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Auswirkungen von Umwandlungen und (jungem) Verwaltungsvermögen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer

Veröffentlicht: 14. April 2023

Nach Auffassung der Finanzverwaltung können bei Umstrukturierungen und Umwandlungen sog. junges Verwaltungsvermögen und sog. junge Finanzmittel entstehen. Dies führt zu einer erheblichen Verschärfung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, da für junges Ver- waltungsvermögen und junge Finanzmittel keine Begünstigungen gewährt werden.

 

Das Erbschaftund Schenkungsteuerrecht ist reichlich komplex. Dazu gehört auch die Frage nach der erbschaftund schenkungsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen in Fällen der Umstrukturierung.

Die gesetzlich vorgesehenen Begünstigungen für Betriebsvermögen unterscheiden zwischen schädlichem sog. Verwaltungsvermögen (z. B. Wertpapiere, vermietete Grundstücke) sowie „überschießenden“ Finanzmitteln (z. B. erhebliche Bankguthaben, Forderungen) und begünstigten Vermögen.

Zudem gibt es weitere Kategorien, nämlich sog. junges Verwaltungsvermögen und sog. junge Finanzmittel, die nicht begünstigt sind. Junges Verwaltungsvermögen ist Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb weniger als zwei Jahre dient. Junge Finanzmittel sind der Saldo aus Einlagen abzüglich Entnahmen, die dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen sind. Mangels Begünstigung führen junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel immer zu einer Steuerbelastung. Sie gehen mit ihrem gemeinen Wert („brutto“) in die Bemessungsgrundlage für Erbschaftund Schenkungsteuer ein. Daher gilt es, junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel so weit wie möglich zu vermeiden.
Der Gesetzgeber wollte mit den Regelungen missbräuchliche Gestaltungen vermeiden, in denen nicht begünstigtes Vermögen „huckepack“ zumindest teilweise an Begünstigungen für Betriebsvermögen teilnimmt (z. B. Einlage von Bargeld aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen, um durch Schuldverrechnung oder Freigrenzen Begünstigungen zu erhalten). Bei Unternehmensgruppen prüft die Finanzverwaltung jedoch nicht, ob das Verwaltungsvermögen oder die Finanzmittel der Unternehmensgruppe von außen zugeführt wurden. Vielmehr vertritt die Finanzverwaltung eine sog. betriebsbzw. gesellschaftsbezogene Sichtweise mit der Folge, dass auch Vermögensübertragungen zwischen den einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln führen können. Diese betriebsbezogene Sichtweise wendet die Finanzverwaltung in einer aktuellen Verwaltungsanweisung vom 13.10.2022 konsequent an. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel können somit auch durch Umwandlungen innerhalb einer Unternehmensgruppe entstehen.

Folgende Leitlinie gilt es zu beachten: Sowohl bei jungem Verwaltungsvermögen als auch bei jungen Finanzmitteln ist aufgrund der betriebsbzw. gesellschaftsbezogenen Sichtweise grundsätzlich darauf abzustellen, ob ein zivilrechtlicher Rechtsträgerwechsel stattfindet.

 

Beispiele:

Tochtergesellschaft T1 wird auf Tochtergesellschaft T2 verschmolzen. Das (ursprüngliche) Verwaltungsvermögen bei T1 wird junges Verwaltungsvermögen bei T2. Gleiches gilt, wenn die Enkelgesellschaft E auf die Tochtergesellschaft T verschmolzen wird. Das ursprüngliche Verwaltungsvermögen der E wird bei der T junges Verwaltungsvermögen.

Einzelunternehmer EU bringt seinen Betrieb in eine GmbH ein. Im Einzelunternehmen waren Forderungen von 10.000 € enthalten, die mit eingebracht werden. Bei der GmbH sind die Forderungen von 10.000 € junge Finanzmittel.

 

Fazit

Die Auffassung der Finanzverwaltung führt zu erheblichen Verschärfungen und widerspricht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen. Bei Umwandlungen sind etwaige erbschaft-  bzw. schenkungsteuerpflichtige Konsequenzen zu berücksichtigen. Sollten aufgrund von vorangegangenen Umstrukturierungen junges Verwaltungsvermögen oder junge Finanzmittel entstanden sein, sind die Steuerfestsetzungen unbedingt durch Rechtsmittel offen zu halten.

 

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  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Niels Doege

    Niels Doege

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