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Reform des Schriftformerfordernisses im gewerblichen Mietrecht geplant

Veröffentlicht: 7. Dezember 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Absenkung des Schriftformerfordernisses bei Gewerbemietverträgen vorgelegt.

In der Praxis der Gewerbevermietung gibt es Probleme mit der Einhaltung der Schriftform. Die Schriftform erfordert die eigenhändigen Unterschriften der Vertragsparteien. Insbesondere bei nachträgliche Änderungen von Mietverträgen wird dies häufig übersehen. Dann kommt es vor, dass sich eine Partei auf eine Formunwirksamkeit des Vertrags wegen Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis beruft, um sich z.B. vorzeitig aus dem Vertrag lösen zu können. Dies ist insbesondere nach Vertragsverlängerungen kritisch.

Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für den Abschluss eines Gewerbemietvertrags weiterhin die Schriftform erforderlich sein. Vertragsänderungen bzw. -verlängerungen sollen jedoch vereinfacht werden. Hier soll künftig die Textform ausreichend sein. Diese ist gewahrt, wenn eine lesbare Erklärung abgegeben wird (z.B. per E-Mail).

Eine Ausweitung der Regelungen auf das Wohnraummietrecht ist nicht geplant.

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