Weitere aktuelle Steuergesetzgebung
Veröffentlicht: 30. November 2022 aus Steuern & Wirtschaft aktuell
Um Unternehmen und Bürger in Hinblick auf die hohe Inflation - insbesondere durch steigende Energiekosten - zu unterstützen, hat der Gesetzgeber neben dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz weitere Steuerentlastungen auf den Weg gebracht bzw. verabschiedet.
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und für Fernwärme von 19% auf 7% gesenkt. Hierdurch sollen Gaskunden entlastet werden. Die Senkung ist befristet auf den Zeitraum 1.10.2022 – 31.3.2024. Außerdem wurde eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer geschaffen. Details zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie an Arbeitnehmer können Sie dem gesonderten Artikel in dieser Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ entnehmen.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022 wird zur Unterstützung der Gastronomie die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19% auf 7% (mit Ausnahme von Getränken) bis 31.12.2023 verlängert.
Mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs vom 28.10.2022 wird die Energiepreispauschale auch an Rentner/-innen und Versorgungsbezieher/-innen gezahlt. Diese Pauschale in Höhe von 300,00 € erhält, wer am 1.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz hat. Dies gilt auch für erwerbstätige Rentner, die bereits im September die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer erhalten haben. Die Auszahlung soll Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen erfolgen. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Weiterhin wird in dem Gesetz die Obergrenze für sog. Midijobs ab dem 1.1.2023 von 1.600 € auf 2.000 € erhöht. Bei monatlichen Gehältern zwischen 520,01 € und 2.000 € steigen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer dann gleitend von null auf den vollen Beitrag. Dadurch soll für Geringverdiener ein Anreiz geschaffen werden, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.
Durch die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeiterzugangsverordnung vom 15.9.2022 werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 verlängert. Außerdem ermächtigt das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderen Regelungen vom 19.10.2022 die Bundesregierung, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung nochmals bis Mitte 2023 zu verlängern. Details hierzu können Sie dem gesonderten Artikel im Bereich Recht in dieser Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ entnehmen.
Am 10.10.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs beschlossen. Produktionsunternehmen wird unter engen Voraussetzungen eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer gewährt. Diese bislang nur bis 31.12.2022 gesetzlich geregelte Steuerbegünstigung soll um ein weiteres Jahr verlängert werden, um energieintensive Unternehmen aufgrund der hohen Energiepreise weiterhin zu entlasten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Hinweis:
Mit den gesetzlichen Neuregelungen werden viele Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung vom 3.9.2022 umgesetzt. Weitere geplante finanzielle Entlastungen der Bürger, z.B. durch ein günstiges bundesweites Nahverkehrsmonatsticket, sollen kurzfristig folgen.
Wir beraten Sie gerne!
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Dipl.-Kff.
Claudia SurkampSteuerberaterin
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