News Wirtschaftsprüfung

Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze der Übertragungs­netz­betreiber für das Messen und Schätzen von Strommengen

Veröffentlicht: 16. Mai 2023
Von: Sebastian Brinkmann, Jörn Linkermann

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben eine Aktualisierung der gemeinsamen Grundsätze zum Messen und Schätzen unter den Regelungen des EnFG veröffentlicht. Auch wenn es Inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen gibt, sind die Grundsätze unverändert von vielen Unternehmen zu beachten.

 

Im Vergleich zur vorherigen Aktualisierung im Jahr 2022 haben sich die Grundzüge zur Vorgehensweise beim Messen und Schätzen unter dem EnFG nicht grundlegend geändert:

  • Maßgebend ist weiterhin der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum Messen und Schätzen aus Oktober 2020
  • Unternehmen, die Privilegien wie etwa reduzierte Umlagen (z.B. StromNEV, BesAR) oder Stromsteuererstattungen in Anspruch nehmen, müssen weiterhin zwingend eine Drittmengenabgrenzung nach diesen Grundsätzen vornehmen.
  • Einige Aspekte wie die Schätzungsbefugnis, die Sicherstellung der ¼-Stunden-Zeitgleichheit und die gewillkürte Nachrangregelung bleiben somit anwendbar. Hinweise für die Dokumentation und Vorlage des Messkonzepts als Voraussetzung für das Leistungsverweigerungsrecht sind ersatzlos gestrichen worden.

Die Aktualisierung verweist zusätzlich auf die Regelungen des EEG 2021, was im Hinblick auf die bis zum 31. Mai 2023 letztmalig abzugebenden EEG-Meldungen für das 1. Halbjahr 2022 zu sehen ist.

Fazit

Auch im Jahr 2023 müssen sich Unternehmen die Privilegien im Zusammenhang mit Strombezug nutzen, mit den Grundsätzen des Messen und Schätzens auseinandersetzen. Insbesondere sollte die Abgrenzung von Drittmengen im Blick behalten werden, um Entlastungsanträge für die Zukunft nicht zu gefährden.

Dipl.-Kfm. Jörn Linkermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

+49 521 2993327

Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich:

Wirtschaftsprüfung