Meldepflichten bis zum 31. Juli 2023 bei reduzierten Umlagen (insbesondere EEG, Offshore und KWKG) im Jahr 2022 beachten.
Veröffentlicht: 31. Juli 2023
Von:
Sebastian Brinkmann,
Jörn Linkermann
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben das TAM-Meldeportal für Transparenzmeldungen am 19. Juli 2023 in Betrieb genommen. Daher sollten Unternehmen die reduzierte Energie-Umlagen (EEG, Offshore, KWKG) im Jahr 2022 erhalten haben sollen bereits bis zum 31. Juli 2023 meldepflichtig sein:
Mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1.1.2023 wurden die Regelungen zur Erhebung weiterhin bestehender energierechtlicher Umlagen (insbesondere KWKG und Offshore) einheitlich im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt. Die bisher aus dem EEG 2021 bekannte Regelung zur Meldung nach § 74a Abs. 3 EEG an die Bundesnetzagentur wurde dabei in § 56 EnFG überführt und deutlich verschärft!
Neben den Meldepflichten für Anlagenbetreiber mit einer EEG-Förderung und Eigenerzeuger werden nunmehr auch solche Unternehmen meldepflichtig, die aufgrund der Inanspruchnahme von Begünstigungen in einem Jahr mehr als EUR 100.000,00 geringere Umlagen zahlen mussten.
Nach Auslegung der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber soll diese Meldung bereits im Jahr 2023 für das Jahr 2022 abzugeben sein. Die vorgesehene Frist läuft bereits am 31. Juli 2023 ab. Auch wenn diese (quasi rückwirkende) Rechtsauffassung fraglich ist, so sollte zur Vermeidung von Sanktionen eine Meldung schnellstmöglich abgegeben werden.
Neben einer Registrierung auf der TAM-Portal Webseite wird auch der erforderliche Brief mit dem Registrierungscode eine zeitliche Herausforderung mit sich bringen, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Erschwerend kommt hinzu, dass noch einige Unternehmen im ersten Halbjahr 2022 auf der besonderen Ausgleichsregelung von einer reduzierten EEG-Umlage profitiert haben und aufgrund der relativ geringen Grenze von EUR 100.000,00 meldepflichtig sind.
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich: