Rechtlich und unternehmerisch auf der sicheren Seite
Als Unternehmer muss man sich an bestimmte Spielregeln halten. Dass man sich tatsächlich daran hält, muss man zudem regelmäßig nachweisen. Wir wissen, welche Prüfungen in Ihrem Unternehmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen und unterstützen Sie mit einem umfassenden Leistungspaket. Neben den Vorschriften des Gesetzgebers haben wir immer auch Ihre Ziele im Blick. Wir bieten Ihnen deshalb zahlreiche Prüfungsleistungen, die Ihnen wichtige Informationen für die richtigen unternehmerischen Entscheidungen liefern.

Wir beraten Sie gerne!
+49 521 299300
Wir für Sie im Bereich Wirtschaftsprüfung:
Nachhaltigkeit
Ab dem Jahr 2023 unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder müssen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein Risikomanagementsystem einrichten und darüber Bericht erstatten. Unsere Experten kennen die damit verbundenen Anforderungen und helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen frühzeitig einzuleiten und umzusetzen.
Abschlussprüfungen
Im Bereich der Wirtschaftsprüfungen nimmt die Abschlussprüfung eine zentrale Rolle ein. Unsere Experten analysieren Ihr Geschäft und Ihre Strategie mit modernsten Methoden und Technologien. So haben Sie in kurzer Zeit ein Ergebnis vorliegen, auf dessen Basis dann die eigentliche Prüfung stattfinden kann.
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ob die Prüfung dabei auf freiwilliger Basis durchgeführt werden soll oder ob eine gesetzliche Vorschrift der Grund dafür ist: Unsere Wirtschaftsprüfer kennen die jeweils richtige Herangehensweise und unterstützen Sie mit vollem Einsatz.
Prüfungsnahe Dienstleistungen
Die aktuellen Rechtsentwicklungen und die gestiegenen Anforderungen an eine umfassende Unternehmensleitung erhöhen die Nachfrage nach Dienstleistungen aus dem prüfungsnahen Bereich. Wir kümmern uns um alle Aufgaben und Fragestellungen, die sich daraus ergeben und entwickeln mit Ihnen die richtigen Lösungen.
Mit Spezialwissen zur individuell richtigen Lösung:
Unternehmensbewertung
Wir bewerten Unternehmen und haben dabei immer alle Faktoren im Blick. Das bedeutet: Neben den klassischen Werten berücksichtigen wir auch die immateriellen.
Digitalisierung und Compliance
Sowohl der IT-Regelbetrieb als auch der digitale Wandel stellen komplexe Anforderungen an Unternehmen. Mit den Digitalen Diensten begleitet HLB Stückmann seine Mandanten umfänglich in allen IT-bezogenen Fragen.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Update: Corona Überbrückungshilfe IV sowie Neustarthilfe 2022 – Verlängerung Förderzeitraum und Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV
Anträge für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) können nur noch bis zum 31.3.2022 (für Juli bis Dezember 2021) bzw. bis zum 30.4.2022 (für Januar bis März 2022) gestellt werden. Da die Bearbeitung der Anträge Zeit benötigt, sollte bald gehandelt werden.Entwürfe erster Standards zum Nachhaltigkeitsbericht
Die Europäische Union veröffentlicht erste Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Geschäftsjahre ab dem Jahr 2023. Die Entwürfe umfassen vier übergreifende Standards, einen thematischen Stand zum Klimawandel sowie zwei konzeptionelle Leitlinien.Antragstellung zur besonderen Ausgleichsregelung trotz Abschaffung der EEG-Umlage sinnvoll?
Die im Koalitionsvertrag für 2023 vorgesehene Abschaffung der EEG-Umlage soll laut aktueller Diskussion sogar noch schneller umgesetzt werden (Sommer 2022). Sollte aufgrund dieser Entwicklungen auf die Antragstellung nach der Besonderen Ausgleichsregelung (§ 64 EEG 2021) verzichtet werden oder gibt es doch gute Gründe den Antrag zu stellen?Update: Corona Überbrückungshilfen III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 – Antragsfristen beachten!
Anträge für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) können nur noch bis zum 31.3.2022 (für Juli bis Dezember 2021) bzw. bis zum 30.4.2022 (für Januar bis März 2022) gestellt werden. Da die Bearbeitung der Anträge Zeit benötigt, sollte bald gehandelt werden.Was ändert sich durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Unternehmen und welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es?
Deutsche Unternehmen werden seit Januar 2021 durch die Einführung des CO2-Preises auf Brennstoffe mit spürbar steigenden Brennstoffkosten belastet. Unternehmen sollten Entlastungen prüfen, denn nur auf Antrag wird eine mögliche Beihilfe gewährt.EU-Taxonomie – Was ist für die nicht finanzielle Berichterstattung 2021 zu beachten?
Die EU-Taxonomie ist bereits ab 1.1.2022 anzuwenden. Daher haben große kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits in der nicht finanziellen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 Angaben zur EU-Taxonomie aufzunehmen.Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand ab 2023 – Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSRD verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2023 zusätzlich zu kapitalmarktorientierten Gesellschaften grundsätzlich sämtliche große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die generelle Verpflichtung zur Berichterstattung geht mit einer deutlichen Ausweitung der berichtspflichtigen Angaben und Kennzahlen einher. Der enge Zeitplan macht bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie die Einleitung von Maßnahmen erforderlich.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 1.1.2023 auch für den Mittelstand relevant?
Die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes entfaltet seine unmittelbare Wirkung ab 2023 bzw. 2024 für Unternehmen und Konzerne mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten im Inland. Dennoch sind vielfach auch kleinere mittelständische Unternehmen als Zulieferer mittelbar von den Maßnahmen ihrer Kunden betroffen.Sinkende EEG-Umlage und neuer Ausgleichsmechanismus
Die EEG-Umlage sinkt im Jahr 2022 auf rd. 3,7 Cent pro kWh. Die Schwellenwerte für die Besondere Ausgleichsregelung wurden verringert, sodass mehr Unternehmen eine teilweise Befreiung von der EEG-Umlage erhalten können.Geplante Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung
Die nichtfinanzielle Erklärung soll zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Alle großen Gesellschaften sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 berichtspflichtig werden.Grundsatz der Stetigkeit im Jahresabschluss
Einmal ausgewählte Bilanzierungsmethoden sind grundsätzlich stetig anzuwenden. Abweichungen hiervon sind nur in sachlich begründeten Fällen möglich. Die Corona-Pandemie kann eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen.Update: Corona Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 – Förderung bis zum 31.3.2022
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, wurden bis März 2022 verlängert. Am 2.12.2021 wurden die Einzelheiten bekanntgegeben.Update: Corona Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus – Verlängerung bis zum 31.3.2022
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, werden bis März 2022 verlängert. Das gab Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 19.11.2021 bekannt.Abziehbarkeit der Implementierungsaufwendungen für Software
Kosten für die Implementierung von Software sind grundsätzlich zu aktivieren.Bilanzielle Rückbeziehung von Sanierungsmaßnahmen
Nach dem Bilanzstichtag eingeleitete Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht bilanziell rückzubeziehen.Update: Corona Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus – Verlängerung bis zum 31.12.2021
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, werden bis Dezember 2021 verlängert. Das gaben das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium am 8.9.2021 bekannt.Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Erweiterung Antragsfrist, Förderhöchstbetrag und -zeitraum
Für die Überbrückungshilfe III für November 2020 bis Juni 2021 wurde die Antragsfrist und die maximale Förderung ausgeweitet. Als Überbrückungshilfe III Plus wird die Förderung bis September 2021 verlängert.Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Das Insolvenzrecht wurde in Richtung frühzeitiger Sanierung und Restrukturierung erweitert. Für eine erfolgreiche Sanierung ist eine Krisenfrüherkennung wichtig. Diese wurde jetzt für haftungsbeschränkte Unternehmensträger verpflichtend geregelt.Aufwertung des Transparenzregisters
Die Regelungen zum Transparenzregister werden verschärft. Künftig soll das Transparenzregister zu einem Vollregister aufgewertet werden.Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Update wegen Eigenkapitalzuschuss, Erhöhung Fixkostenerstattung u.a.
