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Anhebung der Größenmerkmale nach HGB in Aussicht

Veröffentlicht: 18. Oktober 2023
Von: Andreas Peters, Sebastian Behrens

Die Einteilung von Unternehmen in die Größenklassen der §§ 267 und 267a HGB hat große Bedeutung für Rechnungslegungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Nach nunmehr acht Jahren erwägt die EU-Kommission eine Anhebung der dafür zugrundeliegenden Größenmerkmale.

 

Die derzeitigen Schwellenwerte beruhen auf den Anhebungen durch das BilRUG und waren erstmals für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Insbesondere angesichts des erheblichen Inflationstrends der letzten Jahre sollen die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatzerlöse nun bereinigt und entsprechend angehoben werden. Hierzu hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt veröffentlicht. Dieser tritt innerhalb von zwei Monaten in Kraft und ist anschließend innerhalb von 12 Monaten durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Merkmale sind spätestens für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen anzuwenden. Der Rechtsakt ermöglicht jedoch den Mitgliedsstaaten auch eine frühere Anwendung für Geschäftsjahre die bereits am oder nach dem 1.1.2023 beginnen. Ob Deutschland bei der nationalen Umsetzung der Anpassung von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, bleibt abzuwarten.

Die Einteilung in Größenklassen haben für Unternehmen teils erhebliche Auswirkungen auf ihre Rechnungslegungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Die Kommission erwartet in ihrer Begründung, dass rund 6 % aller haftungsbeschränkten Unternehmen in der EU von verringerten Berichts- und Abschlusspflichten profitieren werden.

Die Schwellenwerte gestalten sich bei richtlinienkonformer Umsetzung wie folgt:

Fazit

Mit der Anhebung der Größenmerkmale dürfte für einige Unternehmen eine Erleichterung ihrer Rechnungslegungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten einhergehen. Insbesondere gilt es aufgrund der möglichen Wahlrechtsausübung für das Geschäftsjahr 2023 nun das nationale Gesetzgebungsverfahren zu beobachten. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

 

Andreas Peters, M.A.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

+49 521 2993185

Sebastian Behrens, B.Sc.

Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW

+49 521 29934177

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