Rechtlich und unternehmerisch auf der sicheren Seite
Als Unternehmer muss man sich an bestimmte Spielregeln halten. Dass man sich tatsächlich daran hält, muss man zudem regelmäßig nachweisen. Wir wissen, welche Prüfungen in Ihrem Unternehmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen und unterstützen Sie mit einem umfassenden Leistungspaket. Neben den Vorschriften des Gesetzgebers haben wir immer auch Ihre Ziele im Blick. Wir bieten Ihnen deshalb zahlreiche Prüfungsleistungen, die Ihnen wichtige Informationen für die richtigen unternehmerischen Entscheidungen liefern.

Wir beraten Sie gerne!
+49 521 299300
Wir für Sie im Bereich Wirtschaftsprüfung:
Nachhaltigkeitsberatung
Ab dem Jahr 2023 unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder müssen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein Risikomanagementsystem einrichten und darüber Bericht erstatten. Unsere Experten kennen die damit verbundenen Anforderungen und helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen frühzeitig einzuleiten und umzusetzen.
Abschlussprüfungen
Im Bereich der Wirtschaftsprüfungen nimmt die Abschlussprüfung eine zentrale Rolle ein. Unsere Experten analysieren Ihr Geschäft und Ihre Strategie mit modernsten Methoden und Technologien. So haben Sie in kurzer Zeit ein Ergebnis vorliegen, auf dessen Basis dann die eigentliche Prüfung stattfinden kann.
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ob die Prüfung dabei auf freiwilliger Basis durchgeführt werden soll oder ob eine gesetzliche Vorschrift der Grund dafür ist: Unsere Wirtschaftsprüfer kennen die jeweils richtige Herangehensweise und unterstützen Sie mit vollem Einsatz.
Prüfungsnahe Dienstleistungen
Die aktuellen Rechtsentwicklungen und die gestiegenen Anforderungen an eine umfassende Unternehmensleitung erhöhen die Nachfrage nach Dienstleistungen aus dem prüfungsnahen Bereich. Wir kümmern uns um alle Aufgaben und Fragestellungen, die sich daraus ergeben und entwickeln mit Ihnen die richtigen Lösungen.
Mit Spezialwissen zur individuell richtigen Lösung:
Unternehmensbewertung
Wir bewerten Unternehmen und haben dabei immer alle Faktoren im Blick. Das bedeutet: Neben den klassischen Werten berücksichtigen wir auch die immateriellen.
Digitalisierung und Compliance
Sowohl der IT-Regelbetrieb als auch der digitale Wandel stellen komplexe Anforderungen an Unternehmen. Mit den Digitalen Diensten begleitet HLB Stückmann seine Mandanten umfänglich in allen IT-bezogenen Fragen.
Nachhaltigkeitsberatung
Ab dem Jahr 2024 bzw. 2025 unterliegen viele Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder müssen bereits 2023 im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein Risikomanagementsystem einrichten und darüber Bericht erstatten. Unsere Experten kennen die damit verbundenen Anforderungen und helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen frühzeitig einzuleiten und umzusetzen.
Interessantes aus dem Arbeitsalltag unserer Spezialisten:
Inflationsbedingte Anhebung der Größenkriterien
Die Europäische Kommission hat den Vorschlag angenommen, die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften als Inflationsausgleich um 25 % anzuheben. Offen ist, ob diese Änderungen in Deutschland (erst) für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 oder bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 umgesetzt werden.
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten für Klimainvestitionen
Vor dem Hintergrund erheblicher zukünftiger klimabedingter Investitionen in den Gebäudebestand hat das Institut der Wirtschaftsprüfer die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten angepasst. Wesentliche Neuerung ist, dass Maßnahmen, die den Endenergieverbrauch des Gebäudes deutlich (30 %) senken, aktivierungspflichtig sind.
Änderungen am „DRS 21 – Kapitalflussrechnung“
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat Änderungen am „DRS 21 – Kapitalflussrechnung“ beschlossen. Die Änderungen führen im Wesentlichen zu einer Klarstellung, wann Cash-Pool-Forderungen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds einzubeziehen sind.
