ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
Veröffentlicht: 21. Februar 2024
aus
Rundschreiben Nachhaltigkeit 1-2024
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Sebastian Behrens
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2. Diese Standards beinhalten grundsätzliche Begriffsbestimmungen und stellen das Verhältnis der einzelnen Standards zueinander dar. Sie legen fest, wie bestimmte Informationen zu geben sind, und regeln die z. T. gewährten Übergangsfristen für die Offenlegung einzelner Angaben. Sie geben die grundsätzliche Struktur der Standards vor. Diese ist für alle Standards gleich und setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: der Darstellung der Strategie bzgl. des in dem jeweiligen Themenstandard dargestellten Themas, den hierzu geplanten Maßnahmen, den verfolgten Zielen sowie den zu berichtenden Parametern. Die themenübergreifenden Standards befassen sich mit den übergeordneten Themen wie dem Geschäftsmodell und der Unternehmensstrategie, den Hauptmerkmalen der Wertschöpfungskette und den Überlegungen zur durchzuführenden Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse, aber auch mit dem im Hinblick auf die Berichterstattung eingerichteten internen Kontrollsystem sowie der Verantwortlichkeit der Organe des Unternehmens für das Thema „Nachhaltigkeit“.
Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde liegenden Konzepte zu vermitteln. Des Weiteren werden die allgemeinen Anforderungen an die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen beschrieben. Anders als die übrigen ESRS enthält der ESRS 1 selbst keine Angabepflichten, er definiert aber für die übrigen ESRS die Angabepflichten innerhalb bestimmter Berichterstattungsbereiche. Diese werden im Folgenden noch tiefer gehend erläutert.
1. Aufbau und Funktionsweise der ESRS
2. Umfang und Qualität von Angabepflichten
3. Der Nachhaltigkeits-Due-Diligence-Prozess
4. Nachhaltigkeitserklärung
5. Weitere Informationen
Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
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