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Geplante Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung

Veröffentlicht: 7. Dezember 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Bereits seit einigen Jahren haben große börsennotierte Gesellschaften im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Erklärung Angaben zur unternehmerischen Sozialverantwortung (CSR - Corporate Social Responsibility) zu machen. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur CSR-Richtlinie sieht vor, die nichtfinanzielle Erklärung zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterzuentwickeln.

Der Entwurf sieht eine wesentliche Ausweitung inhaltlicher Berichtspflichten vor, insbesondere in den Bereichen Soziales und Umwelt. Außerdem soll der Nachhaltigkeitsbericht integraler Bestandteil des Lageberichts und somit prüfungspflichtig werden.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 für alle haftungsbeschränkten Gesellschaften gelten, die große Gesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind. Ab 2026 ist die Berichterstattungspflicht auch für kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen geplant.

Die Verabschiedung der endgültigen Fassung der CSR-Richtlinie durch die EU-Kommission ist für Mitte 2022 vorgesehen. Die weitere Entwicklung bis dahin bleibt abzuwarten. Die Umsetzung wesentlicher Punkte des Richtlinienentwurfs, insbesondere hinsichtlich der betroffenen Gesellschaften und der Inhalte der Berichterstattung, scheint jedoch höchst wahrscheinlich.

Betroffene Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit der Einrichtung interner Prozesse zur effizienten Erfassung der für die künftigen Berichte erforderlichen Informationen befassen.

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