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Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt deutliche Entlastungen bei den Stromkosten mit sich!

Veröffentlicht: 15. November 2023
Von: Sebastian Brinkmann, Jörn Linkermann

Die Bundesregierung will mit dem aus mehreren Teilen bestehenden Strompreispaket die Stromkosten von Unternehmen weiter reduzieren:

 

Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt - und zwar auf den geringsten Wert, den die Europäische Union zulässt: 0,05 ct / kWh (aktuell: 1,537 ct / kWh).

Um in den Genuss der reduzierten Stromsteuer zu kommen, müssen Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Antrag nach § 9b Stromsteuergesetz stellen. Ein gesonderter Antrag auf Spitzenausgleich entfällt damit.

Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds (KTF), die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern darüber hinaus durch den Wegfall des so genannten Selbstbehalts (1 GWh) nochmals ausgeweitet werden. Dies betrifft auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“, der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gilt. Diese Entlastung soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch den Wegfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den hohen Kosten entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.

ACHTUNG! Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt – insbesondere aufgrund der Umwidmung der Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Damit ist die Finanzierung der dargestellten Maßnahmen aktuell nicht geklärt und es kann daher noch zu Kürzung bei den geplanten Maßnahmen kommen.

Fazit

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, so ist die finale Einigung in der Bundesregierung zu begrüßen. Die Diskussion über einen Industrie-Brückenstrompreis ist damit vom Tisch.

 

Dipl.-Kfm. Jörn Linkermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

+49 521 2993327

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