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Mögliche Gliederung eines Nachhaltigkeitsberichtes

Veröffentlicht: 3. März 2023 aus Newsletter Nachhaltigkeit

 
  • A. Allgemeine Angaben und Informationen
  • B. Angaben zu wesentlichen ESG-Aspekten
    I. Umwelt
    II. Soziales 
    III. Unternehmensführung
  • C. Darstellung der Ziele und Zielerreichung
  • D. Angaben zur Taxonomie

Die Erläuterungen zu B. I. bis III. könnten zur besseren Übersicht in Abhängigkeit von den tatsächlich als wesentlich angesehenen Faktoren weiter untergliedert werden, wobei eine Orientierung an den jeweiligen ESRS erfolgen kann. Da noch nicht bekannt ist, welche Inhalte die sektorspezifischen Standards haben werden, ergibt sich aus deren Veröffentlichung evtl. eine Erweiterung der Gliederung (Buchstaben A. bis D. oder eine stärkere Untergliederung von Buchstabe B.). Dies bleibt abzuwarten.

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    Dipl.-Kfm.
    Anna Margareta Gehrs

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin

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