EU-Taxonomie: Delegierte Rechtsakte zu den Umweltzielen 3 bis 6 final veröffentlicht
Im Amtsblatt der EU wurden am 21. November 2023 zwei delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Sie enthalten unter anderem die technischen Bewertungskriterien für die verbleibenden Umweltziele 3 bis 6.
Verlängerung der Energiepreisbremsen
Die Verlängerung der Preisbremsen ist nun auch im Bundestag beschlossen worden. Dabei ist es noch zu wesentlichen Änderungen gekommen. Es bleiben aber wichtige Fragen offen!
Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt deutliche Entlastungen bei den Stromkosten mit sich!
Neben der Verlängerung der Preisbremsen sieht das sogenannte Strompreispaket weitere Vergünstigungen für Strom vor.
Hohe Dynamik in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission reformiert die nicht-finanzielle Berichterstattung grundlegend. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen.
Stakeholder Request Mechanism für die EU-Taxonomie in Betrieb genommen
Die Ausgestaltung der EU-Taxonomie unterliegt ständiger Dynamik. Über eine neue Plattform sollen nun Stakeholder in den Prozess eingebunden werden.
Anhebung der Größenmerkmale nach HGB in Aussicht
Inflationsbedingt will die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Einteilung von Unternehmen in Größenklassen anpassen.
EU-Taxonomie
Angaben gemäß EU-Taxonomie sind seit 2021 zwingender Bestandteil der sog. nichtfinanziellen Erklärung im Sinne von § 289b Handelsgesetzbuch (HGB). Die aktuelle Berichterstattungspflicht betrifft damit nur große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden aber darüber hinaus alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen im Sinne des HGB im Rahmen der dann verpflichtend zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichterstattung Angaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (im Folgenden: TaxVO) machen müssen. Dementsprechend wird sich der Anwendungsbereich deutlich erweitern.
EU-Kommission veröffentlicht finales Standard-Set für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Umsetzung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind einheitliche, von der EU-Kommission vorgegebene Berichtsstandards anzuwenden: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie ergänzen die sehr abstrakt gehaltene CSRD und wurden nach mehreren Entwurfsversionen nunmehr am 31.7.2023 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Damit können die Unternehmen nun in die konkrete Umsetzung einsteigen.
Neue Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Wer bislang davon ausgegangen ist, dass die deutschen Regelungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für betroffene Unternehmen eine nennenswerte Belastung sein können, wird bei den geplanten Regelungen auf Ebene der Europäischen Union mit deutlich schärferen und vor allem umfassenderen Pflichten konfrontiert. Die EU erwartet von der Umsetzung positive Impulse hinsichtlich der Transformation in eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deal ist.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Durch die mit erheblicher zeitlicher Verzögerung beschlossene Härtefallregelung erhalten Privathaushalte, die eine Verdopplung des festgelegten Referenzpreises für Bezugskosten bestimmter Energieträger nachweisen können, 80 % der Mehrkosten erstattet.
Aktualisierung der Grundsätze für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter den Regelungen des Gesetzes zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (sog. Energiefinanzierungsgesetz) veröffentlicht. Auch wenn es inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen gibt, sind die Grundsätze unverändert von vielen Unternehmen zu beachten.
EU-Entwaldungsverordnung in Kraft getreten
Anbieter bestimmter Warengruppen sind künftig mit umfangreichen Compliance-Pflichten hinsichtlich der Herkunft ihrer Produkte konfrontiert.Energiepreisbremsen: Weitere Nachbesserung in Kraft getreten
Erneut musste der Gesetzgeber bei den Energiepreisbremsen nachbessern. Neben Klarstellungen gibt es auch materielle Änderungen, die bei Betroffenen zu einer stärken Entlastung als bisher führen können – wieder mal mit einem Antrag, der kurzfristig gestellt werden muss.
Meldepflichten bis zum 31. Juli 2023 bei reduzierten Umlagen (insbesondere EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 beachten.
Wer von reduzierten Umlagen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 (EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 profitiert hat, muss sich beeilen! Bereits am 31. Juli 2023 läuft die Meldefrist ab.
Arbeitsplatzerhaltungspflicht: Meldepflicht bis zum 31. Juli 2023 bei Bezug von Strom-/ Gas-/ Wärme-Preisbremsen beachten!
Bei Bezug von Entlastungen von mehr als EUR 2,0 Mio aus den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen muss bis zum 31. Juli 2023 der Meldepflicht im Rahmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht gefolgt werden. Andernfalls können mitunter empfindliche Strafen drohen.
Erleichterungen im ESG-Reporting in Aussicht
Die EU-Kommission schwächt die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsthemen deutlich ab. Grund zum Ausruhen gibt es deshalb für betroffene Unternehmen jedoch nicht.
Strompreisbremse – Prüfung der Übererlösabschöpfung
Sofern Unternehmen Strom erzeugen (z.B. auch mit PV-Anlagen, Windkrafträdern) unterliegen Sie für die Zeit vom 1.12.2022 bis mindestens 30. Juni 2023 der Überschusserlösabschöpfung. Sie müssen dabei nicht nur die entsprechenden Daten melden, sondern diese auch prüfen lassen.
EU-Parlament stimmt für schärfere Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Das EU-Lieferkettengesetz fordert für einen größeren Anwenderkreis mehr Transparenzpflichten im unternehmerischen Wertschöpfungsprozess – inklusive einer Haftung bei Verstößen.
Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2 Preis
Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen ist ein Antrag zum Ausgleich des nationalen CO2-Preises gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel seit dem Jahr 2021 möglich. Voraussetzung ist u. a. die Angehörigkeit zu einem beihilfeberechtigten Sektor sowie ein Prüfvermerk durch einen Wirtschaftsprüfer.
Neues Antragsverfahren für die besondere Ausgleichsregelung
Am 1.1.2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Besonders stromkostenintensive Unternehmen können auf Antrag für die Zukunft eine Begrenzung der Offshore- und KWKG-Umlage erwirken.
Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen
Ihr Privathaushalt bezieht nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl oder Briketts) und hatte im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen? Zur finanziellen Unterstützung können Ihnen 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.
Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze der Übertragungsnetzbetreiber für das Messen und Schätzen von Strommengen
Die aktuelle Version des Grundverständnisses der Übertragungsnetzbetreiber vom 29. Mai 2023 wurde an das Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) angepasst.
Aktualisierter Leitfaden für Anträge zur Entlastung vom nationalen CO2-Preis von der DEHSt bereitgestellt
Auch in diesem Jahr können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Entlastung vom nationalen CO2-Preis für das abgelaufene Jahr stellen. Die Bewilligungsbehörde (DEHSt) hat nun einen aktualisierten Leitfaden bereitgestellt.
Bundestag beschließt Änderungen für Strom- und Gaspreisbremse
Änderungsgesetz zu Strom-PBG und EWPBG bewirkt Fristverlängerungen und sieht Änderungen für Prüfbehörde vor.
Neue Verordnung sieht absolute Begrenzung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme je Kilowattstunde vor.
Die sogenannte Differenzbetragsanpassungsverordnung (kurz: DBAV) ist in Kraft getreten und begrenzt den Entlastungspreis für Strom, Gas und Wärme.
NRW Wirtschaftsministerium startet Härtefallhilfen für Energiemehrkosten bei KMU
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem Unternehmen ist zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Mögliche Gliederung eines Nachhaltigkeitsberichtes
Allgemeine Angaben und Informationen, Angaben zu wesentlichen ESG-Aspekten, Darstellung der Ziele und Zielerreichung, Angaben zur Taxonomie
Konkretisierung der CSRD-Inhalte
Grundlage für die CSRD-Berichterstattung sind die Vorgaben des europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bezüglich der Ziele „Klimaneutralität“ und „Nachhaltigkeit“.
Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat am 1.1.2023 in Kraft. Dieses soll die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten sicherstellen. Indirekt betroffen kann auch sein, wer z. B. als Zulieferer mittelbar durch entsprechende Vertragsklauseln an die Einhaltung gebunden wird.
