News Wirtschaftsprüfung

Veröffentlichung des Entwurfs eines Änderungsstandards zum Konzernlage­bericht und zur Kapitalflussrechnung

Veröffentlicht: 28. Februar 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hat am 6.1.2023 den Entwurf eines Änderungsstandards zum Konzernlagebericht (DRS 20) und zur Kapitalflussrechnung (DRS 21) veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen formal an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu adressieren sowie Unklarheiten zu bereinigen. Daneben werden einige redaktionelle Änderungen an den beiden Standards vorgenommen. 

 

Die Kapitalflussrechnung dient der Informationsfunktion und soll Informationen zur Ertragslage, Vermögenslage sowie zur Entwicklung der Finanzlage erweitern. Sie zeigt zu diesem Zweck die Zahlungsströme der Periode an. Diese werden unterteilt nach operativem Cashflow, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Änderungsstandards sollen folgende Regelungen zur Kapitalflussrechnung ergänzt werden:

  • Ausweis von Einzahlungen (bzw. Auszahlungen) aus erhaltenen/gewährten Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers/Zuschussgebers
  • Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) in den Finanzmittelfonds nebst Ausweis von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen/ Cash-Pool-Verbindlichkeiten
  • Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (bzw. veräußerten) Finanzmittelfonds des Tochterunternehmens

Die geplanten Ergänzungen könnten zu einer Veränderung des operativen Cashflows führen, der als Kennzahl in vielen Steuerungs- und Anreizsystemen enthalten ist.

Weiterhin soll der Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen zum Konzernlagebericht und zur Kapitalflussrechnung auf die Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds ausgeweitet werden, die bislang nicht Gegenstand der branchenspezifischen Konkretisierung für die Risikoberichterstattung und für die Kapitalflussrechnung waren.

Steuern & Wirtschaft aktuell

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Hinweis

Stellungnahmen zu dem Entwurf des Änderungsstandards können bis zum 28.4.2023 gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. abgegeben werden. Weiterführende Informationen sind auf der Website des Gremiums verfügbar.

 

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