

Dipl.-Kff.
Karin Korte
Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, Partnerin
korte@stueckmann.de
+49 521 2993358
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Assistenz
Um als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einen wirklich „guten Job“ machen zu können, ist eine möglichst enge Beziehung zu unseren Mandanten sehr wichtig. Je vertrauensvoller der Kontakt ist, umso intensiver können wir die Denkweise und die einzelnen Geschäftsprozesse des betreuten Unternehmens kennenlernen. Die so gesammelten Kenntnisse bilden zusammen mit unserem versierten Know-how den „Werkzeugkasten“, mit dem wir unseren Mandanten in allen steuerlichen Belangen hilfreich zur Seite stehen.
Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass eine gute Unternehmens- und Arbeitsstruktur entscheidend zum Arbeitserfolg beitragen. Deshalb empfinde ich es als ein echtes Privileg, meine Aufgaben bei Stückmann gemeinsam mit einem differenziert strukturierten, hoch motivierten Team aus fachlich sehr gut ausgebildeten, erfahrenen und breit aufgestellten Kolleginnen und Kollegen umsetzen zu können. Hinzu kommt der große Pluspunkt, dass wir mit unserem internationalen Netzwerk auch über die Grenzen Deutschlands aktiv sind. Internationale Steuerberatung mit höchster Qualität aus dem Herzen Ostwestfalens – dieses besondere Etikett verdienen wir uns durch die Verbindung von regionaler Bodenständigkeit und globaler Weitsicht, die Stückmann für mich besonders faszinierend macht.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Nationale und internationale Steuerberatung
- Tax Compliance
- Umsatzsteuerberatung
- Financial Accounting
Vita:
- Jahrgang 1982
- Seit 2009 bei HLB Stückmann
- Partnerin seit 2021
Bundesfinanzministerium klärt Zweifelsfragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedern in Aufsichtsräten
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 29.03.2022 die im Jahr 2021 veröffentlichte Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsmitgliedern ergänzt. Insbesondere werden Zweifelsfragen zur Anwendung der 10%-Grenze bei gemischten Vergütungen geklärt.Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Kontrollgremien
Es besteht neuer Überprüfungsbedarf hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedern von Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien bis spätestens zum 01.01.2022.Umsatzsteuerliche Organschaft: EuGH hebt Einschränkungen für Personengesellschaften auf
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs erleichtert umsatzsteuerliche Organschaften mit Personengesellschaften. Diese waren bislang nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.BMF veröffentlicht Verwaltungsanweisungen zu den umsatzsteuerlichen Neuregelungen bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Nicht-Unternehmern (E-Commerce)
Ab 1.7.2021 gelten für Unternehmen, die Geschäfte mit Privatkunden bzw. Nicht-Unternehmern in anderen EU-Staaten tätigen, sowie Betreiber von Online-Marktplätzen neue umsatzsteuerliche Regelungen. Das Bundesfinanzministerium hat umfangreiche Verwaltungsanweisungen hierzu erlassen.Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Bei der Anschaffung oder Errichtung von gemischtgenutzten Gebäuden muss die Vorsteuer anhand eines geeigneten Schlüssels aufgeteilt werden. Falls im Nachhinein ein Aufteilungsschlüssel sachgerechter ist, darf dieser verwendet werden.
Umsatzsteuerliche Folgen des Brexits – Verkürzung der Antragsfrist für Vorsteuervergütung bis zum 31. März 2021
Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, wurde die Frist zur Abgabe von Vorsteuervergütungsanträgen verkürzt.Steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen
Das Bundesfinanzministerium möchte Unternehmen durch eine Verlängerung bestimmter steuerlicher Fristen und die Aussetzung von Vollzugsmaßnahmen unterstützen. Diese steuerliche Erleichterungen gelten auch im Jahr 2021.
EuGH äußert sich kritisch zur Umsatzbesteuerung von Firmenwagen
Mit aktuellem Urteil vom 20.01.2021 verneint der EuGH die bisherige steuerliche Praxis zur generellen Umsatzbesteuerung der Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer in Deutschland.Jahressteuergesetz 2020 endgültig verabschiedet
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf sind die Einführung einer Homeoffice-Pauschale und die Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlungen bis Juni 2021.BMF-Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU
Am 10.12.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium Verwaltungsanweisungen zu den Auswirkungen des Brexits auf die Umsatzsteuer.Neues BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
Am 4.11.2020 nahm das Bundesfinanzministerium erneut zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze, insbesondere zu Fragen rund um die Rückkehr zu den „Normalsteuersätzen“, Stellung.BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen
Am 2.11.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium Verwaltungsanweisungen zu den seit 2019 geltenden Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen.Jahressteuergesetz 2020
Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang steht und der Bundesrat bereits umfangreiche Änderungsvorschläge formuliert hat, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.Umsatzsteuerliche Änderungen – Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 vom 17. Juli 2020
Nachdem am 29. Juni 2020 das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet worden ist, hat das Bundesministerium für Finanzen am 30. Juni 2020 nun auch das finale Anwendungsschreiben veröffentlicht.Verkauf vermieteter Grundstücke ohne Umsatzsteuer
Der Verkauf eines vermieteten Grundstücks an ein anderes Unternehmen unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer, wenn der Käufer in die bestehenden Mietverträge eintritt.Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen wurde geregelt: Einzweck-Gutscheine unterliegen bereits bei Ausgabe der Umsatzsteuer. Bei Mehrzweck-Gutscheinen entsteht die Umsatzsteuer erst bei Einlösung.Finales BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze vom 30. Juni 2020
Nachdem am 29. Juni 2020 das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet worden ist, hat das Bundesministerium für Finanzen am 30. Juni 2020 nun auch das finale Anwendungsschreiben veröffentlicht.Temporäre Umsatzsteuersatzsenkung: Nichtbeanstandungsregelung bei zu hohem Steuerausweis für B2B Umsätze im Juli
Das Bundesfinanzministerium hat am 23.06.2020 einen überarbeiteten Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens veröffentlicht. Dieser enthält, neben Klarstellungen und redaktionellen Anpassungen, insbesondere eine Nichtbeanstandungsregel.FAQ-Liste zur geplanten Umsatzsteuersatzsenkung ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 31.12.2020
Die geplante Umsatzsteuersatzsenkung stellt Unternehmen vor große organisatorische und technische Herausforderungen, da nur wenige Wochen Zeit für die notwendige Vorbereitung verbleiben. Unsere FAQ-Liste gibt Ihnen einen Überblick über die vorrangigen Themen und Fragestellungen im Rahmen der Umstellung.Umsatzsteuerliche Organschaft als optionale Gruppenbesteuerung
Das Bundesfinanzministerium plant, die derzeitige umsatzsteuerliche Organschaft durch eine an europäischen Richtlinien angelehnte optionale Gruppenbesteuerung zu ersetzen. Dies geht aus einem im März 2019 veröffentlichten Eckpunktepapier hervor.Fachgebiete

