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BFH: Vorsteuerabzug und private Verwendung eines Pkw

Veröffentlicht: 19. Dezember 2023 aus Rundschreiben Umsatzsteuer 2-2023
Von: Karin Korte, Timo Kaschub

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.9.2022 (V R 29/20) befasst sich mit der Frage, ob eine Ehefrau, die einen Pkw an ihren freiberuflich tätigen Ehemann vermietet, aus dem Erwerb des Fahrzeugs einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Außerdem geht es um die Besteue­rung der privaten Verwendung des vermieteten Pkw durch den Vermieter-Ehegatten.

 

Der BFH hat entschieden, dass der Erwerb eines Pkw zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen kann, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines Pkw ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkws, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen.

Der BFH hat weiterhin entschieden, dass einer Besteuerung der privaten Verwendung des vermieteten Pkw durch den Vermieter-Ehegatten eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den anderen Ehegatten nicht entgegensteht. Der Vermieter-Ehegatte muss daher die private Nutzungsentnahme nach der sog. 1 %-Regelung versteuern, wenn er das Fahrzeug auch privat nutzt oder ihm die private Nutzung nicht ausdrücklich untersagt ist.

Der BFH hat damit die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg aufgehoben, das die Klage der Ehefrau auf Vorsteuerabzug abgewiesen und die Revision zugelassen hatte. Das FG hatte angenommen, dass die Vermietung des Pkw an den Ehemann ein Scheingeschäft darstelle und daher keine unternehmerische Tätigkeit vorliege. Außerdem hatte es eine private Nutzungsentnahme durch den Vermieter-Ehegatten verneint, da dieser das Fahrzeug nur seinem Ehemann zur Verfügung gestellt habe.

Die Sache wurde an das FG Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Das FG muss nun noch klären, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Einzelfall erfüllt sind und ob der Vermieter-Ehegatte das Fahrzeug tatsächlich privat genutzt hat oder ihm dies verboten war.

Fazit

Das Urteil des BFH ist für alle Fälle von Bedeutung, in denen ein Ehegatte einen Pkw an seinen freiberuflich tätigen Ehepartner vermietet und dabei sowohl den Vorsteuerabzug als auch die Besteuerung der privaten Verwendung berücksichtigen muss. Es stellt klar, dass eine solche Vermietung grundsätzlich möglich ist, wenn sie ernsthaft und marktüblich erfolgt und nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dient. Es zeigt aber auch, dass der Vermieter-Ehegatte die private Nutzungsentnahme nicht einfach durch eine vertragliche Vereinbarung ausschließen kann, sondern diese nach objektiven Kriterien beurteilt werden muss.

Dipl.-Kff. Karin Korte

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

+49 521 2993358

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Rundschreiben
Umsatzsteuer 2-2023

Veröffentlicht: 19. Dezember 2023

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