Grundstücksübertragung zwischen Angehörigen
Veröffentlicht: 19. Dezember 2023
aus
Rundschreiben Umsatzsteuer 2-2023
Von:
Karin Korte,
Timo Kaschub
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) erweitert die Fallstudien zur umsatzsteuerlichen Behandlung unentgeltlicher Übertragungen von Betriebsgrundstücken auf Angehörige. Für Unternehmer, die beim Grundstückserwerb zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, kann sich die Notwendigkeit zur Vorsteuerkorrektur ergeben.
Zur Übertragung eines einem Unternehmen zugeordneten Grundstücks auf Angehörige ergänzt das LStN in seiner Verfügung vom 9.2.2023 die Ausführungen des Abschnitts 3.3 Abs. 8 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zu unentgeltlichen Wertabgaben um fünf Sachverhalte, die auf bereits bekannt gewordenen Übertragungsfällen beruhen. Die Fälle behandeln z. B. die Übertragung auf die Tochter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und verschiedene Fälle der Übertragung auf die Ehefrau. In sämtlichen Sachverhalten war der Unternehmer bei Herstellung oder Erwerb des Grundstücks zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt.
Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass es sich im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebsgrundstücks – wenn nicht die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen zum Tragen kommen – quasi um eine steuerfreie Lieferung handelt. Da bei einer Entnahme keine Lieferung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, scheidet eine Option zur Umsatzsteuerpflicht aus. Somit ändern sich die Verhältnisse des Übertragenden, was teilweise zu Vorsteuerkorrekturen aus dem Erwerb, der Herstellung oder von Instandhaltungsmaßnahmen führen kann.
In vorstehender Verfügung des LStN werden u. a. Fallgestaltungen erörtert, wie die Übertragung eines Betriebsgrundstücks, die meist im Rahmen von Miteigentumsanteilen zu „nicht steuerbaren Geschäftsveräußerungen im Ganzen“ führt und folglich keine Änderung der Verhältnisse darstellt und somit keine steuerschädlichen Vorsteuerkorrekturen zur Konsequenz hat.
Empfehlung
Eine unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundstücks kann oft die negative Konsequenz der Vorsteuerkorrektur mit sich führen und sollte daher sorgfältig geplant werden.
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