Veröffentlichung des Entwurfs eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht und zur Kapitalflussrechnung
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat am 6.1.2023 den Entwurf eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht (DRS 20) und zur Kapitalflussrechnung (DRS 21) veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen formal an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu adressieren sowie Unklarheiten zu bereinigen. Daneben werden einige redaktionelle Änderungen an den beiden Standards vorgenommen.
Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen
Die unterschiedliche Art der handelsrechtlichen Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherungsansprüchen kann dazu führen, dass deren Wertansätze in der Bilanz auseinanderfallen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat einen Rechnungslegungshinweis veröffentlicht, der anhand relevanter Praxisfälle Grundsätze einer „kongruenten Bewertung“, d. h. eine der Höhe nach (ggf. in Teilen) übereinstimmende Bewertung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung und der Pensionsrückstellung, darlegt und Hilfestellung bietet.
Öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht
Am 30.9.2022 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichtes ab dem Jahr 2024 veröffentlicht (sog. öffentliches Countryby-Country Reporting). Ziel ist es, Ertragsteuerinformationen multinationaler Unternehmen für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Auf diese Weise soll eine Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl in den Ländern leisten, wo sie tätig sind.
Aktuelle Informationen zum nationalen CO2-Preis und Entlastungsanträgen
Die Bundesregierung hält zunächst am nationalen CO2-Preis fest. Es gibt aber viel Bewegung – lesen Sie hier was Sie jetzt wissen müssen!
Strom- und Gaspreisbremse sowie Abschöpfung von Zufallsgewinnen verabschiedet
Am 16.12.2022 hat der Gesetzgeber die bereits viel diskutierte Gas- und Strompreisbremse für Unternehmen auf den Weg gebracht. Geregelt wird insbesondere, welche Unternehmen unter welchen Voraussetzungen welche Entlastungen erhalten. Daneben hat der Gesetzgeber zur Refinanzierung der Entlastungen die Abschöpfungen von Zufallsgewinnen am Strommarkt vorgesehen.
Energiekostendämpfungsprogramm – Antragsfrist endet bereits am 31. August 2022
Das am 15. Juli 2022 veröffentlichte Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen für den Zeitraum Februar bis September 2022.
EFRAG verabschiedet ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Auf seiner Sitzung am 15.11.2022 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)-Entwürfe verabschiedet. Die Standards müssen nun von der EU-Kommission angenommen werden, damit sie ab dem Jahr 2024 im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.
Die Strom- und Gaspreisbremse kommt!
Entlastungen für Privathaushalte und Unternehmen durch die Strom- und Gaspreisbremse sind beschlossen. Welche Entlastungen nach der Verhandlung von Bund und Länder am 2. November vorgesehen sind lesen Sie hier.
Welche Erleichterungen bringen die aktuellen Entlastungspakete der Bundesregierung?
Gerade ist das Entlastungspaket Drei beschlossen, jetzt kommt der „wirtschaftliche Abwehrschirm“ – Unternehmen können von den Erleichterungen profitieren.
Beschluss der EU: Abschöpfung von Übergewinnen aus Stromerzeugung
Gewinne von mehr als EUR 180,00 pro MWh aus dem Verkauf von Strom sollen abgeschöpft werden. Auch Betreiber von BHKWs und PV-Anlagen können betroffen sein.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Schlussabrechnungen sind bis zum 30. Juni 2023 vorzunehmen
Die notwendigen Schlussabrechnungen für die zahlreichen außerordentlichen Wirtschaftshilfen seitens der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren sind inzwischen im Portal der Bewilligungsstellen möglich. Dabei ist das Paket I für die Überbrückungshilfen I – III sowie die November-/Dezemberhilfen zunächst freigeschaltet. Paket II enthält zu einem späteren Zeitpunkt die Endabrechnung der Überbrückungshilfen III Plus und IV. Die Frist für sämtliche Schlussabrechnungen wurde inzwischen auf den 30. Juni 2023 verlängert. Für die Abrechnung erhaltener Neustarthilfen gelten jeweils individuelle Fristen.
Transparenzregister wird Vollregister: Ablauf der letzten Übergangsfrist zum 31.12.2022
Zum 01.01.2023 müssen alle Gesellschaften (außer die bisher nicht eintragungspflichtige GbR) Ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eingetragen haben. Ausnahmen von der Eintragungspflicht gibt es dann nicht mehr!
Handelsrechtliche Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud Computing
Eine in der Cloud lediglich zur Nutzung bereitgestellte Software kann das nutzende Unternehmen mangels Eigentums an der Software nicht aktivieren. Allerdings wird entsprechende Software häufig durch Customizing auf die speziellen Bedürfnisse des nutzenden Unternehmens angepasst. Die Aktivierungsmöglichkeit bzw. -pflicht der Kosten eines solchen Customizings ist umstritten und eröffnet somit Bilanzierungsspielräume.
Handelsrechtliche Bilanzierung von Immobilien
Der immobilienwirtschaftliche Fachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Immobilien im handelsrechtlichen Jahresabschluss verabschiedet. Der Fachausschuss adressiert darin vor allem Zweifelsfragen zur Bilanzierung bebauter und unbebauter Grundstücke im Anlage- und Umlaufvermögen.
Änderung bei Offenlegungen durch das DiRUG
Mit Einführung des DiRUG sind Offenlegungsunterlagen zukünftig an das Unternehmensregister zu übermitteln und es bedarf vorab einer persönlichen elektronischen Identifizierung.
Aufatmen bezüglich der CSRD? – Erstanwendungszeitpunkt verschoben
Es bleibt grundsätzlich bei den Vorschlägen der EU-Kommission und der Ausweitung des Anwenderkreises, jedoch wurde der Erstanwendungszeitpunkt verschoben.
Entwurf einer Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Neben Klima- und Umweltschutz rücken die Beachtung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen als Teil des Nachhaltigkeitskonzepts in den Fokus von Stakeholdern. Neben dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat nunmehr die Europäische Kommission den Entwurf einer Lieferkettenrichtlinie vorgestellt, die teilweise über die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinausgeht.
Geplante Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Konsultation zum Änderungsvorschlag der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist abgeschlossen. Der Kommissionsvorschlag betrifft im Wesentlichen Grundsätze und Empfehlungen zur Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung
Der Krieg in der Ukraine hat zu massiven Verwerfungen in der globalisierten Wirtschaft geführt. Die Auswirkungen sind in vielen Wirtschaftsbereichen messbar und müssen in der Rechnungslegung von Unternehmen berücksichtigt werden. Dies sollte sofort erfolgen und nicht erst im nächsten Jahresabschluss.
Update: Corona Überbrückungshilfe IV sowie Neustarthilfe 2022 – Verlängerung Förderzeitraum und Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV
Anträge für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) können nur noch bis zum 31.3.2022 (für Juli bis Dezember 2021) bzw. bis zum 30.4.2022 (für Januar bis März 2022) gestellt werden. Da die Bearbeitung der Anträge Zeit benötigt, sollte bald gehandelt werden.Entwürfe erster Standards zum Nachhaltigkeitsbericht
Die Europäische Union veröffentlicht erste Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Geschäftsjahre ab dem Jahr 2023. Die Entwürfe umfassen vier übergreifende Standards, einen thematischen Stand zum Klimawandel sowie zwei konzeptionelle Leitlinien.Antragstellung zur besonderen Ausgleichsregelung trotz Abschaffung der EEG-Umlage sinnvoll?
Die im Koalitionsvertrag für 2023 vorgesehene Abschaffung der EEG-Umlage soll laut aktueller Diskussion sogar noch schneller umgesetzt werden (Sommer 2022). Sollte aufgrund dieser Entwicklungen auf die Antragstellung nach der Besonderen Ausgleichsregelung (§ 64 EEG 2021) verzichtet werden oder gibt es doch gute Gründe den Antrag zu stellen?Update: Corona Überbrückungshilfen III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 – Antragsfristen beachten!
