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Aktualisierung der Grundsätze für das Messen und Schätzen von Strommengen

Veröffentlicht: 29. August 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2023
Von: Dominik Geist, Sebastian Brinkmann

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter den Regelungen des Gesetzes zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (sog. Energiefinanzierungsgesetz) veröffentlicht. Auch wenn es inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen gibt, sind die Grundsätze unverändert von vielen Unternehmen zu beachten.

 

Im Vergleich zur vorherigen Aktualisierung im Jahr 2022 haben sich die Grundzüge zur Vorgehensweise beim Messen und Schätzen unter dem Energiefinanzierungsgesetz nicht grundlegend geändert. Maß­gebend ist weiterhin der Leitfaden der Bundesnetzagentur aus Oktober 2020.

Unternehmen, die Privilegien wie etwa reduzierte Umlagen (z. B. Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen oder Besondere Ausgleichsregelung) oder Stromsteuererstattungen in Anspruch nehmen, müssen weiterhin zwingend eine Drittmengenabgrenzung nach diesen Grundsätzen vornehmen.

Einige Aspekte wie die Schätzungsbefugnis, die Sicherstellung der ¼-Stunden-Zeitgleichheit und die gewillkürte Nachrangregelung bleiben somit anwendbar. Hinweise für die Dokumentation und Vorlage des Messkonzepts als Voraussetzung für das Leistungsverweigerungsrecht sind dagegen ersatzlos gestrichen worden.

Fazit

Auch im Jahr 2023 müssen sich Unternehmen, die Privilegien im Zusammenhang mit Strombezug nutzen, mit den Grundsätzen des Messens und Schätzens auseinandersetzen. Insbesondere sollte die Abgrenzung von Drittmengen im Blick behalten werden, um Entlastungsanträge für die Zukunft nicht zu gefährden.

Dominik Geist, M.A.

Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern

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Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2023

Veröffentlicht: 29. August 2023

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