News Wirtschaftsprüfung

Härtefallregelungen für Privathaushalte mit Öl- und Holzheizungen

Veröffentlicht: 29. August 2023 aus Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2023
Von: Dominik Geist, Sebastian Brinkmann

Durch die mit erheblicher zeitlicher Verzögerung beschlossene Härtefallregelung erhalten Privathaushalte, die eine Verdopplung des festgelegten Referenzpreises für Bezugskosten bestimmter Energieträger nachweisen können, 80 % der Mehrkosten erstattet.

 

Die Härtefallhilfen betreffen im Wesentlichen Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen. Die Bundesregierung hat einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgelegt. Für eine Antragsberechtigung im Jahr 2022 muss dieser Referenzpreis mindestens um 100 % überschritten worden sein. Ein Nachweis hierüber soll unkompliziert in durch die Länder zur Verfügung gestellten Online-Portalen erfolgen. Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie eine strafbewehrte Eigenerklärung der Antragstellenden sind ausreichend. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Jahr 2022 angefallen sind, ist das Lieferdatum.

Als Referenzpreise (einschl. Umsatzsteuer) wurden für Heizöl 71 Cent/Liter, für Flüssiggas 57 Cent/Liter und für Holzpellets 24 Cent/Kilogramm festgelegt. Die weiteren Referenzpreise sind im Internet unter BMWK – Härtefallhilfen für Privathaushalte abrufbar. Somit muss für das Jahr 2022 der Nachweis erbracht werden, dass z. B. Heizöl für mindestens 1,42 Euro/Liter (einschl. Umsatzsteuer) eingekauft wurde.

Der daraus resultierende Zuschuss berechnet sich dann anhand folgender Formel:

Zuschuss = 0,8 x ([Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis] x Bestellmenge)

Gleichzeitig wurde eine Bagatellgrenze in Höhe von 100,00 € festgelegt. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000,00 € pro Haushalt. Eine Ausnahme gilt für Zentralantragsteller wie z. B. Vermieter. Hier beträgt der Mindestbetrag für den Antrag 100,00 € je Privathaushalt, höchstens aber insgesamt 1.000,00 €.

Der Antrag ist nach Wohnort im jeweiligen Portal des Bundeslandes zu stellen.
Um zu prüfen, ob sich ein Antrag lohnt, bietet etwa das Land Nordrhein-Westfalen auf einer eigens für diesen Zweck geschaffenen Website einen Rechner an, um die erwartete Unterstützung zu ermitteln. Darüber hinaus gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Hinweis

Den Antrag auf die Härtefallhilfen können Privathaushalte noch bis zum 20.10.2023 stellen. Die Bearbeitung des Antrags soll rund sechs Wochen dauern.

Dominik Geist, M.A.

Fachmitarbeiter Prüfung und Steuern

+49 521 29934137

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Steuern & Wirtschaft aktuell 3-2023

Veröffentlicht: 29. August 2023

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