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Inflationsausgleichsgesetz

Veröffentlicht: 1. Dezember 2022 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Das Kindergeld soll danach stärker erhöht werden als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Auch die Freibeträge und der Einkommensteuertarif wurden auf der Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung vom 2.11.2022 nochmals angepasst.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen inflationsbedingte Mehrbelastungen der Bürger kompensiert werden. Im Einzelnen sind folgende steuerlichen Maßnahmen vorgesehen:
 

  • Der Grundfreibetrag soll zum 1.1.2023 von 10.347 € auf 10.908 € und zum 1.1.2024 auf 11.604 € steigen. Zudem sollen die Tarifeckwerte (= Einkommensgrenzen für die nächsthöheren Steuersätze) ebenfalls erhöht werden, um den Effekt der sog. kalten Progression zu begrenzen.

  • Der Kinderfreibetrag wird in den Jahren 2022 bis 2024 schrittweise von 2.730 € auf 3.192 € pro Kind und Elternteil angehoben.

  • Das Kindergeld beträgt ab dem Jahr 2023 für jedes Kind 250 € pro Monat. Bislang werden für das erste und zweite Kind 219 € pro Monat und für das dritte Kind 225 € pro Monat gezahlt.

  • Der Unterhaltsfreibetrag soll ab dem Jahr 2022 dynamisch ausgestaltet werden und künftig der Höhe des Grundfreibetrags entsprechen.

Hinweis:

Mit den gesetzlichen Neuregelungen werden viele Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung vom 3.9.2022 umgesetzt. Weitere geplante finanzielle Entlastungen der Bürger, z.B. durch ein günstiges bundesweites Nahverkehrsmonatsticket, sollen kurzfristig folgen.

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