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Verlängerung der Energiepreis­bremsen

Veröffentlicht: 15. November 2023
Von: Sebastian Brinkmann, Jörn Linkermann

Die seit Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme werden nach dem Willen der Bundesre­gierung bis zum 30. April 2024 verlängert:

 

Die mit Jahresbeginn 2023 eingeführten Energiepreisbremsen sind grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 befristet gewesen. Nun hat der Gesetzgeber im vorliegenden Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung vom 2. November 2023 von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht und verlängert die Energiepreisbremsen bis zum vom Gesetz her vorgesehenen spätmöglichsten Zeitpunkt (30. April 2024).

Neben der Frage, ob die EU-Kommission dieser Verlängerung zustimmt (hier wurde bereits ein erstes positives Signal gesendet), stehen auch rein praktische Fragen im Raum: Da die Verordnung keine Hinweise zur Ermittlung der Höchstgrenzen und zu etwaigen Meldepflichten enthält, besteht gegenwärtig noch erhöhte Rechtsunsicherheit.

Hinweis

Einer Verlängerung des Abschöpfungsmechanismus von Überschusserlösen über den 30. Juni 2023 hinaus wurde bereits Anfang Juni 2023 durch die Bundesregierung eine Absage erteilt.

Update vom 21.11.2023

Die Verlängerung der Preisbremsen ist nun auch im Bundestag beschlossen worden. Dabei ist es noch zu wesentlichen Änderungen gekommen:

  1. Die Preisbremsen sollen nur noch bis zum 31. März 2024 verlängert werden.
  2. Weitergeleitete Strommengen an Dritte sind ab dem 1.1.2024 nicht mehr von den Preisbremsen begünstigt und müssen abgegrenzt werden.
  3. Die Differenzpreisanpassungsverordnung wird ebenfalls bis zum 31. März 2024 verlängert (Relevant für Unternehmen mit absoluten Höchstbeträgen von mehr als EUR 2,0 Mio.).

Die EU-Kommission hat inzwischen die Verlängerung von Staatshilfen bis zum Sommer 2024 zugelassen, so dass dem Verordnungsvorhaben grundsätzlich nichts im Wege stünde.

Am Ende kommt jedoch das große „aber“: Aufgrund des jüngsten Bundesverfassungsgerichturteils ist die Finanzierung der Verlängerung der Preisbremsen nicht mehr gesichert. Das Finanzministerium hat zunächst den gesamten Haushalt 2023 gesperrt.
Ob die Preisbremsen tatsächlich verlängert werden können ist damit mehr als fraglich.

Fazit

Insbesondere für energieintensive Unternehmen ist die geplante Verlängerung von erheblicher Bedeutung und sollte hinsichtlich der Ermittlung von Höchstgrenzen und etwaiger Meldepflichten weiter beobachtet werden.

 

Dipl.-Kfm. Jörn Linkermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

+49 521 2993327

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