News Steuerberatung

Bundesfinanzminister Scholz stellt Sonderzahlungen steuerfrei

Aktualisiert: 15. April 2020 / Veröffentlicht: 6. April 2020

Am Freitag, den 3.4.2020, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums bekannt gegeben, dass Sonderzahlungen und Sachprämien bis zu 1.500 € im Zusammenhang mit der Corona-Krise steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Diese Sonderleistungen müssen zwischen dem 1.3.2020 und 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

Die Bekanntmachung lässt jedoch viele Fragen offen, z.B.:

  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage oder Verwaltungsanweisung bleiben die Sonderleistungen steuerfrei?
  • Zieht die Sozialversicherung hinsichtlich der Beitragsfreistellung tatsächlich mit?
  • Gilt die Regelung für alle Unternehmen oder nur für diese, die von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind?


Vor einer übereilten Gewährung der Sonderleistungen ist daher abzuraten.

Wir halten Sie hinsichtlich der weiteren Entwicklung auf unserer Homepage auf dem Laufenden.

Update vom 09.04.2020:

Das Bundesfinanzministerium hat am 09.04.2020 ein Anwendungsschreiben zur Gewährung von Zuschüssen und Sachbezügen während der Corona-Krise veröffentlicht:

  • Die Sonderleistung bis zu 1.500 € pro Jahr kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei gewähren.
  • Auf Grund der Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 11 EStG tritt Sozialversicherungsfreiheit ein.


Einer Gewährung der Sonderleistungen steht demnach nichts mehr entgegen.

Wir beraten Sie gerne!

  • Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Anna Margareta Gehrs

    Dipl.-Kfm.
    Anna Margareta Gehrs

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Sustainability-Auditor IDW

    +49 521 2993176

    Detail
  • Steuerberaterin Dipl.-Finanzw. (FH) Cathlen Brügge

    Dipl.-Finanzw. (FH)
    Cathlen Brügge

    Steuerberaterin

    +49 521 2993167

    Detail