Anträge für Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus und IV sowie Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) können nur noch bis zum 31.3.2022 (für Juli bis Dezember 2021) bzw. bis zum 30.4.2022 (für Januar bis März 2022) gestellt werden. Da die Bearbeitung der Anträge Zeit benötigt, sollte bald gehandelt werden.Was ändert sich durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Unternehmen und welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es?
Deutsche Unternehmen werden seit Januar 2021 durch die Einführung des CO2-Preises auf Brennstoffe mit spürbar steigenden Brennstoffkosten belastet. Unternehmen sollten Entlastungen prüfen, denn nur auf Antrag wird eine mögliche Beihilfe gewährt.EU-Taxonomie – Was ist für die nicht finanzielle Berichterstattung 2021 zu beachten?
Die EU-Taxonomie ist bereits ab 1.1.2022 anzuwenden. Daher haben große kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits in der nicht finanziellen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 Angaben zur EU-Taxonomie aufzunehmen.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 1.1.2023 auch für den Mittelstand relevant?
Die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes entfaltet seine unmittelbare Wirkung ab 2023 bzw. 2024 für Unternehmen und Konzerne mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten im Inland. Dennoch sind vielfach auch kleinere mittelständische Unternehmen als Zulieferer mittelbar von den Maßnahmen ihrer Kunden betroffen.Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand ab 2023 – Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSRD verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2023 zusätzlich zu kapitalmarktorientierten Gesellschaften grundsätzlich sämtliche große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die generelle Verpflichtung zur Berichterstattung geht mit einer deutlichen Ausweitung der berichtspflichtigen Angaben und Kennzahlen einher. Der enge Zeitplan macht bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie die Einleitung von Maßnahmen erforderlich.Update: Corona Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 – Förderung bis zum 31.3.2022
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, wurden bis März 2022 verlängert. Am 2.12.2021 wurden die Einzelheiten bekanntgegeben.Geplante Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung
Die nichtfinanzielle Erklärung soll zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Alle großen Gesellschaften sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 berichtspflichtig werden.Grundsatz der Stetigkeit im Jahresabschluss
Einmal ausgewählte Bilanzierungsmethoden sind grundsätzlich stetig anzuwenden. Abweichungen hiervon sind nur in sachlich begründeten Fällen möglich. Die Corona-Pandemie kann eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen.Sinkende EEG-Umlage und neuer Ausgleichsmechanismus
Die EEG-Umlage sinkt im Jahr 2022 auf rd. 3,7 Cent pro kWh. Die Schwellenwerte für die Besondere Ausgleichsregelung wurden verringert, sodass mehr Unternehmen eine teilweise Befreiung von der EEG-Umlage erhalten können.Update: Corona Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus – Verlängerung bis zum 31.3.2022
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, werden bis März 2022 verlängert. Das gab Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 19.11.2021 bekannt.Abziehbarkeit der Implementierungsaufwendungen für Software
Kosten für die Implementierung von Software sind grundsätzlich zu aktivieren.Bilanzielle Rückbeziehung von Sanierungsmaßnahmen
Nach dem Bilanzstichtag eingeleitete Sanierungsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht bilanziell rückzubeziehen.Update: Corona Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus – Verlängerung bis zum 31.12.2021
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, werden bis Dezember 2021 verlängert. Das gaben das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium am 8.9.2021 bekannt.Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Erweiterung Antragsfrist, Förderhöchstbetrag und -zeitraum
Für die Überbrückungshilfe III für November 2020 bis Juni 2021 wurde die Antragsfrist und die maximale Förderung ausgeweitet. Als Überbrückungshilfe III Plus wird die Förderung bis September 2021 verlängert.Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Das Insolvenzrecht wurde in Richtung frühzeitiger Sanierung und Restrukturierung erweitert. Für eine erfolgreiche Sanierung ist eine Krisenfrüherkennung wichtig. Diese wurde jetzt für haftungsbeschränkte Unternehmensträger verpflichtend geregelt.Aufwertung des Transparenzregisters
Die Regelungen zum Transparenzregister werden verschärft. Künftig soll das Transparenzregister zu einem Vollregister aufgewertet werden.Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Update wegen Eigenkapitalzuschuss, Erhöhung Fixkostenerstattung u.a.
