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Steuerliche Risiken beim Influencer-Marketing

Veröffentlicht: 25. Oktober 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

In Zeiten von Social Media lassen immer mehr Unternehmen ihre Produkte durch Influencer, beispielsweise bei Youtube oder Instagram, bewerben. Die Gegenleistung, die die Influencer dafür erhalten, müssen diese grundsätzlich selbst als Einkommen versteuern. Dies gilt sowohl für Geldleistungen als auch für erhaltene Produkte. Viele Influencer betrachten das Erhaltene jedoch als Geschenk und sind nicht bereit, hierfür Steuern zu entrichten.

Dies kann für betroffene Unternehmen teuer werden, insbesondere wenn die Betriebsprüfung dies rückwirkend für mehrere Jahre aufgreift. Obwohl es sich aus Unternehmenssicht um Werbeaufwendungen handelt, erkennt die Finanzverwaltung häufig die Kosten für die überlassenen Produkte nicht als Betriebsausgaben an. Denn Geschenke mit einem Wert von mehr als 35 € sind steuerlich nicht abziehbar.

Übernimmt das Unternehmen auch noch die Steuer, die eigentlich der Influencer für den Erhalt der Geschenke zu zahlen hätte, kostet dies zusätzlich. Insgesamt übersteigen die vom Unternehmen zu tragenden Abgaben dann häufig den Wert der überlassenen Produkte.

Eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung des Influencer-Marketings auf Seiten der Unternehmen steht noch aus. Betroffene Unternehmen sollten sich daher im Vorfeld mit dem Influencer und der Finanzverwaltung über die steuerliche Behandlung abstimmen.

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