Umsatzsteuerberatung
Die Umsatzsteuer als laufenden Posten fest im Griff haben, ist eines unserer Ziele für Sie. Wir betreuen Ihre Umsatzsteuer und sorgen dafür, dass sie das Tagesgeschäft wirtschaftlich erfolgsneutral und risikofrei begleitet.
Internationale Steuerberatung
Die Expansion in internationale Märkte bietet Unternehmen viele Chancen, birgt aber auch Risiken, denn mit dem Schritt über die Landesgrenzen hinaus werden die steuerlichen Bestimmungen komplexer.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Wirtschaftsprüfung
Erfolgreiche Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vertrauen. Wir nehmen alle vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen gewissenhaft, effizient und vertrauensvoll vor. Dabei orientieren sich unsere Leistungen immer eng an den Zielen, die Sie für Ihr Unternehmen haben.Veranstaltungen

Dienstag, 08. November 2022
HLB Praxisforum Umsatzsteuer
Worauf sich Unternehmen zum Jahresende vorbereiten müssen, welche Auswirkungen die gesetzlichen Änderungen im nächsten Jahr haben werden und was die Rechtsprechung für Unternehmen bereit hält, beantworten wir im „HLB Praxisforum Umsatzsteuer“.
Mittwoch, 16. Februar 2022
Umsatzsteuer Spotlight 1/2022: Umsatzsteuer im Jahresabschluss
Im Rahmen der Erstellungsarbeiten zum Jahresabschluss muss auch ein Blick auf die Umsatzsteuer erfolgen. Stimmt die Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuerverbindlichkeit bzw. Umsatzsteuerforderung? Was geschieht mit ausländischen Vorsteuerbeträgen? Wann kann die Umsatzsteuer auf uneinbringliche Forderungen zurückgefordert werden? Auch der Abschlussprüfer fragt regelmäßig nach der „Umsatzsteuerverprobung“ – aber was steckt genau dahinter? Zusätzlich kann sich im Rahmen der Abschlussbuchungen Korrekturbedarf bei der Umsatzsteuervoranmeldung ergeben – wie sollte damit umgegangen werden?Sprechen Sie mich an!
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