Dipl.-Kfm.
Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
gehrs@stueckmann.de
+49 521 2993176
Assistenz
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung und Beratung von nationalen und internationalen mittelständischen Konzernen, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beratung von Familienunternehmen und deren Gesellschaftern
- Transaktionsberatung
- Lohnsteuer und betriebliche Altersvorsorge
- Nachhaltigkeit
Vita:
- Jahrgang 1966
- Seit 1991 bei HLB Stückmann
- Partnerin seit 2003
Bundesregierung bringt CSRD-Umsetzungsgesetz auf den Weg
Die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes sorgt für mehr Klarheit bei der künftigen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Wir stellen die wichtigsten Inhalte vor.
EFRAG finalisiert ESRS-Unterstützungshilfen
Das Expertengremium hat wichtige Leitfäden und Hilfen für die erstmalige Berichterstattung nach den ESRS veröffentlicht.
BMJ veröffentlicht Referentenentwurf für die Umsetzung der CSRD in nationale Gesetzgebung
Bis zum Sommer 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die CSRD in nationale Gesetze überführt haben. Heiß erwartet wurde daher der Umgang der Bundesregierung mit der EU-Richtlinie. Der Referentenentwurf schafft nun Klarheit.
ESRS E1– E5 Umweltstandards
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
ESRS S1–S4 Sozialstandards und G1 Governance
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
Update zur Arbeit der EFRAG
Das europäische Expertengremium EFRAG arbeitet im Auftrag der EU-Kommission weiter an der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir geben einen aktuellen Überblick.
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit dem themenübergreifenden Standard ESRS 2. ESRS 2 ist von allen Unternehmen unabhängig von ihren Tätigkeitsbereichen (sektorunabhängig) und für alle Nachhaltigkeitsthemen unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse anzuwenden. Er verlangt allgemeine Angaben zum Verständnis des Unternehmenskontextes und deckt die zuvor erläuterten Berichterstattungsbereiche GOV, SBM, IRO und MT ab.
ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
Hohe Dynamik in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission reformiert die nicht-finanzielle Berichterstattung grundlegend. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen.
Stakeholder Request Mechanism für die EU-Taxonomie in Betrieb genommen
Die Ausgestaltung der EU-Taxonomie unterliegt ständiger Dynamik. Über eine neue Plattform sollen nun Stakeholder in den Prozess eingebunden werden.
EU-Taxonomie
Angaben gemäß EU-Taxonomie sind zwingender Bestandteil der sog. nichtfinanziellen Erklärung im Sinne von § 289b Handelsgesetzbuch (HGB). Die aktuelle Berichterstattungspflicht betrifft große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Neue Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Wer bislang davon ausgegangen ist, dass die deutschen Regelungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für betroffene Unternehmen eine nennenswerte Belastung sein können, wird bei den geplanten Regelungen auf Ebene der Europäischen Union mit deutlich schärferen und vor allem umfassenderen Pflichten konfrontiert. Die EU erwartet von der Umsetzung positive Impulse hinsichtlich der Transformation in eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deal ist.
EU-Kommission veröffentlicht finales Standard-Set für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Umsetzung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind einheitliche, von der EU-Kommission vorgegebene Berichtsstandards anzuwenden: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie ergänzen die sehr abstrakt gehaltene CSRD und wurden nach mehreren Entwurfsversionen nunmehr am 31.7.2023 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Damit können die Unternehmen nun in die konkrete Umsetzung einsteigen.
Erleichterungen im ESG-Reporting in Aussicht
Die EU-Kommission schwächt die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsthemen deutlich ab. Grund zum Ausruhen gibt es deshalb für betroffene Unternehmen jedoch nicht.
EU-Parlament stimmt für schärfere Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Das EU-Lieferkettengesetz fordert für einen größeren Anwenderkreis mehr Transparenzpflichten im unternehmerischen Wertschöpfungsprozess – inklusive einer Haftung bei Verstößen.
