Verkauf vermieteter Grundstücke ohne Umsatzsteuer
Veröffentlicht: 3. März 2021 aus Steuern & Wirtschaft aktuell
Veräußert ein Unternehmer sein Unternehmen oder einen Teilbetrieb im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer. Bereits im Jahr 2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich auch bei der Übertragung eines vermieteten Grundstücks, also nur eines einzelnen Vermögensgegenstands, um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handeln kann. Voraussetzung ist, dass der Erwerber des Grundstücks in die bestehenden Mietverträge eintritt und damit ein sog. „Vermietungsunternehmen“ übernimmt.
Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung nunmehr am 16.11.2020 angeschlossen. In allen noch offenen Fällen gilt, dass der Verkauf eines vermieteten Grundstücks an ein anderes Unternehmen bei Übernahme der Mietverträge durch den Käufer nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
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