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Maßnahmenpaket gegen hohe Energiekosten

Veröffentlicht: 18. Mai 2022 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Die Bundesregierung hatte am 23.3.2022 ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit hohen Energiekosten beschlossen, das sowohl die Bürger als auch die Wirtschaft kurzfristig entlasten soll. Darin wurden u. a. die Einführung einer Energiepreispauschale, ein Einmalbonus für Familien, die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die Schaffung eines vergünstigten Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg gebracht. Am 27.4.2022 wurden zu einigen Punkten Ergänzungen beschlossen.

Die Energiekosten sind in den letzten Wochen stark gestiegen. Insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat hierzu geführt. Um die Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten, hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € gewährt. Anspruch haben sowohl Steuer­pflichtige mit Gewinneinkünften, wie z. B. Unternehmer oder Freiberufler, als auch Arbeitnehmer, die in den Steuerklassen 1 bis 5 oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden. Die Auszahlung soll über eine Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2022 bzw. über die Gehaltsabrechnung für September 2022 erfolgen.
  2. Familien wird im Juli 2022 für jedes Kind zusätzlich zum Kindergeld ein Einmalbonus von 100 € ausgezahlt. Die Auszahlung soll über die Familienkassen erfolgen. Der Bonus wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet, sodass Besserverdiener hiervon mangels Erhöhung des Kinderfreibetrags nicht profitieren werden.
  3. Empfänger von Sozialleistungen erhalten zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 € eine weitere Einmalzahlung von 100 € pro Person.
  4. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird für drei Monate um 30 Cent pro Liter Benzin bzw. um 14 Cent pro Liter Diesel gesenkt. Die Senkung soll zum 1.6.2022 in Kraft treten und bis zum 31.8.2022 gelten. Hiervon werden auch Unternehmen, insbesondere der Logistikbranche, profitieren.
  5. Im öffentlichen Personennahverkehr soll für 90 Tage ein Ticket für 9 € pro Monat eingeführt werden. Das Ticket kann voraussichtlich ab dem 1.6.2022 für einen monatlichen Preis von 9 € erworben werden. Das Ticket, das jeweils zum Monatsende des Erwerbs auslaufen wird, soll bundesweit gelten und nicht auf einen einzelnen Verkehrsverbund beschränkt sein.

HINWEIS:

Die notwendigen Gesetzesänderungen werden derzeit ausgearbeitet und sollen dann kurzfristig beschlossen werden. Die Energiepreispauschale und der Kinderbonus sollen noch in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 einbezogen werden.

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