News Steuerberatung

Steuerliche Möglichkeiten im Ausland zur Minderung wirtschaftlicher Folgen durch das Corona-Virus

Veröffentlicht: 25. März 2020

Durch die Unterstützung unserer Partnerbüros aus dem HLB Netzwerk, haben wir in den letzten Tagen eine Übersicht über wirtschaftliche Maßnahmen anderer Länder zusammengetragen.

Dabei ähneln sich die Maßnahmen und Gesetze der einzelnen Regierungen, unterscheiden sich jedoch ihrem Ausmaß.  

Das Aufschieben von Steuerzahlungen und das Verlängern der Fristen von Jahreserklärungen hat so gut wie jedes Land, das von der Corona-Pandemie betroffen ist, beschlossen.

Zum Beispiel kann die Frist der Abgabe von monatlichen Erklärungen in Belgien für Februar und März und die Erklärung des ersten Quartals im Jahr 2020, um drei Monate verschoben werden. Eine Stundung der Zahlungen ist unter anderem auch in Portugal, Italien, in den Niederlanden und in der Schweiz möglich.

Viele Länder gewähren auch einen Aufschub von Steuerstrafzahlungen und verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen während der Corona-Krise.

Wie auch in Deutschland können laufende Steuerzahlungen in Frankreich herabgesetzt werden. Diese Maßnahme bezieht sich auf direkte Steuern (Körperschaftsteuer, Grundsteuer, usw.), Steuerstrafen oder Verzugszinsen auf ausstehende Steuerschulden. Ähnliche Regelungen zur Reduzierung von Steuerzahlungen haben auch unsere Nachbarn aus Österreich getroffen, die mit ihrem Maßnahmenpaket vor allem die Tourismus- und Gastronomiebranche unterstützen.

Steuerliche Maßnahmen werden auch in den USA getroffen. Hier wurde der Stichtag zur Einreichung der Steuererklärung für das Einkommen aus dem Jahr 2019 für Einzelpersonen, Treuhandgesellschaften und Unternehmen auf den 15. Juli verlegt.

Fazit

Die Bedingungen, um von den verschiedenen Maßnahmen und Gesetzen zu profitieren, unterscheiden sich von Land zu Land. Welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen im Ausland getroffen werden können und sollten, ist länderbezogen und im Einzelfall zu prüfen. Hierbei stehen wir Ihnen mit unseren Partnerbüros weltweit zur Seite.

Wir beraten Sie gerne!

  • Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht Marcus Kunert

    Dipl.-Kfm.
    Marcus Kunert

    Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Partner

    +49 521 2993125

    Detail
  • Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht Marrie Landt

    Marrie Landt

    Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

    +49 521 29934171 (Sekretariat)

    Detail