



Nachhaltigkeitsberatung
Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist in aller Munde. Erklärtes Ziel der Europäischen Kommission ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Jedoch sollen künftig nicht nur klimabezogene Faktoren in die unternehmerische Entscheidungsfindung Einzug halten.


Nachhaltigkeitsberatung
Stückmann bietet Ihnen Expertise
in folgenden Themenbereichen
Nachhaltigkeitsberatung
Stichtage und Anwenderkreis für die CSRD
Die Berichtspflichten nach CSRD und EU-Taxonomie werden schrittweise eingeführt und sehen eine deutliche Ausweitung sowohl im Umfang als auch im Anwenderkreis vor.
2017
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist die neue EU-Richtlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Im Jahr 2017 beginnt die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), mit dem die NFRD national umgesetzt wird.
2021
Nach CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen müssen erstmalig über taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten bezüglich der beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ berichten.
2022
Neben der Taxonomiefähigkeit ist nun auch die Taxonomiekonformität bezüglich der ersten beiden Umweltziele Teil der Berichterstattung.
2023
Die Taxonomiefähigkeit bezüglich der weiteren vier Umweltziele ist offenzulegen.
2024
Die CSRD löst die NFRD als maßgebende EU-Richtlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung ab. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD erstellen.
Bezüglich der vier weiteren Umweltziele ist nun auch die Taxonomiekonformität zu ermitteln und offenzulegen.
2025
Die neuen Berichtspflichten aus CSRD und EU-Taxonomie gelten für alle haftungsbeschränkten großen Unternehmen und Unternehmensgruppen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
2026
Kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen fallen unter die Berichtspflichten.
2028
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU werden unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Übersicht der Zeiträume als Tabelle
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HLB Stückmann
Rundschreiben

Veröffentlicht: 04.03.2024
Rundschreiben
Nachhaltigkeit 3-2024
Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
Die Top-Themen dieser Ausgabe:
ESRS S1–S4 Sozialstandards
ESRS G1 Governance-Standard

Podcast
# 17
CSRD – Das C steht für Chance
Sebastian Behrens mit Simone Rosenberg und Tobias Zorn von der Agentur CAESAR+CLEO über Chancen, die bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie entstehen. // Podcast
Interessante Themen
Auf den folgenden Themenseiten finden Sie weiteres Hintergrundwissen zum Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Das EWKFondsG ist im Mai 2023 verkündet worden, um die Auswirkungen von Einwegkunststoffprodukten auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu mindern. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Gesetz, und welche Auswirkungen hat es auf die Hersteller solcher Produkte?

Die themenübergreifenden ESRS befassen sich mit den übergeordneten Themen wie dem Geschäftsmodell und der Unternehmensstrategie, den Hauptmerkmalen der Wertschöpfungskette und den Überlegungen zur durchzuführenden Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse.

Grundlage für die CSRD-Berichterstattung sind die Vorgaben des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bezüglich der Ziele „Klimaneutralität“ und „Nachhaltigkeit“.
Ansprechpartner
Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gerne!
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Sebastian Behrens, B.Sc.
Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW
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Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
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Dipl.-Kfm. Jörn Linkermann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
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Andreas Peters, M.A.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Dipl.-Wirt. Math. Nicole Sander
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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Dipl.-Kfm. Christian Schnitker
Projektleiter Prüfung und Steuern, Sustainability-Auditor IDW
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Dipl.-Wirt. Math. Meike Wörmann
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin