Dipl.-Kfm.
Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
gehrs@stueckmann.de
+49 521 2993176
Assistenz
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Prüfung und Beratung von nationalen und internationalen mittelständischen Konzernen, Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beratung von Familienunternehmen und deren Gesellschaftern
- Transaktionsberatung
- Lohnsteuer und betriebliche Altersvorsorge
- Nachhaltigkeit
Vita:
- Jahrgang 1966
- Seit 1991 bei HLB Stückmann
- Partnerin seit 2003
Der Omnibus ist am Ziel: Änderungen zur CSRD und CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Das Jahr 2026 bringt erneut wichtige Weichenstellungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa und Deutschland. Während Unternehmen allerdings weiterhin auf klare nationale Vorgaben warten, schreitet die europäische De-Regulierung spürbar voran.
Vereinfachungen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Die sog. Omnibus-Vorschläge der Europäischen Kommission wurden auf europäischer Ebene umgesetzt und sorgen für eine wesentliche Entlastung bei Unternehmen. Die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit wurden umfassend reformiert und betreffen künftig einen deutlich kleineren Anwenderkreis.
Vorläufige Einigung im Trilog zu CSRD und CSDDD
Die Umsetzung der Omnibus-Verfahren zur Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich auf der Zielgeraden und hat eine weitere wichtige Hürde genommen.
Trilog-Verhandlungen für Reform der Nachhaltigkeitspflichten gestartet
Erleichterungen für einen Großteil der Unternehmen ist in Aussicht.Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Umsetzung der CSRD in Deutschland
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bereits Anfang 2023 in Kraft getreten und hätte für ihr Wirksamwerden in den einzelnen europäischen Ländern seitens der Mitgliedstaaten bis spätestens zum 6.6.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Neben einer Reihe anderer Länder ist auch Deutschland dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen und befindet sich daher in einem Vertragsverletzungsverfahren. Da dieses mit entsprechenden Strafzahlungen verbunden ist, drängen die politischen Instanzen nunmehr auf eine schnelle Umsetzung.
Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Pickups
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.1.2025 - III R 34/22
NWB StuB Nr. 16 vom 22.08.2025 Seite 623
Update Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neues zu CSRD, ESRS und EU-Taxonomie
Auf mehreren Ebenen wird die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorangetrieben. Wir geben Ihnen einen aktuellen Überblick.EU-Parlament stimmt für Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Abschwächung des Zeitdrucks bei der Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Zustimmung des EU-Parlaments zum Vorschlag der EU-Kommission.
EU-Kommission schlägt deutliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor
Insbesondere zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU sollen verschiedene Richtlinien und Verordnungen deutlich entschlackt und damit bürokratische Anforderungen massiv reduziert werden, und zwar einerseits durch eine Verkleinerung des Anwenderkreis sowie eine Reduzierung von Angabepflichten und andererseits mittels zeitlicher Verschiebung der Anwendung von Vorschriften.
Bundesregierung bringt CSRD-Umsetzungsgesetz auf den Weg
Die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes sorgt für mehr Klarheit bei der künftigen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Wir stellen die wichtigsten Inhalte vor.
EFRAG finalisiert ESRS-Unterstützungshilfen
Das Expertengremium hat wichtige Leitfäden und Hilfen für die erstmalige Berichterstattung nach den ESRS veröffentlicht.
BMJ veröffentlicht Referentenentwurf für die Umsetzung der CSRD in nationale Gesetzgebung
Bis zum Sommer 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die CSRD in nationale Gesetze überführt haben. Heiß erwartet wurde daher der Umgang der Bundesregierung mit der EU-Richtlinie. Der Referentenentwurf schafft nun Klarheit.
ESRS E1– E5 Umweltstandards
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
ESRS S1–S4 Sozialstandards und G1 Governance
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
Update zur Arbeit der EFRAG
Das europäische Expertengremium EFRAG arbeitet im Auftrag der EU-Kommission weiter an der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir geben einen aktuellen Überblick.
ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit den ersten beiden ESRS, den themenübergreifenden Standard ESRS 1. Der erste Querschnittsstandard definiert die verbindlichen Konzepte und Grundsätze, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind. Ziel des Standards ist es, dem Leser ein Verständnis über den Aufbau der ESRS sowie über die Konventionen für deren Ausarbeitung und die zugrunde
liegenden Konzepte zu vermitteln.
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
Auf den folgenden Seiten befassen wir uns mit dem themenübergreifenden Standard ESRS 2. ESRS 2 ist von allen Unternehmen unabhängig von ihren Tätigkeitsbereichen (sektorunabhängig) und für alle Nachhaltigkeitsthemen unabhängig von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse anzuwenden. Er verlangt allgemeine Angaben zum Verständnis des Unternehmenskontextes und deckt die zuvor erläuterten Berichterstattungsbereiche GOV, SBM, IRO und MT ab.
Hohe Dynamik in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission reformiert die nicht-finanzielle Berichterstattung grundlegend. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen.
Stakeholder Request Mechanism für die EU-Taxonomie in Betrieb genommen
Die Ausgestaltung der EU-Taxonomie unterliegt ständiger Dynamik. Über eine neue Plattform sollen nun Stakeholder in den Prozess eingebunden werden.
EU-Taxonomie
Angaben gemäß EU-Taxonomie sind zwingender Bestandteil der sog. nichtfinanziellen Erklärung im Sinne von § 289b Handelsgesetzbuch (HGB). Die aktuelle Berichterstattungspflicht betrifft große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Neue Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Wer bislang davon ausgegangen ist, dass die deutschen Regelungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für betroffene Unternehmen eine nennenswerte Belastung sein können, wird bei den geplanten Regelungen auf Ebene der Europäischen Union mit deutlich schärferen und vor allem umfassenderen Pflichten konfrontiert. Die EU erwartet von der Umsetzung positive Impulse hinsichtlich der Transformation in eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die ein wesentlicher Bestandteil des European Green Deal ist.
EU-Kommission veröffentlicht finales Standard-Set für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Umsetzung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind einheitliche, von der EU-Kommission vorgegebene Berichtsstandards anzuwenden: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie ergänzen die sehr abstrakt gehaltene CSRD und wurden nach mehreren Entwurfsversionen nunmehr am 31.7.2023 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Damit können die Unternehmen nun in die konkrete Umsetzung einsteigen.
Erleichterungen im ESG-Reporting in Aussicht
Die EU-Kommission schwächt die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsthemen deutlich ab. Grund zum Ausruhen gibt es deshalb für betroffene Unternehmen jedoch nicht.
EU-Parlament stimmt für schärfere Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette
Das EU-Lieferkettengesetz fordert für einen größeren Anwenderkreis mehr Transparenzpflichten im unternehmerischen Wertschöpfungsprozess – inklusive einer Haftung bei Verstößen.
Pkw-Nutzung durch Unternehmer und Mitunternehmer
NWB StuB 10/2023, S. 407- 415
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 / Vergünstigungen für Eltern
Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Eltern mit mehr als einem Kind können von Beitragsabschlägen profitieren.
Konkretisierung der CSRD-Inhalte
Grundlage für die CSRD-Berichterstattung sind die Vorgaben des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bezüglich der Ziele „Klimaneutralität“ und „Nachhaltigkeit“.
Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem Unternehmen ist zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Mögliche Gliederung eines Nachhaltigkeitsberichtes
Allgemeine Angaben und Informationen, Angaben zu wesentlichen ESG-Aspekten, Darstellung der Ziele und Zielerreichung, Angaben zur Taxonomie
BMF äußert sich zur Abrechnung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG
Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Praxisprobleme im Schreiben vom 25.01.2023 ausführlich Stellung genommen.
Fachgebiete
Steuerberatung
Steuergesetze sind komplex und ändern sich zudem regelmäßig. Wir sind immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und kennen dank persönlicher Beratung Ihre unternehmerischen Ziele genau. Auf dieser Basis beraten wir Sie mit unserem bewährten „Blick fürs Ganze“ und machen so für Sie das Beste aus Ihren Steuern.
Wirtschaftsprüfung
Erfolgreiche Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vertrauen. Wir nehmen alle vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen gewissenhaft, effizient und vertrauensvoll vor. Dabei orientieren sich unsere Leistungen immer eng an den Zielen, die Sie für Ihr Unternehmen haben.
Veranstaltungen
Freitag, 20. Februar 2026
Lohnsteuer-Update 2026
Zum Ende des Jahres 2025 wurden seitens des Gesetzgebers noch lohnsteuerliche Neurungen und Änderungen beschlossen, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind. Zu den wichtigsten Themen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen.Sprechen Sie mich an!
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Anna Margareta GehrsWirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
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