Die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, wurde mehrfach ausgeweitet: Zuletzt durch die Erhöhung der Fixkostenerstattung, den zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss sowie Verbesserungen für bestimmte Branchen und Start-ups.Lieferkettengesetz
Ziel des geplanten Lieferkettengesetzes ist es, Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen.Änderungen bei Widerrufsbelehrungen
Das gesetzlich vorgeschriebene Muster der Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmens mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen sowie für Verbraucherkreditverträge wird überarbeitet.Erfassung von Corona-Finanzhilfen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Corona-Finanzhilfen sind als steuerpflichtige Erträge im Jahresabschluss zu erfassen. Die Erfassung erfolgt in dem Geschäftsjahr, welches die relevanten Fördermonate umfasst, in vielen Fällen also bereits im Jahresabschluss 2020.Update: Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Überbrückungshilfe III auch für große Unternehmen
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, wurden erneut ausgeweitet. Die Überbrückungshilfe III wird jetzt auch vom Lockdown betroffenen großen Unternehmen gewährt.Prüfungsschwerpunkte von ESMA und DPR für 2021
ESMA und DPR haben ihre Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse des Geschäftsjahres 2020 kapitalmarktorientierter Unternehmen veröffentlicht.Abgrenzung der Bilanzierungsmethoden von Schätzungen nach IFRS
Die Abgrenzung zwischen Änderungen der Bilanzierungsmethoden und Schätzungsänderungen wird durch die Neufassung des IAS 8 vom 12.2.2021 unterstützt.Update zu Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Nochmalige Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021
Der Bundesrat hat am 12.2.2021 der Verlängerung der eigentlich bereits Ende Januar 2021 ausgelaufenen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen zugestimmt. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1.2.2021 in Kraft.Überbrückungshilfe II rückwirkend auch ohne Verlustnachweis möglich
Die Erweiterung des EU-Beihilferahmens eröffnet vielen kleineren Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe II für September bis Dezember 2020 ohne den Nachweis von Verlusten zu erhalten.CORONA Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden erweitert und erhöht
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden mit der jetzt aktualisierten Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erneut ausgeweitet.Weitere Verschärfung der Transparenzpflichten für Unternehmen: Abschaffung der bisherigen Meldefiktion?
Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen künftig alle Unternehmen verpflichtet werden, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv zur Eintragung mitzuteilen.DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet
Das DRSC hat am 16.11.2020 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr 11 (DRÄS 11) verabschiedet. DRÄS 11 ändert den DRS 18 „Latente Steuern“. Ziel der Änderungen ist es, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten zu bereinigen.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden ausgeweitet.Verlängerung der Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2019
Bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen für 2019 im Bundesanzeiger wird vor dem 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Jahresabschlüsse
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe, Überbrückungshilfe III + Neustarthilfe
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die im Zuge der am 28.10.2020 verabschiedeten Corona-Maßnahmen von der erneuten temporären Schließung betroffen sind.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe (2. Phase)
Nach Ablauf der 1. Phase zur Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 soll sich in Kürze eine 2. Phase unmittelbar anschließen. Eine Überprüfung der Antragsberechtigung lohnt sich für viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aufgrund der Absenkung der Zugangsbedingungen und der ausgeweiteten Förderung nunmehr erst recht.Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen
Aufgrund der Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ können Restrukturierungen in Unternehmen erforderlich werden. Die Aufwendungen für Restrukturierungen sind im Jahresabschluss zu passivieren, wenn hierfür eine Außenverpflichtung besteht.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe
Die Corona-Überbrückungshilfe wird in einer zweiten Phase für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Die Voraussetzungen für die Förderung werden gegenüber Phase 1 gelockert. Auch die Fördersätze werden angehoben.Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland
Systembeteiligungspflicht? Registrierungspflicht? Prüfungspflicht?In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.