Pkw-Nutzung durch Unternehmer und Mitunternehmer
NWB StuB 10/2023, S. 407- 415
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 / Vergünstigungen für Eltern
Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
Konkretisierung der CSRD-Inhalte
Grundlage für die CSRD-Berichterstattung sind die Vorgaben des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bezüglich der Ziele „Klimaneutralität“ und „Nachhaltigkeit“.
Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem Unternehmen ist zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Mögliche Gliederung eines Nachhaltigkeitsberichtes
Allgemeine Angaben und Informationen, Angaben zu wesentlichen ESG-Aspekten, Darstellung der Ziele und Zielerreichung, Angaben zur Taxonomie
BMF äußert sich zur Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG
Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Praxisprobleme im Schreiben vom 25.01.2023 ausführlich Stellung genommen.
Update: FAQ-Liste zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht
Die Finanzverwaltung nimmt Stellung zu den wichtigsten Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie.
EFRAG verabschiedet ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Auf seiner Sitzung am 15.11.2022 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)-Entwürfe verabschiedet. Die Standards müssen nun von der EU-Kommission angenommen werden, damit sie ab dem Jahr 2024 im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.
Einführung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie
Schaffung einer weiteren Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei eine zusätzliche Zahlung zukommen zu lassen.
Die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn
NWB StuB Unternehmensteuern und Bilanzen Ausgabe 16/2022 vom 26.08.222, S. 608ff.
Aufatmen bezüglich der CSRD? – Erstanwendungszeitpunkt verschoben
Es bleibt grundsätzlich bei den Vorschlägen der EU-Kommission und der Ausweitung des Anwenderkreises, jedoch wurde der Erstanwendungszeitpunkt verschoben.
9-Euro-Ticket: Vorsicht bei steuerfreien Zuschüssen zu Jobtickets
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 2022 zum Erhalt der vollständigen Steuerfreiheit nicht übersteigen darf.
9-Euro-Ticket: Vorsicht bei steuerfreien Zuschüssen zu Jobtickets
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers im Kalenderjahr 2022 zum Erhalt der vollständigen Steuerfreiheit nicht übersteigen darf.
Aktualisierung des BMF-Schreibens zur Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat ihr zusammenfassendes Schreiben zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer vom 4.4.2018 überarbeitet und aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das neue BMF-Schreiben wurde am 3.3. 2022 veröffentlicht.Verschärfte Anforderungen für das Vorliegen von Sachbezügen
Zum 1.1.2022 sind die Anforderungen für das Vorliegen von Sachbezügen in Abgrenzung zu Geldleistungen deutlich verschärft worden. Hiervon betroffen sind insbesondere Gutscheine und Geldkarten. Die Finanzverwaltung hat die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften in einem am 15.3.2022 veröffentlichten BMF-Schreiben aktualisiert.Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerbegünstigte Zuschüsse für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen. Bei der Pkw-Nutzung ist die Höhe der steuerbegünstigten Zuschüsse von der Anzahl der durchgeführten Fahrten abhängig. Für deren Berechnung ergeben sich ab dem Jahr 2022 zwingend zu beachtende Änderungen.Firmenwagen: Prognoseentscheidung bei Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung ab 2022
Die Finanzverwaltung ändert die vereinfachte Herangehensweise bei der pauschalen Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen des Lohnsteuerabzugs. Arbeitgeber müssen eine Prognose über die Anzahl der Fahrten pro Woche durchführen. (BMF-Schreiben vom 18.11.2021, BStBl. I 2021, S. 2315)Gesetzliche Änderungen und Neuerungen in der Personalabrechnung zum 01.01.2022
Jährlich werden Arbeitgeber mit neuen Anforderungen und geänderten Bewertungsvorschriften im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung konfrontiert. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zum Jahresbeginn 2022 zusammengefasst.EU-Taxonomie – Was ist für die nicht finanzielle Berichterstattung 2021 zu beachten?
