

Niels Doege
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner
doege@stueckmann.de
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Assistenz
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen und großen Familienunternehmen sowie Konzernen und deren Gesellschaftern
- Nachfolgeberatung
- Umstrukturierungen und steueroptimierte Gestaltungsberatung
- Begleitung beim Aufbau von steuerlichen internen Kontrollsystemen und Tax-Compliance-Management-Systemen
Vita:
- Jahrgang 1971
- Seit 2014 bei HLB Stückmann
- Partner seit 2016
Auswirkungen von Umwandlungen und (jungen) Verwaltungsvermögen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nach Auffassung der Finanzverwaltung können bei Umstrukturierungen und Umwandlungen sog. junges Verwaltungsvermögen und sog. junge Finanzmittel entstehen. Dies führt zu einer erheblichen Verschärfung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, da für junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel keine Begünstigungen gewährt werden.
Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab 2020
Der Bundesfinanzhof entschied am 17.1.2023, dass der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig war.
Eine inkongruente Gewinnausschüttung trotz fehlender Regelung im Gesellschaftsvertrag (satzungsdurchbrechender Beschluss), ist steuerlich anzuerkennen
Der BFH stellt klar: Ein zivilrechtlich wirksamer, offener Vorabgewinnausschüttungsbeschluss ist auch Grundlage für die Besteuerung nach dem EStG.
BFH: Im Schenkungsfall kann für jede übergehende wirtschaftliche Einheit der Antrag zur Vollverschonung von Betriebsvermögen gesondert gestellt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26.07.2022 zwei lange umstrittene Fragen im Zusammenhang mit der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen geklärt:
BMF zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen
Gewähren Gesellschafter, mit einer Beteiligung von mehr als 1 %, „ihren“ Kapitalgesellschaften Darlehen oder Bürgschaften und kommt es zum Zahlungsausfall oder einer Inanspruchnahme, ist fraglich, unter welcher Einkunftsart und in welcher Höhe der Verlust steuerlich berücksichtigt werden kann.
Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
NWB StuB Nr. 10 vom 27.05.2022 Seite 387-389
BFH bestätigt Rechtsprechung zu inkongruenten Gewinnausschüttungen für gesellschafterbezogene Rücklagenkonten - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28.9.2021 - VIII R 25/19
NWB StuB Nr. 7/2022, Seite 256Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb
Anteile an der Komplementär-GmbH sind nicht zwingend notwendiges Sonderbetriebsvermögen.Sinnwidrige Ergebnisse im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, “Einstiegstest“ oder „Missbrauchtest“ 90%-Grenze Verwaltungsvermögensquote
Zur Nichtanwendbarkeit der 90%-Grenze nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG („Einstiegstest“ oder „Missbrauchsgrenze“).Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen
Für wirtschaftlich aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen und deren Unternehmer sind offenbar Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geplant. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, soll Finanzämtern einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge ermöglicht werden, auf Nachzahlungen zu verzichten, die aufgrund einer Unterschreitung der Lohnsumme gedroht hätten.Inkongruente Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften: Bundesfinanzhof erkennt übliche Gestaltung an.
Treffen Gesellschafter Beschlüsse über die inkongruente Ausschüttung von Gewinnen einer Kapitalgesellschaft, ist dies grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Die anteilige Einstellung in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen führt für die betroffenen Gesellschafter insoweit nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von 6 % p.a.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 ist verfassungswidrig. Was bedeutet das im Detail?Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19
In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten nach IDW S1? Der Steuerpflichtige bestimmt die Methode zur Unternehmensbewertung - BFH Urteil vom 02.12.2020 – II R 5/19
In einem Grundsatzurteil hat der BFH zum Verhältnis Gutachten nach IDW S1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren Stellung genommen. Mit erfreulicher Klarheit lehnt der BFH den Vorrang des vereinfachten Ertragswertverfahrens ab.Verlust aus Aktien bei insolvenzbedingtem Untergang - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 17.11.2020 - VIII R 20/18
NWB StuB Heft 11/2021 S. 443ff:Bundesfinanzhof: Drohende Doppelbesteuerung der Renten künftiger Rentnerjahrgänge
Der Bundesfinanzhof urteilte am 19.5.2021, dass der Systemwechsel bei der Rentenbesteuerung zu einer teilweisen Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen führen kann. Für den Gesetzgeber besteht Handlungsbedarf.Steuerbefreiung für das Familienheim – Wie schnell muss der Erbe einziehen?
Im Erbfall muss der Einzug des Erben in das Familienheim unverzüglich und Renovierungsarbeiten haben schnellstmöglich zu erfolgen; Verzögerungen können zur Versagung der Steuerfreiheit und erheblichen Steuern führen.Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen; Grundsätze zur Sanierungsabsicht der Gläubiger gelten fort BFH, Beschluss vom 27. November 2020 – X B 63/20
Der BFH greift für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Steuerbefreiung von Sanierungserträgen i.S. von § 3a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 EStG auf seine zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangene Rechtsprechung zurück.Steuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Auszug
Nutzt ein Erbe ein Familienheim innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Steuerbefreiung nur dann nicht weg, wenn dieser aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.Keine Schenkungsteuer für Anteilsübertragung auf Treuhänder im Managermodell
StuB 1/2021Endlich Klarheit bei Rangrücktritt – BFH Urteil vom 19.8.2020
Der Bundesfinanzhof hat mit begrüßenswerter Klarheit entschieden, dass bei Rangrücktritten mit einem Bezug auf das „sonstige freie Vermögen“ ein Passivierungsverbot auch bei Vermögenslosigkeit der Schuldnerin nicht greift.Wegfall des (erbschaftsteuerlichen) Verschonungsabschlags bei Insolvenzeröffnung? – BFH Urteil vom 01. Juli 2020
Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG führt nicht zum (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlags, so der Bundesfinanzhof (BFH).Zeitpunkt der Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei Satzungsänderungen – BFH Urteil vom 23. Juli 2020
Satzungen von gemeinnützigen Körperschaften müssen besonderen Anforderungen genügen. Hierfür gibt es ein besonderes Feststellungsverfahren. Der BFH entschied, zu welchem Zeitpunkt aufgrund einer Satzungsänderung die Gemeinnützigkeit entfällt.Schenkungsteuer: Der Freibetrag für Urenkel - oder Urenkel sind keine Enkel
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gewährt den Begünstigten insbesondere persönliche Steuerbefreiungen in Form von Freibeträgen. Welcher Freibetrag bei Urenkeln im Falle einer Schenkung gilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einem Eilverfahren entschieden.Beteiligungs- und obligationsrechtliche Genussrechte : Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 14.8.2019 - I R 44/17
NWB StuB Nr. 19, S. 749 ff.Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Der BFH hat entschieden, dass der Zufluss der Tantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer verspäteten Feststellung des Jahresabschlusses nicht per se auf den Fälligkeitszeitpunkt bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses vorverlegt wird.Einkommensteuer: Keine Kürzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen um pauschale Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten
Der BFH hat entschieden, dass der Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer nicht um pauschale Geldprämien einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten zu kürzen ist, sofern die Gesundheitsmaßnahme dem Versicherten Kosten verursacht hat.Umschichtung und Neuerwerb von schädlichem Verwaltungsvermögen führt zu „jungem (besonders schädlichem) Verwaltungsverwaltungsvermögen“
Entscheidung des BFH – Im Falle einer Schenkung oder eines Erbfalls kann Betriebsvermögen auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein.Entscheidung FG Münster – keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen
Obwohl mehrere hunderte Mietwohnungen im Bestand waren und verwaltet wurden, entscheidet das Finanzgericht Münster, dass es keine erbschaftsteuerliche Begünstigung für Wohnungsunternehmen geben wird. Das FG Münster folgt in seinem Beschluss vom 29.04.2020 dem Urteil des BFH vom 24.10.2017.Corona-Krise: Erbschaftsteuerliche- und schenkungsteuerliche Handlungsempfehlungen bei bereits erfolgten Schenkungen oder Erbschaften
Im Zuge der Corona-Krise erleiden viele Unternehmen erhebliche Umsatz- und Ertragseinbrüche. Nicht wenige von ihnen kämpfen um die Existenz. Der Fokus der unternehmerischen Maßnahmen liegt dabei auf Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität und einer möglichst kurzfristigen Kostenentlastung.Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft: Anmerkung zum BFH-Urteil vom 20.2.2019 - II R 25/16
NWB StuB 19/2019, S. 738 ff.Steuerbefreiung für ein Familienheim nur bei unverzüglicher Selbstnutzung
Erben Kinder sog. Familienheime kann eine Steuerbefreiung nur dann gewährt werden, wenn der Erbe die Wohnung unverzüglich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Der Bezug der Wohnung darf hierbei nur in Ausnahmefällen später als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgen.Keine Begünstigung für Betriebsvermögen bei Geldschenkungen zum Erwerb eines Betriebes
Betriebsvermögen kann nur dann steuerbegünstigt übertragen werden, wenn der Erblasser/Schenker Eigentümer oder Gesellschafter war. Soweit Geld zum Erwerb eines Betriebes geschenkt wird, unterliegt dies nicht der Begünstigung.Grundsatzurteil des BFH zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung aufgrund der sog. „Poolvereinbarung“ bei Kapitalgesellschaften
Mit Urteil vom 20.2.2019 Az: II R 25/16 klärt der BFH einige offene Fragen zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung aufgrund einer sog. „Poolvereinbarung“ bei Kapitalgesellschaften, insbesondere welche Formerfordernisse bestehen.BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern bei Weitergabeverpflichtung
Mit Urteil vom 07.11.2018 II R 38/15 entschied der BFH, dass bei einer Übertragung eines Miteigentumanteils an einem Grundstück unter Geschwistern zumindest dann eine Grunderwerbsteuerbefreiung greift, wenn das vom Elternteil beschenkte Kind den Miteigentumsanteil weitergeben muss.Keine Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung des ErbStAnpG 2016
as FG Köln entschied mit Urteil vom 8.11.2018 (7 K 3022/17; Rev. BFH II R 1/19), dass auch die in der Zeit vom 1.07.2016 bis zum 9.11.2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer unterliegen. Es ist von der Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendbarkeit des ErbStAnpG 2016 nicht überzeugt.BFH: „Zahlung in die Kapitalrücklage einer GmbH als nachträgliche Anschaffungskosten“
Mit drei inhaltsgleichen Urteilen vom 20.07.2018 – IX R 5/15, IX R 6/15, IX R 36/15 entschied der BFH, dass eine Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung führt.Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung von Steuernachzahlungen mit 6 % p.a.
Stückmann Ad Hoc 2018/4Die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der veralteten Einheitswerte verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die bisherigen Regelungen bleiben aber noch eine längere Zeit anwendbar.
Stückmann Ad Hoc: BFH klärt die Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Wohnungsunternehmen
Mit Urteil vom 24.10.2017 – II R 44/15 klärt der BFH die Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von fremdvermieteten Grundstücken bei sog. Wohnungsvermietungsgesellschaften als Betriebsvermögen.BFH: „Überhöhtes Entgelt (vGA) an nahestehende Person keine Schenkung der GmbH, aber ggf. Schenkung des Gesellschafters an nahestehende Person“
Mit gleich drei Urteilen vom 13.09.2017 – II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschied der BFH, dass die überhöhte Zahlung eines Entgeltes durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine Schenkung der GmbH ist. Jedoch erfolgt die schenkungssteuerpflichtige Zuwendung ggfs. durch den Gesellschafter.Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 13.07.2017 - IV R 41/14
StuB 2/2018, S. 60-63Paradigmenwechsel – BFH entschied: Auch ein Forderungsausfall in der privaten Vermögenssphäre führt zu einem steuerlichen Verlust.
Mit Urteil vom 24.10.2017 – VIII R 13/15 entschied der BFH, dass auch Verluste aufgrund eines endgültigen Ausfalls einer privaten Kapitalforderung (z. B. Darlehensforderung) steuerlich anzuerkennen sind.Stückmann Ad Hoc: Neues zur Erbschaftsteuer
Gegenstand der Einigung im Vermittlungsausschuss & weiteres VerfahrenPaukenschlag: Gleich zwei BFH-Senate verbieten das neue BMF-Schreiben zum Vertrauensschutz beim Sanierungserlass für Altfälle anzuwenden.
Mit zwei Urteilen vom 23.08.2017 – I R 52/14 und X R 38/15 hat der BFH entschieden, dass der sog. „Sanierungserlass“ des BMF von den Gerichten nicht für die Vergangenheit angewendet werden darf.Grundsatzentscheidung des BFH: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder der Inanspruchnahme von Bürgschaften – aber Vertrauensschutz für Altfälle
Mit dem „MoMiG“ hat der Gesetzgeber das sog. Eigenkapitalersatzrecht abgeschafft. Seither war fraglich, ob der Ausfall von Darlehen oder die Inanspruchnahme von Bürgschaften weiterhin als nachträgliche Anschaffungskosten behandelt werden.Unternehmen vererben nach neuem Recht
LIPPE WISSEN & WIRTSCHAFT 2/2017, Seite 38„Keine Angst vor der Betriebsprüfung“
OWL-Wirtschaft (Heft 8),Seite 18, Mit Zitaten von
Fachgebiete

Nachfolgeberatung
Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in Familienunternehmen. Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Prozess.
Steuerberatung
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Das BKS-Team bietet steuerliche Spezialberatung aus einer Hand. Hoch qualifiziert überzeugen die Berufsträger durch ihre Dreifachqualifikationen als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder durch eine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater.Veranstaltungen

Mittwoch, 29. November 2023
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2023 (Alternativtermin)
Traditionell stellen wir zum Jahresende aktuelle Änderungen und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten und -empfehlungen im Steuerrecht vor. Neben den Entwicklungen zum Jahressteuergesetz 2023 möchten wir Sie auf aktuelle Neuerungen im Steuerrecht durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung hinweisen.
Donnerstag, 23. November 2023
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2023
Traditionell stellen wir zum Jahresende aktuelle Änderungen und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten und -empfehlungen im Steuerrecht vor. Neben den Entwicklungen zum Jahressteuergesetz 2023 möchten wir Sie auf aktuelle Neuerungen im Steuerrecht durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung hinweisen.
Donnerstag, 24. November 2022
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2022 (Alternativtermin)
Traditionell stellen wir zum Jahresende aktuelle Änderungen und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten und -empfehlungen im Steuerrecht vor. Neben den Entwicklungen zum Jahressteuergesetz 2022 möchten wir Sie auf aktuelle Neuerungen im Steuerrecht durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung hinweisen.
Dienstag, 15. November 2022
Steuerliche Handlungsempfehlungen zum Jahresende 2022
Traditionell stellen wir zum Jahresende aktuelle Änderungen und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten und -empfehlungen im Steuerrecht vor. Neben den Entwicklungen zum Jahressteuergesetz 2022 möchten wir Sie auf aktuelle Neuerungen im Steuerrecht durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung hinweisen.Sprechen Sie mich an!
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