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BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern bei Weitergabeverpflichtung

Mit Urteil vom 07.11.2018 II R 38/15 entschied der BFH, dass bei einer Übertragung eines Miteigentumanteils an einem Grundstück unter Geschwistern zumindest dann eine Grunderwerbsteuerbefreiung greift, wenn das vom Elternteil beschenkte Kind den Miteigentumsanteil weitergeben muss.

Hintergrund

Der Sachverhalt betrifft eine in der Praxis durchaus häufig anzutreffende Gestaltung. Ein Elternteil überträgt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück nur auf ein Kind. Das beschenkte Kind wird jedoch gleichzeitig im Wege einer Auflage verpflichtet, einen Teil (Miteigentumsteil) am Grundstück an seinen Geschwisterteil weiterzugeben. Das Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer für die Übertragung des Miteigentumanteils fest. Das Finanzgericht hingegen hob diesen Bescheid auf und nahm eine Grunderwerbsteuerbefreiung an.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs

In seinem Urteil vom 07.11.2018 folgte der BFH dem Finanzgericht und lehnte insoweit die Auffassung des Finanzamts ab. Zwar greifen die Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG und § 3 Nr. 6 S. 1 GrEStG jeweils nach ihrem Wortlaut nicht ein. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG setzt voraus, dass die Übertragung freigebig ist. Das beschenkte Kind gibt jedoch das Miteigentum am Grundstück nicht freiwillig, sondern in Erfüllung der Auflage des schenkenden Elternteils an seinen Geschwisterteil weiter. Die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 6 S. 1 GrEStG scheitert grundsätzlich daran, dass Geschwister nicht in gerader Linie, sondern in Seitenlinie verwandt sind.

Aber der BFH entschied, dass in einer Zusammenschau nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes eine Grunderwerbsteuerbefreiung zu gewähren ist. Letztendlich kann die Übertragung als abgekürzter Weg gesehen werden. Im ersten unterbliebenen Zwischenschritt würde eine Übertragung des Kindes an die Eltern vorliegen und der zweite unterbliebene Zwischenschritt ist die Übertragung des Miteigentumanteils von den Eltern an das andere Geschwisterkind. Beide Vorgänge wären nach § 3 Nr. 6 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.

Fazit

Es gibt unterschiedliche außersteuerliche Gründe, warum Eltern einem Kind zunächst ein (ganzes) Grundstück schenken, dieses beschenkte Kind aber verpflichten, einen Teil des Grundstücks (Miteigentumanteil) an seinen Geschwisterteil weiterzugeben. Dass der BFH in dieser Konstellation nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes eine Grunderwerbsteuerbefreiung annimmt, ist für die Gestaltungspraxis sehr begrüßenswert.

Ansprechpartner

  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Niels Doege

    Niels Doege

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner

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