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NRW Wirtschaftsministerium startet Härtefallhilfen für Energiemehrkosten bei KMU

Veröffentlicht: 22. März 2023

KMU mit besonders gestiegenen Energiekosten werden auf Antrag in mehreren Stufen über die NRW.Bank ab dem 21. März 2023 gefördert. Die wesentlichen Antragsvoraussetzungen und die Höhe der Förderung haben wir nachfolgend dargestellt: 

 

Insgesamt soll es drei Förderstufen geben. Aktuell ist nur die erste Förderstufe aktiv. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 beantragen. Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und einem Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung der ersten Stufe setzt zudem voraus, dass sich die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben. Dabei sind bereits erhaltene Förderungen (z.B. nach dem EKDP) bereits von den Kosten im Jahr 2022 abzuziehen.
Der Antrag kann auf der Webseite der NRW.Bank ab dem 21. März 2023 gestellt werden.
 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
Fragen und Antworten: „Härtefallhilfe KMU Energie“ | Wirtschaft NRW
Härtefallhilfe KMU Energie - NRW.BANK (nrwbank.de)

 

 

Fazit

Unternehmen aus NRW, die in besonderem Maße durch gestiegene Energiekosten belastet waren, können aktuell einen Härtefallantrag stellen. Da die Mittel begrenzt sind, sollte dieser Antrag kurzfristig gestellt werden.

 

Wir beraten Sie gerne!

  • Lena Heinrichsrüscher, LL.B.

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