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Weitere Verschärfung der Transparenzpflichten für Unternehmen: Abschaffung der bisherigen Meldefiktion?

Veröffentlicht: 15. Februar 2021

Die Bundesregierung hat am 09.02.2021 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Transparenzregisters veröffentlicht. Zentrale Änderung ist die Abschaffung der Meldefiktion, die bislang die meisten Unternehmen von Meldepflichten zum Transparenzregister befreite, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten beispielsweise aus dem Handelsregister oder einer Gesellschafterliste ergaben.

Nach der EU-Geldwäscherichtlinie sind die Transparenzregister der EU-Mitgliedsstaaten bis zum 10. März 2021 miteinander zu vernetzen. Voraussetzung der Vernetzung ist das Vorhandensein strukturierter Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten bei den Transparenzregistern der EU-Mitgliedsstaaten in einem einheitlichen Datenformat.

Das deutsche Transparenzregister ist bisher als sog. Auffangregister ausgestaltet, indem es nur dann Eintragungen zum wirtschaftlich Berechtigten enthält, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus anderen elektronisch abrufbaren Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Unternehmensregister) ergeben. Für die angestrebte EU-weite Vernetzung eignet sich die bisherige Konzeption des deutschen Transparenzregisters nicht.

Der Gesetzesentwurf sieht daher die Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister auf ein Vollregister vor. Die bisher in § 20 Abs. 2 GwG verankerte Mitteilungsfiktion soll abgeschafft werden. Damit müssten künftig alle Unternehmen (außer die GbR) ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister aktiv melden.

Alle Unternehmen, die ihre wirtschaftlich Berechtigten bislang aufgrund der Meldefiktion nicht dem Transparenzregister mitgeteilt haben, sollten sich darauf einstellen ggfs. in naher Zukunft Eintragungen im Transparenzregister vornehmen zu müssen. Dies betrifft insbesondere GmbHs, die sich bisher mit der öffentlich einsehbaren Gesellschafterliste auf die Fiktion berufen konnten.

Der Gesetzesentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Das Gesetz soll am 01.08.2021 in Kraft treten.

Fazit

Gern unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der Transparenzpflichten und stehen Ihnen für sämtliche Fragen rund um das Thema Transparenzregister gern zur Verfügung.

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  • Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Börger

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