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„Mit Wumms aus der Krise“ - Koalitionsausschuss hat Eckpunkte-Papier für weitere Entlastungen aufgrund der Corona-Krise veröffentlich

Veröffentlicht: 5. Juni 2020

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Eckpunktepapier veröffentlicht, aus dem sich die von der Bundesregierung geplanten Konjunkturmaßnahmen ergeben. „Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz über das rund 130 Milliarden schwere Maßnahmenpaket. Schwerpunkte des Konjunkturpakets sind sowohl steuerrechtliche als auch wirtschaftliche Entlastungsmaßnahmen des Bundes zu Gunsten von Unternehmen, Kommunen und Familien. Auch die Förderung von Zukunftstechnologien, die internationale Zusammenarbeit sowie sozialpolitische Komponenten sind in dem Paket enthalten. 

Das Ergebnis des Koalitionsausschusses in Form eines Eckpunktepapiers sieht steuerlich folgende, weitere Entlastungsmaßnahmen vor:

  • Befristete Senkung Umsatzsteuersatz
    Der Umsatzsteuersatz wird branchenunabhängig von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Die Senkung ist befristet bis zum 31.12.2020. Die mit der Steuersenkung bezweckte Ankurbelung der Binnennachfrage lässt sich der Fiskus voraussichtlich rund 20 Milliarden Euro kosten.

  • Verlängerung Fälligkeit Einfuhrumsatzsteuer
    Durch die Verschiebung des Fälligkeitstermins auf den 26. des Folgemonats soll Unternehmen ein positiver Liquiditätseffekt von rund 5 Milliarden Euro zugutekommen.

  • Erweiterung steuerlicher Verlustrücktrag
    Die Möglichkeit eines Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 soll auf max. 5 Millionen Euro (10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Den Rücktrag sollen die Steuerpflichtigen bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2019 wirtschaftlich wirksam nutzen können. Hierfür könnte z. B. die Bildung einer Corona-Rücklage ermöglicht werden.

  • Einführung Degressive AfA
    Die Einführung einer degressiven Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 soll Investitionsanreize für Betriebe schaffen.

  • Modernisierung KörperschaftssteuerrechtEs soll ein Optionsmodell für Personengesellschaften zur Körperschaftssteuer geben. Auch der Anrechungsbetrag der Gewerbesteuer bei gewerblichen Einkünften soll angehoben werden. Dies soll die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen verbessern.


Neben den steuerlichen Maßnahmen enthält das Konjunkturpaket als weitere Eckpunkte zur Entlastung von Unternehmen und Familien u. a. die geplante Senkung der EEG-Umlage, eine Verkürzung des Entschuldungsverfahren für natürliche Personen, ein branchenübergreifendes Programm für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Volumen bis zu 25 Milliarden Euro, sowie den bereits in der Presse vielfach zitierten einmaligen Kinderbonus von 300 EUR pro Kind.

Ebenfalls Bestandteil des Pakets sollen umfangreiche Zukunftsinvestitionen des Bundes sein, wie beispielsweise Investitionen in E-Mobilität, den ÖPNV, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Digitalisierung insbesondere der Verwaltung oder in Zukunftstechnologien.

Fazit

Mit dieser umfangreichen Kombination aus Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zusammen mit dem Zukunftspaket plant die Bundesregierung eine Stärkung der Konjunktur zum Schutz von Arbeitnehmern und Unternehmen.

Einzelheiten des Maßnahmenpakets ergeben sich aus der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers in pdf-Format auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (Stand: 04.06.2020):

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    Marrie Landt

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