Dipl.-Wirt. Math.
Meike Wörmann
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
woermann@stueckmann.de
+49 521 2993340
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Assistenz
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung und steuerliche Beratung von mittelständischen Unternehmen und internationalen Konzernen, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Grundsatzfragen Bilanzierung und Konzern
- Nachhaltigkeit
Vita:
- Jahrgang 1982
- Seit 2008 bei HLB Stückmann
IDW veröffentlicht Entwürfe zu ESRS-Modulverlautbarungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich erstmals in Form von Modulverlautbarungen zur Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geäußert.
ESRS, CSDDD und Co. – EU-Initiativen machen weitere Fortschritte
Kurz vor dem Jahreswechsel nehmen Maßnahmen der Europäischen Kommission im Rahmen der nachhaltigen Transformation weiter Gestalt an. Unternehmen müssen sich unter anderem auf umfangreichere Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette einstellen. Die EFRAG leistet derweil Unterstützung bei der Implementierung der ESRS.
EU-Entwaldungsverordnung in Kraft getreten
Anbieter bestimmter Warengruppen sind künftig mit umfangreichen Compliance-Pflichten hinsichtlich der Herkunft ihrer Produkte konfrontiert.EFRAG verabschiedet ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Auf seiner Sitzung am 15.11.2022 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)-Entwürfe verabschiedet. Die Standards müssen nun von der EU-Kommission angenommen werden, damit sie ab dem Jahr 2024 im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.
Aufatmen bezüglich der CSRD? – Erstanwendungszeitpunkt verschoben
Es bleibt grundsätzlich bei den Vorschlägen der EU-Kommission und der Ausweitung des Anwenderkreises, jedoch wurde der Erstanwendungszeitpunkt verschoben.
EU-Taxonomie – Was ist für die nicht finanzielle Berichterstattung 2021 zu beachten?
Die EU-Taxonomie ist bereits ab 1.1.2022 anzuwenden. Daher haben große kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits in der nicht finanziellen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 Angaben zur EU-Taxonomie aufzunehmen.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 1.1.2023 auch für den Mittelstand relevant?
Die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes entfaltet seine unmittelbare Wirkung ab 2023 bzw. 2024 für Unternehmen und Konzerne mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten im Inland. Dennoch sind vielfach auch kleinere mittelständische Unternehmen als Zulieferer mittelbar von den Maßnahmen ihrer Kunden betroffen.Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand ab 2023 – Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSRD verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2023 zusätzlich zu kapitalmarktorientierten Gesellschaften grundsätzlich sämtliche große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die generelle Verpflichtung zur Berichterstattung geht mit einer deutlichen Ausweitung der berichtspflichtigen Angaben und Kennzahlen einher. Der enge Zeitplan macht bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie die Einleitung von Maßnahmen erforderlich.Lieferkettengesetz
Ziel des geplanten Lieferkettengesetzes ist es, Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen.DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet
Das DRSC hat am 16.11.2020 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr 11 (DRÄS 11) verabschiedet. DRÄS 11 ändert den DRS 18 „Latente Steuern“. Ziel der Änderungen ist es, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten zu bereinigen.Anteilmäßige Konsolidierung gemäß DRS 27
IDW Verlag GmbH, Düsseldorf
Wpg Heft 5/2019 S 262-270
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Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
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