Anforderungen und helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen frühzeitig einzuleiten und umzusetzen.
Abschlussprüfungen
Im Bereich der Wirtschaftsprüfungen nimmt die Abschlussprüfung eine zentrale Rolle ein. Unsere Experten analysieren Ihr Geschäft und Ihre Strategie mit modernsten Methoden und Technologien. So haben Sie in kurzer Zeit ein Ergebnis vorliegen, auf dessen Basis dann die eigentliche Prüfung stattfinden kann.
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ob die Prüfung dabei auf freiwilliger Basis durchgeführt werden soll oder ob eine gesetzliche Vorschrift der Grund dafür ist: Unsere Wirtschaftsprüfer kennen die jeweils richtige Herangehensweise und unterstützen Sie mit vollem Einsatz.
Prüfungsnahe Dienstleistungen
Die aktuellen Rechtsentwicklungen und die gestiegenen Anforderungen an eine umfassende Unternehmensleitung erhöhen die Nachfrage nach Dienstleistungen aus dem prüfungsnahen Bereich. Wir kümmern uns um alle Aufgaben und Fragestellungen, die sich daraus ergeben und entwickeln mit Ihnen die richtigen Lösungen.
Mit Spezialwissen zur individuell richtigen Lösung:
Unternehmensbewertung
Wir bewerten Unternehmen und haben dabei immer alle Faktoren im Blick. Das bedeutet: Neben den klassischen Werten berücksichtigen wir auch die immateriellen.
Digitalisierung und Compliance
Sowohl der IT-Regelbetrieb als auch der digitale Wandel stellen komplexe Anforderungen an Unternehmen. Mit den Digitalen Diensten begleitet HLB Stückmann seine Mandanten umfänglich in allen IT-bezogenen Fragen.
Nachhaltigkeitsberatung
Ab dem Jahr 2024 bzw. 2025 unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder müssen bereits 2023 im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein Risikomanagementsystem einrichten und darüber Bericht erstatten. Unsere Experten kennen die damit verbundenen Anforderungen und helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen frühzeitig einzuleiten und umzusetzen.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Update: Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland
In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.
Aktuelles zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat am 20.6.2024 den Entwurf einer aktualisierten Stellungnahme zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften verabschiedet. Dieser berücksichtigt insbesondere Änderungen der Rechtslage, die sich durch die Einführung der Optierung zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften ergeben haben. Ergänzend wurden die Ausführungen zur Behandlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderkonstellationen erweitert.
Entlastung für Unternehmen vom CO2-Preis
Der in Deutschland seit dem Jahr 2021 erhobene CO2-Preis auf Brennstoffe kann bis zum Jahr 2026 auf bis zu 65 € pro Tonne CO2 steigen. Für besonders brennstoffkostenintensive Unternehmen bestehen Entlastungsmöglichkeiten nach der Carbon-Leakage-Verordnung. Ab dem Abrechnungsjahr 2023 wird die Entlastung an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Meldepflichten aus den Preisbremsen beachten: Meldung im TAM- Portal bis zum 30. Juni 2024 einzureichen
Die im Rahmen der Energiepreisbremsen vorgesehene Transparenzmeldung ist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2024 im TAM-Portal einzureichen. Die FAQ der Übertragungsnetzbetreiber hierzu wurde nun veröffentlicht.
Inflationsbedingte Anhebung der Größenkriterien
Am 22.2.2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Danach kann die Anhebung der Schwellenwerte um 25 % auch rückwirkend für Jahresabschlüsse, die ab dem 1.1.2023 beginnen, angewendet werden.
Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse 2023
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben ihre Arbeitsschwerpunkte für 2024 bekannt gegeben. Im Fokus stehen die aktuelle Zinsentwicklung und deren Auswirkungen auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht.
Erhöhung der Entlastungen von der Stromsteuer
Die Entlastung von der Stromsteuer wurde ab dem 1.1.2024 deutlich ausgeweitet. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können mit dem Antrag nunmehr eine Reduzierung der Stromsteuer um 20,00 € je MWh (bisher: 5,13 € je MWh) erwirken.
Änderung zum 1. Januar 2024: Entlastungen von der Stromsteuer (§ 9b StromStG) erhöhen sich deutlich – aber nur für manche Unternehmen!
Wichtige Neuerungen im Stromsteuergesetz! - Klicken Sie hier, um zu erfahren, was sich an den Anträgen nach § 9b StromStG ändert.
Inflationsbedingte Anhebung der Größenkriterien
Die Europäische Kommission hat den Vorschlag angenommen, die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften als Inflationsausgleich um 25 % anzuheben. Offen ist, ob diese Änderungen in Deutschland (erst) für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 oder bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 umgesetzt werden.
Änderungen am „DRS 21 – Kapitalflussrechnung“
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat Änderungen am „DRS 21 – Kapitalflussrechnung“ beschlossen. Die Änderungen führen im Wesentlichen zu einer Klarstellung, wann Cash-Pool-Forderungen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds einzubeziehen sind.
