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Prüfung nach dem Verpackungsgesetz in Deutschland

Systembeteiligungspflicht? Registrierungspflicht? Prüfungspflicht?

In- und ausländische Unternehmen unterliegen in Deutschland der Lizensierungspflicht bei einem dualen System, sofern sie Verpackungen in Umlauf bringen. Neben dieser Systembeteiligungspflicht besteht auch eine zwingende Registrierungspflicht beim Verpackungsregister. Zusätzlich ist in vielen Fällen auch eine Prüfung der gemeldeten Mengen zwingend notwendig.

Neuregelungen

Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG – gültig seit dem 1. Januar 2019) müssen alle gewerbsmäßig organisierten Erstinverkehrbringer für mit Ware befüllte systembeteiligungspflichtige Verpackungen eine Vollständigkeitserklärung über Verkaufsverpackungen (Mengenmeldung) bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hinterlegen. Dies muss bis zum 15. Mai für das vorausgegangene Kalenderjahr geschehen. Als Erstinverkehrbringer gilt jeder Produzent oder Exporteur, der entsprechende Waren in Deutschland erstmals an Dritte abgibt. Dritte können dabei Händler oder Endverbraucher sein. Die hinterlegten Meldemengen sind von einem registrierten Prüfer (u. a. StB/WP) bei überschreiten der gesetzlichen Grenzen zwingend zu prüfen. HLB Stückmann unterstützt Sie und Ihre Mandanten mit zahlreichen registrierten Prüfern bei Prüfungen nach dem VerpackG in Deutschland.

Betroffene Unternehmen

Viele Unternehmen aus dem europäischen Ausland sind in Deutschland registrierungspflichtig; alle bisher registrierten Unternehmen sind im Herstellerregister unter www.verpackungsregister.org einsehbar.

Unsere Leistungen

  • Überprüfung, ob eine Systembeteiligungspflicht vorliegt
  • Überprüfung, ob eine Meldepflicht beim Verpackungsregister vorliegt
  • Prüfung unter Beachtung der verpflichtenden „Prüfleitlinien
  • Vollständigkeitserklärungen“ der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
  • Effiziente und termingerechte Abwicklung zur Vermeidung von Geldbußen

Ist Ihr Mandant in Deutschland registrierungs- und prüfungspflichtig? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen und Ihren Mandanten gerne.

Wir beraten Sie gerne!

  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jörn Linkermann

    Dipl.-Kfm.
    Jörn Linkermann

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

    +49 521 2993327

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  • Christoph Brinkmann, B.Sc.

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  • Steuerberater Sebastian Fölling, M.Sc.

    Sebastian Fölling, M.Sc.

    Steuerberater

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