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Bundestag beschließt Änderungen für Strom- und Gaspreisbremse

Veröffentlicht: 12. April 2023

Durch das am 31. März 2023 durch den Bundestag beschlossene Änderungsgesetz für die Preisbremsengesetze erweitert der Gesetzgeber den Kreis der zuständigen Prüfbehörde und entlastet potentielle Antragsteller durch Fristverlängerungen:

 

Das Änderungsgesetz betrifft im Wesentlichen Antragsteller, die über alle Preisbremsen hinweg mit mehr als EUR 2,0 Mio entlastet werden. Zunächst wird die Frist zur Übermittlung von Unterlagen über die Arbeitsplatzerhaltungsfrist vom 15. Juli 2023 auf den 31. Juli 2023 verlängert. Unternehmen, welche freiwillig auf Entlastungen von mehr als EUR 25 Mio. zugunsten uneingeschränkter Boni und Dividendenzahlungen verzichten wollen, haben für die entsprechende Erklärung nun ebenfalls bis zum 31. Juli 2023 Gelegenheit.

Zwar hat der Gesetzgeber die zuständige Prüfbehörde noch immer nicht bestimmt, der Kreis der potenziellen Prüfer wurde jedoch inzwischen erheblich erweitert. Durch eine Öffnung im Gesetz ist es über eine sogenannte Beleihung sogar möglich juristische Personen des Privatrechts als Prüfer vorzusehen. Folglich können jetzt auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für die Feststellung der tatsächlichen Höchstgrenzen, Prüfung von Endabrechnungen und der Überwachung der Abwicklung der Preisbremsen berechtigt werden. Der Gesetzgeber rechnet bereits mit Mehrkosten von EUR 22 bis 25 Mio.

 

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