Die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgängen betroffen sind, wurde mehrfach ausgeweitet: Zuletzt durch die Erhöhung der Fixkostenerstattung, den zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss sowie Verbesserungen für bestimmte Branchen und Start-ups.Erfassung von Corona-Finanzhilfen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Corona-Finanzhilfen sind als steuerpflichtige Erträge im Jahresabschluss zu erfassen. Die Erfassung erfolgt in dem Geschäftsjahr, welches die relevanten Fördermonate umfasst, in vielen Fällen also bereits im Jahresabschluss 2020.Änderungen bei Widerrufsbelehrungen
Das gesetzlich vorgeschriebene Muster der Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmens mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen sowie für Verbraucherkreditverträge wird überarbeitet.Lieferkettengesetz
Ziel des geplanten Lieferkettengesetzes ist es, Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen.Update: Corona Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – Überbrückungshilfe III auch für große Unternehmen
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, wurden erneut ausgeweitet. Die Überbrückungshilfe III wird jetzt auch vom Lockdown betroffenen großen Unternehmen gewährt.Prüfungsschwerpunkte von ESMA und DPR für 2021
ESMA und DPR haben ihre Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse des Geschäftsjahres 2020 kapitalmarktorientierter Unternehmen veröffentlicht.Abgrenzung der Bilanzierungsmethoden von Schätzungen nach IFRS
Die Abgrenzung zwischen Änderungen der Bilanzierungsmethoden und Schätzungsänderungen wird durch die Neufassung des IAS 8 vom 12.2.2021 unterstützt.Update zu Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Nochmalige Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021
Der Bundesrat hat am 12.2.2021 der Verlängerung der eigentlich bereits Ende Januar 2021 ausgelaufenen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen zugestimmt. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1.2.2021 in Kraft.Überbrückungshilfe II rückwirkend auch ohne Verlustnachweis möglich
Die Erweiterung des EU-Beihilferahmens eröffnet vielen kleineren Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe II für September bis Dezember 2020 ohne den Nachweis von Verlusten zu erhalten.CORONA Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden erweitert und erhöht
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden mit der jetzt aktualisierten Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erneut ausgeweitet.DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet
Das DRSC hat am 16.11.2020 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr 11 (DRÄS 11) verabschiedet. DRÄS 11 ändert den DRS 18 „Latente Steuern“. Ziel der Änderungen ist es, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten zu bereinigen.Weitere Verschärfung der Transparenzpflichten für Unternehmen: Abschaffung der bisherigen Meldefiktion?
Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen künftig alle Unternehmen verpflichtet werden, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv zur Eintragung mitzuteilen.Verlängerung der Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2019
Bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen für 2019 im Bundesanzeiger wird vor dem 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von temporären Schließungen oder Umsatzrückgängen betroffen sind, werden ausgeweitet.Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Jahresabschlüsse
In der Steuerbilanz sind besondere steuerliche Wahlrechte zur Optimierung möglicher Verlustrückträge und Verlustvorträge geeignet auszuüben.Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe, Überbrückungshilfe III + Neustarthilfe
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die im Zuge der am 28.10.2020 verabschiedeten Corona-Maßnahmen von der erneuten temporären Schließung betroffen sind.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe (2. Phase)
Nach Ablauf der 1. Phase zur Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 soll sich in Kürze eine 2. Phase unmittelbar anschließen. Eine Überprüfung der Antragsberechtigung lohnt sich für viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aufgrund der Absenkung der Zugangsbedingungen und der ausgeweiteten Förderung nunmehr erst recht.Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen
Aufgrund der Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ können Restrukturierungen in Unternehmen erforderlich werden. Die Aufwendungen für Restrukturierungen sind im Jahresabschluss zu passivieren, wenn hierfür eine Außenverpflichtung besteht.Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe
Die Corona-Überbrückungshilfe wird in einer zweiten Phase für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Die Voraussetzungen für die Förderung werden gegenüber Phase 1 gelockert. Auch die Fördersätze werden angehoben.Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland
Systembeteiligungspflicht? Registrierungspflicht? Prüfungspflicht?In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen.