

Niels Doege
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner
doege@stueckmann.de
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Assistenz
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen und großen Familienunternehmen sowie Konzernen und deren Gesellschaftern
- Nachfolgeberatung
- Umstrukturierungen und steueroptimierte Gestaltungsberatung
- Begleitung beim Aufbau von steuerlichen internen Kontrollsystemen und Tax-Compliance-Management-Systemen
Vita:
- Jahrgang 1971
- Seit 2014 bei HLB Stückmann
- Partner seit 2016
Betriebsausgaben bei Holding begrenzt!
Eine Personengesellschaft als Holding kann Betriebsausgaben nur anteilig abziehen.
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens führt zu einer Schenkung. Die Höhe bemisst sich nach dem Zinsvorteil. Der Vergleich mit dem steuerlich pauschalierten Zinssatz von 5,5 % kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.7.2024 nicht herangezogen werden, wenn für vergleichbare Darlehen ein niedrigerer marktüblicher Zinssatz festgestellt wird.
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung für Betriebsgrundstücke in der Bebauung
Betriebliche Grundstücke, die gerade gebaut und noch nicht vermietet werden, können im Erb- oder Schenkungsfall begünstigt sein, auch wenn sie nach Errichtung vermietet werden sollen. Dies entschied das Finanzgericht Münster am 14.11.2024.
Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Unternehmensanteilen
Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Unternehmensanteilen Die Gewährung von Geschäftsanteilen an Angestellte stellt nicht zwangsläufig Arbeitslohn dar.Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung (Anm. zum BFH-Urteil vom 10.4.2024 - II R 22/21)
NWB StuB Ausgabe 1 vom 10.01.2025
Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28.2.2024 - II R 27/21
NWB StuB 18
Keine Anwendung des 90%-Einstiegstests bei Handelsunternehmen
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 13.9.2023 II R 49/21
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem Unterbeteiligungsverhältnis
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 23.11.2022 - I R 36/19
Keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
NWB 3/2024
BVerfG bejaht Buchwerttransfer zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Fehlende Möglichkeit der Buchwertübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften verfassungswidrig
Erleichterung bei der Unternehmensnachfolgeplanung: Eingeschränkte Anwendung des sogenannten 90 %-Einstiegstests bei gewerblich tätigen Handelsunternehmen
Wird Betriebsvermögen eines gewerblich tätigen Handelsunternehmens im Wege der Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen übertragen, kann bei der Durchführung des sog. 90 %-Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG, der Voraussetzung für die Gewährung der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen ist, nach Auffassung des BFH eine Schuldenverrechnung erfolgen.
Keine „Zwangsheilung“ einer steuerlichen Organschaft aufgrund der Heilungsvorschriften des § 34 Abs. 10b S. 2 und 3 KStG
beck'schen Fachzeitschrift DSTR 48/2023, S. 2654 ff.
EG-Kartellgeldbuße: Abziehbarer Abschöpfungsteil nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EstG
NWB StuB Nr. 16 vom 25.08.2023 Seite 663
Anmerkung zum BFH-Urteil vom 30.11.2022 VIII R 27/19 „Ausschluss der Abgeltungsteuer bei Erfüllung einer Verbindlichkeit durch Aufrechnung“
NWB Stub Ausgabe 12/2023 v. 23.06.2023
Antrag auf Optionsverschonung von Betriebsvermögen - Anmerkung zum BFH-Urteil vom 26.7.2022 II R 25/20
NWB Stub Ausgabe 10 v. 26.05.2023
Geleistete Anzahlungen im Regelfall kein Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b ErbStG
Erb- und Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen jedenfalls dann kein schädliches Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.
Das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 11.4.2023
NWB StuB 9/2023
Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
Veräußert ein geschiedener Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus im Rahmen der Ehescheidung an den anderen Ehegatten, kann ein etwaiger Veräußerungsgewinn der Besteuerung unterfallen.
Bundesfinanzhof sorgt für Rechtssicherheit im Rahmen der Wegzugsbesteuerung
Mit Urteil vom 21. Dezember 2022 (I R 55/19) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das zum Entfallen der Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der "nur vorübergehenden Abwesenheit" in § 6 Abs. 3 AStG a.F. unabhängig von einer (subjektiven) "Rückkehrabsicht" erfüllt ist, sofern der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug in Deutschland wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird.
Auswirkungen von Umwandlungen und (jungen) Verwaltungsvermögen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nach Auffassung der Finanzverwaltung können bei Umstrukturierungen und Umwandlungen sog. junges Verwaltungsvermögen und sog. junge Finanzmittel entstehen. Dies führt zu einer erheblichen Verschärfung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, da für junges Ver- waltungsvermögen und junge Finanzmittel keine Begünstigungen gewährt werden.
Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab 2020
Der Bundesfinanzhof entschied am 17.1.2023, dass der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig war.
Eine inkongruente Gewinnausschüttung trotz fehlender Regelung im Gesellschaftsvertrag (satzungsdurchbrechender Beschluss), ist steuerlich anzuerkennen
Der BFH stellt klar: Ein zivilrechtlich wirksamer, offener Vorabgewinnausschüttungsbeschluss ist auch Grundlage für die Besteuerung nach dem EStG.
BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:
BMF zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen
Gewähren Gesellschafter, mit einer Beteiligung von mehr als 1 %, „ihren“ Kapitalgesellschaften Darlehen oder Bürgschaften und kommt es zum Zahlungsausfall oder einer Inanspruchnahme, ist fraglich, unter welcher Einkunftsart und in welcher Höhe der Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann.
Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
NWB StuB Nr. 10 vom 27.05.2022 Seite 387-389
BFH bestätigt Rechtsprechung zu inkongruenten Gewinnausschüttungen für gesellschafterbezogene Rücklagenkonten - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28.9.2021 - VIII R 25/19
NWB StuB Nr. 7/2022, Seite 256Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
Anteile an der Komplementär-GmbH sind nicht zwingend notwendiges Sonderbetriebsvermögen.Sinnwidrige Ergebnisse im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, “Einstiegstest“ oder „Missbrauchtest“ 90%-Grenze Verwaltungsvermögensquote
Zur Nichtanwendbarkeit der 90%-Grenze nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG („Einstiegstest“ oder „Missbrauchsgrenze“).Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen
Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.Inkongruente Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften: Bundesfinanzhof erkennt übliche Gestaltung an.
Treffen Gesellschafter Beschlüsse über die inkongruente Ausschüttung von Gewinnen einer Kapitalgesellschaft, ist dies grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Die anteilige Einstellung in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen führt für die betroffenen Gesellschafter insoweit nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von 6 % p.a.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 ist verfassungswidrig. Was bedeutet das im Detail?Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19
In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19
In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.Verlust aus Aktien bei insolvenzbedingtem Untergang - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 17.11.2020 - VIII R 20/18
NWB StuB Heft 11/2021 S. 443ff:Bundesfinanzhof: Drohende Doppelbesteuerung der Renten künftiger Rentnerjahrgänge
Der Bundesfinanzhof urteilte am 19.5.2021, dass der Systemwechsel bei der Rentenbesteuerung zu einer teilweisen Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen führen kann. Für den Gesetzgeber besteht Handlungsbedarf.Steuerbefreiung für das Familienheim – Wie schnell muss der Erbe einziehen?
