ESRS S1–S4 Sozialstandards und G1 Governance
Veröffentlicht: 4. März 2024
aus
Rundschreiben Nachhaltigkeit 3-2024
Von:
Anna Margareta Gehrs,
Sebastian Behrens
Es gibt insgesamt fünf Umweltstandards, die auf die Umweltfaktoren „Klimawandel“, „Umweltverschmutzung“, „Wasser- und Meeresressourcen“, „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ sowie „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ eingehen.
Dem allgemeinen Wesentlichkeitsprinzip der ESRS folgend, müssen Unternehmen nur dann auf die Themen der Umweltstandards eingehen, wenn sie aus Sicht des Unternehmens als wesentlich zu werten sind. Ob Aspekte wesentlich sind, ergibt sich aus der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. In diese sind auch die Positionen und Erwartungen der wichtigsten Stakeholder einzubinden. Die Begründung, warum das Unternehmen zu seiner Einschätzung gelangt ist, ist nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufzunehmen, wohl aber der Prozess der Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse sowie die Ergebnisse. Wir verweisen bzgl. der allgemeinen Anforderungen und Angaben auf ESRS 1 und ESRS 2.
Zu den in den vier S-Standards S1 bis S4 dargestellten Sozialfaktoren zählen die Chancengleichheit in Form von Geschlechtergerechtigkeit, Lohngleichheit, Ausbildung und Kompetenzentwicklung, Inklusion und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Des Weiteren fallen hierunter die Arbeitsbedingungen wie eine sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, der soziale Dialog, die Einbeziehung von Arbeitnehmern sowie ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld. Ein wesentlicher Aspekt ist darüber hinaus die Achtung der Menschenrechte. Hierunter fallen beispielsweise ein klares Bekenntnis zu und die Anwendung von Menschenrechtsübereinkommen wie der UN-Menschenrechts-Charta.
Zu den unter Governance-Faktoren zu berichtenden Aspekten zählen die Unternehmensethik und Unternehmenskultur einschließlich der Bekämpfung von Korruption, Erläuterungen zu politischem Engagement und Lobbytätigkeit, die Darstellung der Beziehungen zu Geschäftspartnern einschließlich Zahlungspraktiken, das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Unternehmen einschließlich des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess sowie die Rolle des Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans bzgl. Nachhaltigkeit.
Die Inhalte der S-Standards und des G-Standards repräsentieren die Säulen zwei und drei der ESG-Säulen (Environment, Social, Governance) und machen deutlich, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ im Sinne der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich über den Bereich „Umwelt“ hinausgeht und insbesondere auch soziale Themen sowie Themen einer gewissenhaften und gesetzeskonformen Unternehmensführung umfasst.
Für Rückfragen zu den nachfolgenden Ausführungen, aber auch zu anderen Themen rund um Nachhaltigkeit stehen Ihnen die Mitglieder unseres Nachhaltigkeitsteams gerne zur Verfügung.
Dipl.-Kfm. Anna Margareta Gehrs
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Sustainability-Auditor IDW, Partnerin
Unsere Autorinnen und Autoren des Beitrags beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Fragen. Mehr zum Bereich: