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Weihnachtspräsent anstatt Weihnachtsfeier?

Veröffentlicht: 30. November 2020

Coronabedingt können in diesem Jahr Weihnachtsfeiern häufig nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Neben Überlegungen zu neuen, digitalen Formaten der Veranstaltungen rücken bei vielen Arbeitgebern klassische Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer wieder in den Fokus.

Zuwendungen an Arbeitnehmer führen grundsätzlich immer zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Somit ist auch bei Zuwendungen in Form von Weihnachtspräsenten stets zu prüfen, welche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen sich aus der Gewährung ergeben. Um die Zuwendung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu optimieren sollte berücksichtigt werden, dass eventuell steuerliche Vergünstigungen genutzt werden können. Hierzu lohnt es sich, beispielsweise folgende Fragen zu beantworten:

  • Ist die Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44 € im Monat der Übergabe noch nicht ausgeschöpft und daher anwendbar?
  • Könnten die Voraussetzungen für eine Corona-Prämie vorliegen?
  • Besteht bei virtuellen Weihnachtsfeiern eventuell noch bis zur Erreichung von Gesamtaufwendungen von maximal 110 € noch Spielraum, so dass Geschenke bis zu einem Wert von 60 € gemacht werden können?
  • Können die Zuwendungen unter Anwendung des § 37b EStG pauschal versteuert werden?
  • Beinhalten die Präsente Produkte, mit denen der Arbeitgeber Handel betreibt, sodass der Rabattfreibetrag anwendbar ist?


Welche Steuervergünstigung in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Hochrechnung des Zuwendungswertes auf einen Bruttobetrag und die Übernahme der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber würde in jedem Fall die teuerste Variante darstellen.

Wir beraten Sie gerne!

  • Steuerberaterin Dipl.-Finanzw. (FH) Cathlen Brügge

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  • Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Anna Margareta Gehrs

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