Im Erbfall muss der Einzug des Erben in das Familienheim unverzüglich und Renovierungsarbeiten haben schnellstmöglich zu erfolgen; Verzögerungen können zur Versagung der Steuerfreiheit und erheblichen Steuern führen.Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen; Grundsätze zur Sanierungsabsicht der Gläubiger gelten fort BFH, Beschluss vom 27. November 2020 – X B 63/20
Der BFH greift für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Steuerbefreiung von Sanierungserträgen i.S. von § 3a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 EStG auf seine zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangene Rechtsprechung zurück.Steuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Auszug
Nutzt ein Erbe ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Steuerbefreiung nur dann nicht weg, wenn dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.Keine Schenkungsteuer für Anteilsübertragung auf Treuhänder im Managermodell
StuB 1/2021Endlich Klarheit bei Rangrücktritt – BFH Urteil vom 19.8.2020
Der Bundesfinanzhof hat mit begrüßenswerter Klarheit entschieden, dass bei Rangrücktritten mit einem Bezug auf das „sonstige freie Vermögen“ ein Passivierungsverbot auch bei Vermögenslosigkeit der Schuldnerin nicht greift.Wegfall des (erbschaftsteuerlichen) Verschonungsabschlags bei Insolvenzeröffnung? – BFH Urteil vom 01. Juli 2020
Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG führt nicht zum (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlags, so der Bundesfinanzhof (BFH).Zeitpunkt der Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei Satzungsänderungen – BFH Urteil vom 23. Juli 2020
Satzungen von gemeinnützigen Körperschaften müssen besonderen Anforderungen genügen. Hierfür gibt es ein besonderes Feststellungsverfahren. Der BFH entschied, zu welchem Zeitpunkt aufgrund einer Satzungsänderung die Gemeinnützigkeit entfällt.Schenkungsteuer: Der Freibetrag für Urenkel - oder Urenkel sind keine Enkel
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt den Begünstigten insbesondere persönliche Steuerbefreiungen in Form von Freibeträgen. Welcher Freibetrag bei Urenkeln im Falle einer Schenkung gilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem Eilverfahren entschieden.Beteiligungs- und obligationsrechtliche Genussrechte : Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 14.8.2019 - I R 44/17
NWB StuB Nr. 19, S. 749 ff.Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Der BFH hat entschieden, dass der Zufluss der Tantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer verspäteten Feststellung des Jahresabschlusses nicht per se auf den Fälligkeitszeitpunkt bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses vorverlegt wird.Einkommensteuer: Keine Kürzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen um pauschale Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten
Der BFH hat entschieden, dass der Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer nicht um pauschale Geldprämien einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten zu kürzen ist, sofern die Gesundheitsmaßnahme dem Versicherten Kosten verursacht hat.Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“
Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.Entscheidung FG Münster – keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen
Obwohl mehrere hunderte Mietwohnungen im Bestand waren und verwaltet wurden, entscheidet das Finanzgericht Münster, dass es keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen geben wird. Das FG Münster folgt in seinem Beschluss vom 29.04.2020 dem Urteil des BFH vom 24.10.2017.Corona-Krise: Erbschaftsteuerliche- und schenkungsteuerliche Handlungsempfehlungen bei bereits erfolgten Schenkungen oder Erbschaften
Im Zuge der Corona-Krise erleiden viele Unternehmen erhebliche Umsatz- und Ertragseinbrüche. Nicht wenige von ihnen kämpfen um die Existenz. Der Fokus der unternehmerischen Maßnahmen liegt dabei auf Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität und einer möglichst kurzfristigen Kostenentlastung.Fachgebiete
Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Wirtschaftsprüfung
Erfolgreiche Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vertrauen. Wir nehmen alle vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen gewissenhaft, effizient und vertrauensvoll vor. Dabei orientieren sich unsere Leistungen immer eng an den Zielen, die Sie für Ihr Unternehmen haben.
Veranstaltungen

Dienstag, 10. Dezember 2024
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2024 - Zusätzliche Veranstaltung als Online-Seminar
Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns das Steuerjahr 2024 abzuschließen und die wichtigsten Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht zu erkunden. Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir die Veranstaltung "Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2024" kurzfristig auch als Online-Seminar an.
Donnerstag, 28. November 2024
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2024
Wie jedes Jahr freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam das Jahr abzurunden und die wichtigsten Änderungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht in den Blick zu nehmen: von Neuerungen in der Umsatzsteuer bis hin zu aktuellen Entwicklungen in der Lohnsteuer und Ertragsteuer.Sprechen Sie mich an!
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Niels Doege
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+49 521 2993134
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