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Finanzverwaltung plant Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen

Veröffentlicht: 2. Februar 2022

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Beitrag vom 20.01.2022 berichtet, plant die Finanzverwaltung Regelungen zu Billigkeitsmaßnahmen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, sofern Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie nicht die Lohnsummen einhalten können, die von der gewählten Verschonung vorausgesetzt werden. Mit der Veröffentlichung eines gleichlautenden Ländererlasses ist in naher Zukunft zu rechnen.

Im Falle der Erbschaft oder Schenkung von Unternehmen und Unternehmensanteilen gewährt das ErbStG besondere Begünstigungen bis hin zu einer Vollverschonung und damit vollständigen Steuerbefreiung, sofern der Betrieb seinen Arbeitnehmern in den darauffolgenden fünf bzw. sieben Jahren weiterhin eine bestimmte Summe an Löhnen und Gehältern zahlt.

Bei der Prüfung über die Einhaltung der Lohnsummenregelung können sich Zeiten von Kurzarbeit oder gar Geschäftsschließung aufgrund der Corona-Pandemie nach derzeitiger Rechtslage negativ auf die maßgeblichen Lohnsummen auswirken.

Durch die von der Finanzverwaltung geplante Erleichterung sollen die Finanzämter in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob im Einzelfall auf die Nacherhebung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer aufgrund eines Lohnsummenverstoßes verzichtet werden kann. Von einem Zusammenhang zwischen Pandemie und dem Unterschreiten der Mindestlohnsumme kann dem Zeitungsbericht zufolge ausgegangen werden, wenn

  • von Anfang März 2020 bis Ende Juni 2022 die rechnerisch erforderliche Lohnsumme unterschritten wurde,
  • Kurzarbeitergeld an den Betrieb gezahlt wurde und
  • der Betrieb einer Branche angehört, die von einer verordneten Schließung unmittelbar betroffen war.

Fazit

Der vom Bundesfinanzministerium geplante Billigkeitserlass ist ein sinnvoller Schritt, um erbschafts- und schenkungssteuerliche Zusatzbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen und Unternehmern die weiteren Entwicklungen genau zu beobachten.

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