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten für Klimainvestitionen
Vor dem Hintergrund erheblicher zukünftiger klimabedingter Investitionen in den Gebäudebestand hat das Institut der Wirtschaftsprüfer die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten angepasst. Wesentliche Neuerung ist, dass Maßnahmen, die den Endenergieverbrauch des Gebäudes deutlich (30 %) senken, aktivierungspflichtig sind.
Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzrechtsverstoß nur bei konkretem Schaden
Nach bisheriger Rechtsprechung mussten Arbeitgeber wiederholt Schadensersatz im fünfstelligen Bereich leisten, weil sie datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche nicht oder verspätet erfüllt hatten. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 4.5.2023 für Rechtsklarheit hinsichtlich der Anforderungen an einen ersatzfähigen immateriellen Schaden wegen Verstößen gegen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung gesorgt.
Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bringt zahlreiche Neuerungen im Personengesellschaftsrecht, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Akuter Handlungsbedarf besteht für Gesellschaften, die künftig bestimmte eingetragene Rechte erwerben bzw. veräußern wollen oder als Gesellschafter an Unternehmen beteiligt sind.
Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt deutliche Entlastungen bei den Stromkosten mit sich!
Neben der Verlängerung der Preisbremsen sieht das sogenannte Strompreispaket weitere Vergünstigungen für Strom vor.
Verlängerung der Energiepreisbremsen
Die Verlängerung der Preisbremsen ist nun auch im Bundestag beschlossen worden. Dabei ist es noch zu wesentlichen Änderungen gekommen. Es bleiben aber wichtige Fragen offen!
Anhebung der Größenmerkmale nach HGB in Aussicht
Inflationsbedingt will die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Einteilung von Unternehmen in Größenklassen anpassen.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Durch die mit erheblicher zeitlicher Verzögerung beschlossene Härtefallregelung erhalten Privathaushalte, die eine Verdopplung des festgelegten Referenzpreises für Bezugskosten bestimmter Energieträger nachweisen können, 80 % der Mehrkosten erstattet.
Aktualisierung der Grundsätze für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter den Regelungen des Gesetzes zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (sog. Energiefinanzierungsgesetz) veröffentlicht. Auch wenn es inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen gibt, sind die Grundsätze unverändert von vielen Unternehmen zu beachten.
Energiepreisbremsen: Weitere Nachbesserung in Kraft getreten
Erneut musste der Gesetzgeber bei den Energiepreisbremsen nachbessern. Neben Klarstellungen gibt es auch materielle Änderungen, die bei Betroffenen zu einer stärken Entlastung als bisher führen können – wieder mal mit einem Antrag, der kurzfristig gestellt werden muss.
Meldepflichten bis zum 31. Juli 2023 bei reduzierten Umlagen (insbesondere EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 beachten.
Wer von reduzierten Umlagen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 (EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 profitiert hat, muss sich beeilen! Bereits am 31. Juli 2023 läuft die Meldefrist ab.
Arbeitsplatzerhaltungspflicht: Meldepflicht bis zum 31. Juli 2023 bei Bezug von Strom-/ Gas-/ Wärme-Preisbremsen beachten!
Bei Bezug von Entlastungen von mehr als EUR 2,0 Mio aus den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen muss bis zum 31. Juli 2023 der Meldepflicht im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht gefolgt werden. Andernfalls können mitunter empfindliche Strafen drohen.
Strompreisbremse – Prüfung der Übererlösabschöpfung
Sofern Unternehmen Strom erzeugen (z.B. auch mit PV-Anlagen, Windkrafträdern) unterliegen Sie für die Zeit vom 1.12.2022 bis mindestens 30. Juni 2023 der Überschusserlösabschöpfung. Sie müssen dabei nicht nur die entsprechenden Daten melden, sondern diese auch prüfen lassen.
Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2 Preis
Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen ist ein Antrag zum Ausgleich des nationalen CO2-Preises gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel seit dem Jahr 2021 möglich. Voraussetzung ist u. a. die Angehörigkeit zu einem beihilfeberechtigten Sektor sowie ein Prüfvermerk durch einen Wirtschaftsprüfer.
Bilanzierung von Fotovoltaikanlagen, Energiespeichern und Wärmepumpen
Bei Investitionen in erneuerbare Energien bei bestehenden Gebäuden ist deren bilanzielle Behandlung im Einzelnen zu prüfen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben. In Betracht kommt die Aktivierung als Betriebsvorrichtung, als eigenständiges Wirtschaftsgut oder als (zusätzliche) Gebäudebestandteile sowie der Abzug als sofortiger Erhaltungsaufwand.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Ihr Privathaushalt bezieht nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatte im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.
Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze der Übertragungsnetzbetreiber für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die aktuelle Version des Grundverständnisses der Übertragungsnetzbetreiber vom 29. Mai 2023 wurde an das Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) angepasst.
Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2-Preis von der DEHSt bereitgestellt
Auch in diesem Jahr können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Entlastung vom nationalen CO2-Preis für das abgelaufene Jahr stellen. Die Bewilligungsbehörde (DEHSt) hat nun einen aktualisierten Leitfaden bereitgestellt.
Bundestag beschließt Änderungen für Strom- und Gaspreisbremse
Änderungsgesetz zu Strom-PBG und EWPBG bewirkt Fristverlängerungen und sieht Änderungen für Prüfbehörde vor.
Neue Verordnung sieht absolute Begrenzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme je Kilowattstunde vor.
Die sogenannte Differenzbetragsanpassungsverordnung (kurz: DBAV) ist in Kraft getreten und begrenzt den Entlastungspreis für Strom, Gas und Wärme.
NRW Wirtschaftsministerium startet Härtefallhilfen für Energiemehrkosten bei KMU
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Veröffentlichung des Entwurfs eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht und zur Kapitalflussrechnung
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat am 6.1.2023 den Entwurf eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht (DRS 20) und zur Kapitalflussrechnung (DRS 21) veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen formal an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu adressieren sowie Unklarheiten zu bereinigen. Daneben werden einige redaktionelle Änderungen an den beiden Standards vorgenommen.
Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht
Am 30.9.2022 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichtes ab dem Jahr 2024 veröffentlicht (sog. öffentliches Countryby-Country Reporting). Ziel ist es, Ertragsteuerinformationen multinationaler Unternehmen für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Auf diese Weise soll eine Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl in den Ländern leisten, wo sie tätig sind.
Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen
Die unterschiedliche Art der handelsrechtlichen Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherungsansprüchen kann dazu führen, dass deren Wertansätze in der Bilanz auseinanderfallen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat einen Rechnungslegungshinweis veröffentlicht, der anhand relevanter Praxisfälle Grundsätze einer „kongruenten Bewertung“, d. h. eine der Höhe nach (ggf. in Teilen) übereinstimmende Bewertung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung und der Pensionsrückstellung, darlegt und Hilfestellung bietet.
Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat am 1.1.2023 in Kraft. Dieses soll die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten sicherstellen. Indirekt betroffen kann auch sein, wer z. B. als Zulieferer mittelbar durch entsprechende Vertragsklauseln an die Einhaltung gebunden wird.
Energiekostendämpfungsprogramm – Antragsfrist endet bereits am 31. August 2022
Das am 15. Juli 2022 veröffentlichte Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen für den Zeitraum Februar bis September 2022.
Transparenzregister wird Vollregister: Ablauf der letzten Übergangsfrist zum 31.12.2022
Zum 01.01.2023 müssen alle Gesellschaften (außer die bisher nicht eintragungspflichtige GbR) Ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen haben. Ausnahmen von der Eintragungspflicht gibt es dann nicht mehr!
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Schlussabrechnungen sind bis zum 30. Juni 2023 vorzunehmen
Die notwendigen Schlussabrechnungen für die zahlreichen außerordentlichen Wirtschaftshilfen seitens der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren sind inzwischen im Portal der Bewilligungsstellen möglich. Dabei ist das Paket I für die Überbrückungshilfen I – III sowie die November-/Dezemberhilfen zunächst freigeschaltet. Paket II enthält zu einem späteren Zeitpunkt die Endabrechnung der Überbrückungshilfen III Plus und IV. Die Frist für sämtliche Schlussabrechnungen wurde inzwischen auf den 30. Juni 2023 verlängert. Für die Abrechnung erhaltener Neustarthilfen gelten jeweils individuelle Fristen.
Handelsrechtliche Bilanzierung von Immobilien
Der immobilienwirtschaftliche Fachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Immobilien im handelsrechtlichen Jahresabschluss verabschiedet. Der Fachausschuss adressiert darin vor allem Zweifelsfragen zur Bilanzierung bebauter und unbebauter Grundstücke im Anlage- und Umlaufvermögen.
Handelsrechtliche Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud Computing
Eine in der Cloud lediglich zur Nutzung bereitgestellte Software kann das nutzende Unternehmen mangels Eigentums an der Software nicht aktivieren. Allerdings wird entsprechende Software häufig durch Customizing auf die speziellen Bedürfnisse des nutzenden Unternehmens angepasst. Die Aktivierungsmöglichkeit bzw. -pflicht der Kosten eines solchen Customizings ist umstritten und eröffnet somit Bilanzierungsspielräume.
Änderung bei Offenlegungen durch das DiRUG
Mit Einführung des DiRUG sind Offenlegungsunterlagen zukünftig an das Unternehmensregister zu übermitteln und es bedarf vorab einer persönlichen elektronischen Identifizierung.
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung
Der Krieg in der Ukraine hat zu massiven Verwerfungen in der globalisierten Wirtschaft geführt. Die Auswirkungen sind in vielen Wirtschaftsbereichen messbar und müssen in der Rechnungslegung von Unternehmen berücksichtigt werden. Dies sollte sofort erfolgen und nicht erst im nächsten Jahresabschluss.