Spezialgebiete

Nachhaltigkeitsberatung

Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist in aller Munde. Erklärtes Ziel der Europäischen Kommission ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Jedoch sollen künftig nicht nur klimabezogene Faktoren in die unternehmerische Entscheidungsfindung Einzug halten.

Beratung
Nachhaltigkeits­berichterstattung

Die Bedeutung der Nachhaltigkeits­berichterstattung für Unternehmen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte in der EU grundlegend reformieren. Nach Schätzungen wird sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen durch die geänderte Rechtslage von 500 auf 15.000 privat­wirtschaft­liche Unternehmen allein in Deutschland erhöhen. Neben Erläuterungen von Strategien, Maßnahmen und Zielen zur Umsetzung eines nachhaltigen Wirtschaftens sind entsprechende Kennzahlen zu veröffentlichen. Auch die Vielfalt an Themen, über die im Nachhaltigkeitsbericht Rechenschaft abzulegen ist, wird sich aufgrund der Neudefinition der sog. doppelten Wesentlichkeit erheblich erhöhen. Das Rahmenwerk für die Berichterstattung bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die in der CSRD geforderten Berichtsinhalte durch Angabepflichten konkretisieren. Mit der Pflicht zur Berichterstattung gemäß CSRD gehen auch Erfordernisse aus der EU-Taxonomie-Verordnung einher, die weitere Herausforderungen mit sich bringt. Auch durch nationale Gesetzgebung, etwa in Form des Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetzes, rücken Aspekte wie nachhaltige und gerechte Lieferketten in den Fokus.

Unternehmen sollten sich zeitnah mit Nachhaltigkeitsaspekten und den Anforderungen der Nachhaltigkeits­berichterstattung beschäftigen, um ihr Unternehmen bewusst zu positionieren und zukunftsfähig aufzustellen sowie um eine aktive Rolle spielen und Chancen dieser Entwicklung nutzen zu können.

Wir unterstützen Sie gerne u. a. bei der Bestimmung des Handlungsbedarfs in Ihrem Unternehmen sowie bei der zielgerichteten Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung, analysieren mit Ihnen die Wertschöpfungs­kette oder unterstützen Sie bei der Implementierung der notwendigen Strukturen.
 

Nachhaltigkeitsberatung
Stichtage und Anwenderkreis für die CSRD

Die Berichtspflichten nach CSRD und EU-Taxonomie werden schrittweise eingeführt und sehen eine deutliche Ausweitung sowohl im Umfang als auch im Anwenderkreis vor.

2017

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist die neue EU-Richtlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Im Jahr 2017 beginnt die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), mit dem die NFRD national umgesetzt wird.

2021

Nach CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen müssen erstmalig über taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten bezüglich der beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ berichten.

2022

Neben der Taxonomiefähigkeit ist nun auch die Taxonomiekonformität bezüglich der ersten beiden Umweltziele Teil der Berichterstattung.

2023

Die Taxonomiefähigkeit bezüglich der weiteren vier Umweltziele ist offenzulegen.

2024

Die CSRD löst die NFRD als maßgebende EU-Richtlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung ab. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD erstellen.

 

Bezüglich der vier weiteren Umweltziele ist nun auch die Taxonomiekonformität zu ermitteln und offenzulegen.

2025

Die neuen Berichtspflichten aus CSRD und EU-Taxonomie gelten für alle haftungsbeschränkten großen Unternehmen und Unternehmensgruppen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.

2026

Kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen fallen unter die Berichtspflichten.

2028

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU werden unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Übersicht der Zeiträume als Tabelle
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HLB Stückmann
Rundschreiben

Veröffentlicht: 04.03.2024
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Nachhaltigkeit 3-2024

Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

Die Top-Themen dieser Ausgabe:
ESRS S1–S4 Sozialstandards
ESRS G1 Governance-Standard

 

Podcast
# 17

CSRD – Das C steht für Chance
Sebastian Behrens mit Simone Rosenberg und Tobias Zorn von der Agentur CAESAR+CLEO über Chancen, die bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie entstehen. // Podcast