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Die Strom- und Gaspreisbremse kommt!

Veröffentlicht: 4. November 2022

Nachdem die EU-Kommission am 28. Oktober den beihilferechtlichen Weg frei gemacht hat, haben sich die Bundesregierung und Länder auf einen Weg für die Strom- und Gaspreisbremse geeinigt.

Das Beschlusspapier vom 2. November 2022 sieht für Privathaushalte und Unternehmen Folgendes vor:

Gaspreisbremse (für Erdgas und Fernwärme)

  • Einführung zum 1. März 2023 mit Rückwirkung zum 1. Februar 2023.
  • Neben Privathaushalten sollten auch KMU (im Standardlastprofil) mit Verbrauch bis zu 1,5 GWh pro Jahr gefördert werden.
  • Entlastung soll in Höhe von 80 % des Vorjahresverbrauchs (Menge) erfolgen und ab einem Preis von mehr als 12 Cent pro kWh (Wärme: 9,5 Cent pro kWh) greifen.
  • Soforthilfe: Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 (Einschränkungen: Nur Letztverbraucher mit Standard-Lastprofilen oder solche mit registrierter Leistungsmessung und Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh). Wichtig: Kunden die eine registrierende Leistungsmessung (RLM) und einen Verbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh haben, müssen voraussichtlich einen Antrag auf Entlastung bei ihrem Erdgaslieferanten stellen.
  • Industrieunternehmen: von Januar 2023 bis April 2024 wird ein Gas-Grundkontingent (70 % des historischen Verbrauchs) auf 7 Cent pro kWh reduziert; es gilt jedoch eine Deckelung auf max. EUR 2,0 Mio (vorübergehend erhöhter „de minimis“-Beihilferahmen).

Strompreisbremse

  • Bereits zum 1. Januar 2023 soll die Strompreisbremse eingeführt werden.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent pro kWh begrenzt (Regelung für Privathalte und KMMU).
  • Die Entlastung soll in Höhe von 80 % der Jahresverbrauchsprognose 2022 erfolgen (Menge).
  • Industrieunternehmen: Ab einem Preis von 13 Cent pro kWh soll die Begrenzung in Höhe von 70 % des Vorjahresverbrauchs erfolgen. Ebenso sollen die Netznutzungsentgelte auf das Vorjahresniveau gedeckelt werden.

Härtefallregelung

Für Fälle, in denen trotz vorgenannter Bremsen immer noch Entlastungsbedarf besteht (explizit Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen) soll eine Härtefallregelung eingerichtet werden.

Mit Beschluss der EU-Kommission vom 28. Oktober 2022 ist der befristete Krisenrahmen verlängert und genehmigt worden. Hiermit ist der Weg für die nationale Umsetzung sowohl für die Strom- und Gaspreisbremse als auch für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) frei gemacht worden.

Ähnlich wie beim EKDP ist davon auszugehen, dass Entlastungen für Industrieunternehmen an weitere Voraussetzungen geknüpft werden.

 


Fazit

Auch wenn die Gesetzesentwürfe noch erarbeitet werden, ist mit der entsprechenden Umsetzung der geplanten Strom- und Gaspreisbremse zu rechnen. Die nächste Kabinettsitzung hierzu ist für den 18. November 2022 vorgesehen.

 

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