Die EU-Taxonomie ist bereits ab 1.1.2022 anzuwenden. Daher haben große kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits in der nicht finanziellen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 Angaben zur EU-Taxonomie aufzunehmen.Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand ab 2023 – Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSRD verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2023 zusätzlich zu kapitalmarktorientierten Gesellschaften grundsätzlich sämtliche große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die generelle Verpflichtung zur Berichterstattung geht mit einer deutlichen Ausweitung der berichtspflichtigen Angaben und Kennzahlen einher. Der enge Zeitplan macht bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie die Einleitung von Maßnahmen erforderlich.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 1.1.2023 auch für den Mittelstand relevant?
Die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes entfaltet seine unmittelbare Wirkung ab 2023 bzw. 2024 für Unternehmen und Konzerne mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten im Inland. Dennoch sind vielfach auch kleinere mittelständische Unternehmen als Zulieferer mittelbar von den Maßnahmen ihrer Kunden betroffen.Firmenwagenbesteuerung bei Tätigkeit im Homeoffice
Nach Auffassung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein ist die 0,03%-Regelung auch für Monate mit ausschließlicher Homeoffice-Tätigkeit anzuwenden. Eine tagesgenaue Erfassung ist nach der 0,002%-Regelung möglich, allerdings nur bei ganzjähriger Anwendung.Fortsetzung von Artikel aus Juli 2021 „Die Firmenwagengestellung in der Lohnabrechnung“
NWB StuB Heft 18/2021, S. 729-736Die Firmenwagengestellung in der Lohnabrechnung
NWB StuB Ausgabe 13/2021 S. 529-536Betriebsveranstaltung: BFH bezieht "No-Show-Kosten" in die Versteuerung ein
Nehmen angemeldete Arbeitnehmer nicht an der Betriebsveranstaltung teil, dürfen die auf sie entfallenden Kosten (z.B. Menüpauschale) nicht aus den Gesamtkosten der Veranstaltung herausgerechnet werden. Für die Prüfung der Versteuerung einer Zuwendung an die Arbeitnehmer sind die Gesamtkosten auf die tatsächlichen Teilnehmer zu verteilen.Gutscheine und Geldkarten werden künftig nur noch unter sehr engen Bedingungen als Sachbezüge anerkannt
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Gutscheine oder Geldkarten zur Verfügung stellen und diese weiterhin als Sachbezug behandeln wollen, müssen prüfen, ob die von ihnen genutzten Modelle die verschärften Bedingungen des § 8 EStG berücksichtigen. Aufgrund einer Übergangsfrist wird eine Anpassung noch bis spätestens 31.12.2021 akzeptiert.Reisekosten im Steuerrecht - das neue BMF Schreiben vom 25.11.2020
NWB StuB, 5/2021, S. 205-211Homeoffice – wie kann es steuerlich optimal abgesetzt werden?
Es stellt sich die Frage, für wen sich die neue Homeoffice-Pauschale von EUR 5 am Tag wirklich lohnt und was im Zusammenspiel mit anderen Werbungskosten zu berücksichtigen ist.DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet
Das DRSC hat am 16.11.2020 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr 11 (DRÄS 11) verabschiedet. DRÄS 11 ändert den DRS 18 „Latente Steuern“. Ziel der Änderungen ist es, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten zu bereinigen.Vorsicht bei der Berechnung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld!
Nicht jeder Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist die Einhaltung der Bedingungen des neu eingeführten § 3 Nr. 28a EStG.Weihnachtspräsent anstatt Weihnachtsfeier?
Coronabedingt können in diesem Jahr Weihnachtsfeiern häufig nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Neben Überlegungen zu neuen, digitalen Formaten der Veranstaltungen rücken bei vielen Arbeitgebern klassische Weihnachtspräsente für ihre Arbeitnehmer wieder in den Fokus.Auszahlung der Corona-Prämie im Jahr 2020
Die Corona-Prämie von bis zu EUR 1.500 bleibt unter Einhaltung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt wird.Das Forschungszulagengesetz: Überblick über die Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf
NWB StuB 9/2020, S. 337-339Fachgebiete
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Wirtschaftsprüfung
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